Название | Wer hilft mir, was zu werden? |
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Автор произведения | Annamarie Ryter |
Жанр | Документальная литература |
Серия | |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783035504408 |
Ziele und Entwicklungen bei der beruflichen Integration
Bildungspolitische Ziele
Bund und Kantone verfolgen das Ziel, dass möglichst alle Jugendlichen eine berufliche Grundbildung, eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium erfolgreich abschließen können – der Zielwert liegt bei 95 Prozent (Generalsekretariat EDK, 2011). Dabei kommt dem Übergang von der obligatorischen Schule in die nachobligatorische Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Übergang I) eine entscheidende Funktion zu. Bildungspolitischen Rationalitäten folgend, soll der Übertritt (Wettstein & Gonon, 2009, S. 243):
•ohne Zeitverlust erfolgen,
•allen Jugendlichen den Antritt einer ihren Fähigkeiten und wenn möglich auch ihren Neigungen entsprechenden Ausbildung ermöglichen,
•der Wirtschaft und anderen Bereichen der Arbeitswelt den Nachwuchs sicherstellen,
•die Verteilung der Ausbildungsplätze ohne Diskriminierung ermöglichen,
•die Besetzung aller bereitgestellten Ausbildungsplätze durch geeignete Jugendliche ermöglichen.
Das letzte Ziel ist grundsätzlich nicht zu erreichen: Für die Berufsbildungsregionen sind Wahlmöglichkeiten erforderlich, die den Neigungen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechen. Das erfordert ein bestimmtes Überangebot an Lehrstellen.
Entwicklungen im Übergang
Der wirtschaftliche Wandel, veränderte Ausbildungsanforderungen und damit verbundene Hürden bei der beruflichen Integration führten dazu, dass die Zahl der Schulabgänger/innen, die im Anschluss an die obligatorische Schule keine Lehrstelle finden, stark gestiegen ist. Die Quote der sofortigen Übertritte von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II sank vor allem in den 1990er-Jahren und pendelte sich seit Mitte der letzten Dekade bei etwa 75 Prozent ein. 15 Prozent besuchen ein Brückenangebot und 10 Prozent eine andere Zwischenlösung oder haben keine Lösung (SKBF, 2014) – wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen und Regionen groß sind.
Die große Lehrstellenknappheit nach der Jahrtausendwende konnte durch geeignete Maßnahmen in den letzten zehn Jahren deutlich verkleinert werden: Für den Ausbildungsbeginn 2013 wurden in der Schweiz rund 95 500 Lehrstellen angeboten (2005: 76 000), von denen rund 87 000 (2005: 70 000) besetzt werden konnten. Insgesamt waren im Herbst 2013 rund 16 500 (2005: 22 500) Jugendliche in der »Warteschlange«. Die Zahl der Jugendlichen in der »Warteschlange ohne Zusage« hat von 17 Prozent im Jahr 2007 auf 10 Prozent im Jahr 2013 abgenommen (alle Hochrechnungen nach BBT, 2005, bzw. SBFI, 2013).
Allerdings ist ein Ausbildungsplatz noch keine Garantie, dass das Ziel auch erreicht wird: Die Ausbildung muss auch erfolgreich abgeschlossen werden können – ohne Lehrabbruch oder -unterbrechung und mit bestandenem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung).
Ansatzpunkte
In diesem Sinne ließen die erschwerten Bedingungen beim Übergang in die Erwerbsarbeit unterschiedliche Maßnahmen nötig werden. 2006 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das Projekt »Optimierung der Nahtstelle obligatorische Schule – Sekundarstufe II« lanciert. 2011 wurden Empfehlungen zu folgenden Bereichen veröffentlicht (Generalsekretariat EDK, 2011):
•Schul- und Berufswahl,
•Zusammenarbeit zwischen den Schulstufen,
•Übergang in die Arbeitswelt,
•Nachholbildung und Anerkennung von Bildungsleistungen,
•Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehörden,
•interinstitutionelle Zusammenarbeit.
