Quellentexte zur jüdischen Geschichte und Literatur. Julius Hoxter

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Название Quellentexte zur jüdischen Geschichte und Literatur
Автор произведения Julius Hoxter
Жанр Документальная литература
Серия Judaika
Издательство Документальная литература
Год выпуска 0
isbn 9783843800242



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      Hierauf wurde öffentlich ausgerufen, dass der Hohepriester im Begriff sei, ein Zimmer im Tempel zu beziehen, worauf sich das Volk versammelte, um ihn zu begleiten. Hierbei wurde folgende Ordnung beobachtet: Voran gingen diejenigen, die ihre Abkunft von dem Königshause Israel ableiteten, dann diejenigen, welche vom Königsgeschlechte David abstammten, vor ihnen wurde ausgerufen: »Huldigt der Regierung des Hauses David!« Ihnen folgten die Leviten in blauseidenen Gewändern, an sechsunddreißigtausend Personen; vor diesen rief man aus: »Beweiset Ehrfurcht dem Hause Levi!« Auf diese folgten vierundzwanzigtausend Priester in weißseidenen Gewändern, hinter ihnen gingen die Sänger, dann die Musikanten, dann die Tubenbläser, dann die Torschließer, dann die Räucherwerkverfertiger, dann die Vorhangweber, dann ein Trupp Kartophelos2, dann die bei den Tempelbauten Beschäftigten, dann die Siebzig des hohen Gerichtshofes, dann hundert Zugordner mit silbernen Stäben; schließlich kamen der Hohepriester und hinter ihm paarweise die ältesten Priester. An jeder Straßenecke begrüßten ihn Häupter der Hochschulen und riefen ihm zu: »Bete zu unserem Schöpfer, dass er uns ferner erhalte, damit wir dem Studium seiner Lehre leben können.«

      Wenn der Zug endlich am Eingang des Tempels angelangt war, wurde ein Gebet für den König, das Haus David, für die Priester und dann für den Tempel gesprochen, wobei die zahlreiche Menge ein so lautes Amen rief, dass die Vögel aus der Luft zur Erde stürzten. Alsdann verneigte sich der Hohepriester gegen das Volk, trennte sich weinend und voll Ehrerbietung von ihm und wurde von zwei Assistenten in sein Zimmer geführt und von den übrigen Priestern abgesondert.

      Beim Zuge aus dem Tempel war die Pracht noch größer; hier zog nämlich die ganze Volksmenge Jerusalems weiß gekleidet vor dem Hohenpriester her. Alle Fenster waren erleuchtet und mit bunten Teppichen behangen, und oft war es der Fall, dass der Hohepriester wegen der großen Volksmenge und des starken Gedränges vor Mitternacht seine Wohnung nicht erreichen konnte. Denn obgleich alles eilte, ging niemand nach Hause, bevor er nicht die Hand des Hohenpriesters gefasst hatte. Am folgenden Tag, der wegen der glücklichen Zurückkunft des Hohenpriesters aus dem Allerheiligsten als Feiertag betrachtet wurde, veranstaltete dieser ein großes Fest, zu welchem er seine Verwandten und Freunde einlud.

      (Talm. Babl. Baba Batra 8 b.)

      Die Rabbanan lehrten: Die (Beiträge zur) Almosenkasse werden durch zwei (Personen) eingesammelt und durch drei verteilt. Eingesammelt werden sie durch zwei, weil man die Herrschaft über eine Gemeinde zumindest zweien zuerteilt, und verteilt durch drei wie bei (Rechtsurteilen) in Geldangelegenheiten. (Speisen) zur Armenschüssel werden durch drei eingesammelt und durch drei verteilt, weil das Einsammeln der Verteilung gleichgestellt ist. Von der Schüssel wird täglich verteilt, von der Armenkasse an jedem Rüsttag des Sabbat. Die Armenschüssel ist für die Armen aus aller Welt, die Armenkasse für die einheimischen. Die Einwohner einer Stadt dürfen aber von der Armenkasse der Schüssel (Beträge zuweisen) und von der Schüssel für die Kasse (Naturalien zu Geld machen) und dies zu jedem beliebigen gemeinnützigen Zwecke verwenden. Und die Einwohner einer Stadt dürfen Bestimmungen treffen wegen der Maße der Preise und der Arbeitslöhne …

      1. Juden in Rom zur Zeit des Pompejus. (11c)*

      (Aus der Rede Ciceros »Pro Flacco«, worin der judenfeindliche Redner den römischen Prokonsul in Asien Valerius Flaccus im Jahre 59 wegen Beschlagnahme der von den Juden Kleinasiens gesammelten Tempelgelder vor Gericht verteidigte. Sie zeigt den politischen Einfluss der Juden in Rom.)

