Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Baden und Württemberg im 20. Jahrhundert. Julia Noah Munier

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der Landeshauptstadt Stuttgart durch den Zusammenschluss der im Zuge der Besatzung entstandenen Länder Baden,103 Württemberg-Baden104 und Württemberg-Hohenzollern.105 Vor 1945 war das heutige Baden-Württemberg in die Länder Baden, Hohenzollern (bzw. Hohenzollernsche Lande, so die amtliche Bezeichnung seit 1928) und Württemberg untergliedert (Abbildung 4).

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      Abb. 4: Staatliche Gliederung bis Kriegsende 1945 im Gebiet des heutigen Baden-Württembergs.

      Die vorliegende Studie weist drei Schwerpunktsetzungen auf. In einem ersten Schritt rücken die Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in der Weimarer Republik in den Fokus (Kapitel 2:Baden ist nicht Berlin und Württemberg nicht Weimar. Lebenswelten in der Weimarer Republik). Dabei stellt sich die Frage nach der Gestalt der Lebenswelten homosexueller Männer in den 1920er und zum Beginn der 1930er Jahre, also nach den Szenen, Treffpunkten und Aktivitäten homosexueller Männer in den städtischen Zentren Badens und Württembergs.

      Vor diesem Hintergrund rücken in einem zweiten Schritt die Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in der Zeit des NS-Terrors (1933–45) in den Fokus dieser Studie (Kapitel 3:Lebenswelten und Verfolgungsschicksale im nationalsozialistischen Baden und Württemberg). Hier gilt es, die sukzessive entstehende Repression gegen die von homosexuellen Männern frequentierten Lokale, Vereine und Treffpunkte bis zur Zurückdrängung und Zerstörung der Lebenswelten zu untersuchen. Dabei ist die These leitend, dass die Ereignisse um den 30. Juni 1934 und die schlagartig einsetzende Verfolgung homosexueller Männer als Staatsfeinde sowie die Verschärfung des § 175 RStGB im Jahr 1935 für homosexuelle Männer in Baden und Württemberg ähnliche Auswirkungen gehabt haben dürften wie im übrigen Reichsgebiet. Schwerpunktsetzungen erfolgen hier im Hinblick auf die Lebenswelten im Kontext der Verfolgungsinstitutionen wie Strafvollzug und Heil- und Pflegeanstalten, im Hinblick auf das Verfolgungsschicksal Kastration und die Verbringung in NS-Konzentrationslager als Sondermaßnahme. Dieses Kapitel endet mit einem Unterkapitel zu Lebenswelten trotz Verfolgung im Schweizer Exil.