Unterstützungsangebote und -maßnahmen
Stoßrichtungen der Maßnahmen
Um die hoch gesteckten Ziele beim Übergang in die Berufsausbildung erreichen zu können, wurden die bestehenden Angebote im Rahmen der schulischen Vorbereitung und der beruflichen Grundbildung durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt. »Berufliche Integration« bedeutet also die Integration in eine berufliche Grundbildung. Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsintegration in eine Arbeitsstelle. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsbildung wird Letzteres nur angestrebt, wenn eine Ausbildung nicht möglich oder nicht gewollt ist.
Als wichtigste konkrete Maßnahmen zur beruflichen Integration nennt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, 2014, S. 11):
•Berufsinformation und -beratung,
•Lehrstellennachweise (auf der Internet-Plattform ausgeschriebene Lehrstellen),
•Aufbau von Lehrbetriebsverbünden (Ausbildung im Verbund mehrerer Betriebe oder in einer spezialisierten Ausbildungsorganisation), 3
•Lehrstellenförderinnen und Lehrstellenförderer: Sie sprechen bei Unternehmungen direkt vor und werben für die Schaffung von Ausbildungsplätzen,
•Bereitstellen von staatlichen Übergangslösungen (vor allem Brückenangebote),
•Vermittlung und individuelle Begleitung (Mentoring) von Jugendlichen ohne Lehrstelle.
Im Bereich der beiden letzten Punkte wurden in den letzten zwanzig Jahren die Angebote und Plätze stark ausgebaut. Die Differenzierung der Angebote und Maßnahmen und die zugehörigen Aufnahme- und Zuweisungsregelungen führten zur Entwicklung eines »Übergangssystems« – mit unterschiedlichen kantonalen Ausprägungen. Das Übergangssystem ist die »Gesamtheit der gesellschaftlichen Akteure, Strukturen und Prozesse, die in die Übergänge von jungen Frauen und Männern ins Erwerbsleben involviert« sind (Brock, 1991). Ein solches System ist in der formalen Bildungssystematik eigentlich nicht vorgesehen, wird aber als notwendiges und nützliches »Hilfssystem« zwischen den regulären Bildungsstufen respektive zwischen Bildung und Arbeit akzeptiert und geschätzt. Im Folgenden werden die Haupttypen von Angeboten und Maßnahmen dieses Übergangssystems kurz vorgestellt, wobei auf die Unterschiede zwischen den Kantonen nicht eingegangen werden kann.
Maßnahmen während der obligatorischen Schulzeit
Jugendliche, die eine Berufsbildung anstreben, werden von Berufsberatung und Klassenlehroder Berufswahllehrperson unterstützt. Welche Elemente beim Berufsfindungsprozess wann und von wem angestoßen werden sollen, wird auf der Sekundarstufe I mit sogenannten »Berufswahlfahrplänen« über die drei letzten Schuljahre dargestellt. Als Erstes geht es darum, den Jugendlichen die Arbeitswelt und die Berufsbildung näherzubringen (etwa mit Firmenbesuchen, Einladungen von Ausbildern und Ausbilderinnen in die Schule usw.) und diese den Zielen und Wünschen der Jugendlichen gegenüberzustellen. Danach gilt es, mit den Jugendlichen zu klären, welche Ausbildungen den individuellen Interessen und Möglichkeiten entsprechen könnten; dabei helfen die Informationen aus dem Berufsinformationszentrum (BIZ). Schulische und persönliche Standortbestimmungen dienen als Grundlage beim Vergleich der Anforderungen und Erwartungen mit dem eigenen Kompetenzprofil respektive dem Berufsprofil. Eventuelle »Kompetenzdefizite« bei einem grundsätzlich realistischen Berufswunsch sollen behoben werden. In der letzten Phase geht es um die Begleitung bei der »Realisierung«: Suche von freien Lehrstellen, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen und Bewerbungsbriefe schreiben, telefonische Anfragen, Vorstellungsunterlagen und Schnupperlehren meistern, Lehrvertrag unterzeichnen.
Coaching-, Mentoring- und Vermittlungsangebote
Jugendliche, bei denen der Unterstützungsbedarf größer ist, werden bereits in den letzten zwei Schuljahren und – wenn keine Anschlusslösung gefunden wurde – auch nach Schulaustritt vermehrt individuell betreut. Die Vielfalt dieser neueren Angebote ist groß, kann aber in »Grundtypen«