      »Nun zur Verdächtigung wegen des (von Flaccus konfiszierten) jüdischen Goldes. Zweifellos ist eben diese der Grund, warum sich dieser Rechtsstreit nicht weit von der Aurelischen Terrasse (der Ort der größten Volksansammlungen) abspielt. Diesem Klagepunkt zuliebe hast du, Lälius (der Ankläger), diesen Ort und diese Volksmenge aufgesucht; denn du weißt wohl, wie zahlreich die Bande ist, wie einmütig, wie entscheidend diese Menge ist, wie sie in allen Versammlungen den Ton angibt. Also will ich leise reden, damit mich nur die Richter hören, denn es fehlt nicht an Menschen, die diese Menge gegen mich, wie auch gegen jeden anderen rechtschaffenen Bürger aufbringen könnten, und es liegt mir nichts daran, ihnen diese Aufgabe zu erleichtern.

      Angesichts dessen, dass alljährlich in jüdischem Auftrag aus Italien und aus allen unseren Provinzen Gold nach Jerusalem ausgeführt wurde, hat Flaccus in einem Edikt die Goldausfuhr aus Asien (Kleinasien) untersagt. Wer von euch, meine Herrn Geschworenen, würde wohl diese Maßnahme nicht aufrichtig gutheißen? Gegen die Ausfuhr von Gold hat sich der Senat wie früher oft, so besonders unter meinem Konsulat entschieden ausgesprochen. Diesen abergläubischen Barbaren entgegenzutreten, war nur ein Gebot der Strenge; feinstes Gefühl für Würde aber verriet es, dass er die Judenschar, die immer in den Volksversammlungen gelärmt und getobt hat, der Rücksicht auf den Staat hintangesetzt hat. Aber, sagt man, der Sieger Gnaeus Pompejus hat nach der Einnahme Jerusalems in dem dortigen Tempel nichts angerührt. Das ist, neben vielen andern, eine besonders kluge Maßnahme von ihm gewesen; er hat einfach in der so misstrauischen und schmähsüchtigen Stadt keine Handhabe zu übler Nachrede hinterlassen wollen. Denn nicht die Religion dieser Leute, waren es doch Juden und Landesfeinde, hat meines Erachtens den großen Feldherrn daran gehindert, sondern sein Ehrgefühl …

      Jeder Staat, Lälius, hat seine Religion; wir haben die unsrige. Schon zu jener Zeit, als Jerusalem noch fest stand und die Juden Frieden hielten, waren doch ihre religiösen Bräuche unverträglich mit dem Glanze dieses Imperiums, mit der Würde unseres Namens und den Grundsätzen unserer Ahnen, um so mehr jetzt, da dieses Volk durch bewaffneten Aufstand seine wahre Einstellung zu unserer Herrschaft verraten hat. Wie teuer es den unsterblichen Göttern ist, hat der Ausgang erwiesen: Es ist besiegt, zinspflichtig und unfrei.«

      a) Erlass zugunsten Jerusalems und Hyrkans. (2)

      (Flavius Josephus, Antiquitates: Jüdische Altertümer XIV, 10.)

      »Gajus Caesar, zum fünften Mal Konsul, verordnet hiermit, dass den Juden erlaubt sein soll, die Stadt Jerusalem besetzt zu halten und zu befestigen, ferner, dass der jüdische Hohepriester und Fürst Hyrkanus, Alexanders Sohn, dieselbe nach seinem Gutdünken regieren darf, sowie, dass den Juden in jedem zweiten Jahre von den Getreideabgaben ein Kor erlassen werden und in Zukunft weder Steuerverpachtungen bei ihnen stattfinden noch immer die nämlichen Steuern bezahlt werden sollen.«

      (Flavius Josephus, Jüdische Altertümer XIV. Buch, 10. Kap.)

      Julius Caesar, zum zweiten Mal Imperator und Pontifex maximus, verordnet nach Anhörung seines Rates wie folgt: Weil der Jude Hyrkanus, Sohn des Alexander, sowohl jetzt als auch früher, im Frieden wie im Kriege, sich stets treu und ergeben gegen uns bewiesen hat, was ihm auch schon viele unserer Machthaber bezeugten, … in Erwägung dessen ernenne ich Hyrkanus, den Sohn Alexanders, und dessen Söhne zu Ethnarchen der Juden, gestatte ihnen, das jüdische Hohepriestertum ihrem Gebrauche gemäß für immer beizubehalten, und befehle, dass er selbst und seine Söhne zu unsern Bundesgenossen und besonderen Freunden gerechnet werden. Alles, was nach ihren Gesetzen den Hohenpriestern zusteht oder ihnen durch die Güte anderer Wohltäter verliehen worden ist, soll ihm und seinen Söhnen verbleiben … Dass in Judäa überwintert werde, oder dass man Geld von den Juden eintreibe, will ich hiermit verbieten … An Alexanders Sohn Hyrkanus, den Hohenpriester der Juden, sollen Gesandte geschickt werden, um über ein Schutz- und Trutzbündnis mit ihm zu verhandeln. Der Wortlaut dieses Vertrages soll auf eherne Tafeln eingegraben und diese im Kapitol, in Tyrus, Sidon, Askalon und in den Tempeln in römischer und griechischer Sprache aufgehängt werden …