Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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Название Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht
Автор произведения Anne Hahn
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811447066



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und beabsichtigt den Schutz sämtlicher Mediennutzer – Jugendlicher und Erwachsener.[52]

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      Der JMStV differenziert zwischen absolut unzulässigen (§ 4 Abs. 1 JMStV) und relativ unzulässigen Angeboten (§ 4 Abs. 2 JMStV) sowie entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV). Darüber hinaus finden sich weitergehende Beschränkungen für Werbung und Teleshopping in § 6 JMStV.

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      Bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten i.S.d. § 5 JMStV kann der Anbieter seiner Pflicht dadurch entsprechen, dass er durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder das Angebot zu Zeiten verbreitet oder zugänglich macht, in denen Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen (§ 5 Abs. 3 Nr.1 und 2 JMStV). Im Zuge des novellierten JMStV ist nicht mehr die KJM, sondern sind die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Beurteilung und Anerkennung von Jugendschutzprogrammen zuständig (§ 11 Abs. 1 JMStV). Die Prüfung und Genehmigung sonstiger Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechniken (technische Mittel) können entweder durch die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgenommen werden oder durch die KJM.

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