Название | Wer hilft mir, was zu werden? |
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Автор произведения | Annamarie Ryter |
Жанр | Документальная литература |
Серия | |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783035504408 |
Neue Ordnungslinien für Transitionsräume
Beatrice Ledergerber
Beginnt die große Welt im Kleinen? Niemeyer und Rüth plädieren im Artikel »Von der Quadratur des Kreises – Berufsvorbereitung im Spannungsfeld unterschiedlicher Förderlogiken« für die Kommunen als Raum der Integration in einen Arbeitsmarkt, der längst in globalen Wirkgefügen steht. Wird hier dem sozialromantischen Rückzug das Wort geredet? Oder bietet der kommunale Rahmen tatsächlich gute Chancen für gelingende Berufsintegrationsprozesse? Können in der lokalen Verengung die Komplexitäten und gesellschaftlichen Verwerfungen so weit bewältigbar vermittelt werden, dass junge Menschen – allen Misserfolgen zum Trotz – dennoch »dranbleiben«? Die theoretischen Ausführungen aus Deutschland fragen nach einer Schweizer Entsprechung aus der Praxis. Die Veränderungen in der Schweiz werden hier auf wenige Orientierungslinien verdichtet und deren Bedeutung als neue Ordnungslinien dargelegt. Die bestehenden »Irritationen« im System sollen zu handlungstauglichen Klarheiten führen. Die Berufsintegration steht in allen Kantonen vor ähnlichen Herausforderungen. Was die Lösungen betrifft, gehen die Kantone in helvetisch föderalistischer Tradition jedoch eigene Wege. Das Kleinräumige ist hierzulande systemimmanent, und diesem Umstand entsprechend werden die folgenden Überlegungen teilweise am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft konkretisiert.
Neue Ordnungslinien im Übergangssystem
Seit Mitte der 1990er-Jahre hat sich die Berufsintegration zu einem eigenständigen Bildungsund Präventionsauftrag entwickelt. In den meisten Kantonen entstand eine Landschaft berufsintegrativer Maßnahmen, die den Charakter von »gewachsenen Strukturen« trägt und sich mehr durch ein »Nebeneinander« von Einzelangeboten auszeichnet als durch ein koordiniertes »Miteinander«. Träger der Angebote sind Bund, Kantone und Gemeinden, welche sie in Eigenregie führen oder Private damit beauftragen. Als Hauptagierende treten Bildung, Arbeitslosen-, Invalidenversicherung und die Sozialhilfe auf. Sie alle handeln entlang ihrer eigenen Systemlogik, was generell zu Unübersichtlichkeiten, Fehlplatzierungen, angebotsorientierten Konkurrenzsituationen oder Programmtourismus führt. Dieser Umstand erschwert darüber hinaus auch eine kohärente und bedarfsgerechte Entwicklung und notwendige Anpassungen des Übergangssystems an sich verändernde Ausgangslagen. Der Ruf nach institutioneller Koordination und politischen Übereinkünften wird deshalb lauter. 25 In den Fokus gelangen die Gremien der kantonalen interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ), um mit neuen zieldienlichen Ordnungslinien einen lenkbaren und »barrierefreien« Transitionsraum zu schaffen. Ein solchermaßen interinstitutionell geregeltes System erleichtert nicht nur das Arbeiten auf der Ebene der Einzelfälle, es ermöglicht auch eine bedarfsgerechte Angebots- und Zugangssteuerung, ein Gesamtmonitoring sowie adäquate Angebots- und Qualitätsentwicklungen. Im Kanton Basel-Landschaft weist die Berufsintegration zwei Merkmale auf, welche die Übersichtlichkeit und Lenkbarkeit des Übergangssystems begünstigen. Zum einen gibt es nur wenige Akteure, da der ganze Bereich fast ausschließlich vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung aufgebaut wurde und dort zusammengeführt ist. Zum anderen hat sich das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit bereits 2005 entschieden, im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) keine eigenen Motivationssemester durchzuführen, sondern die Berufsintegrationseinrichtungen des Kantons in einer gemeinsamen Verantwortung, Mitfinanzierung und Rahmung zu unterstützen. Dieser Schulterschluss ermöglicht das Arbeiten nach dem Grundsatz »Bildung vor Arbeit« und erlaubt ein bedarfsgerechtes Agieren in einem sich ständig wandelnden Bildungsbereich.
Neue Ordnungslinien bei den Bildungszielen
Mit »Abwesenden« kann nicht an der Berufsintegration gearbeitet werden. Die Rückzugstendenzen von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken sind alarmierend und führen zur Ausgangsfrage zurück, ob der kommunale Rahmen gute Chancen für gelingende Berufsintegrationen biete. »Wo denn sonst?«, ist zurückzufragen. Wo anders soll der Reintegrationsprozess von Bildungsabgetauchten anfangen, wenn nicht an dem Ort, wo die jungen Menschen leben? Dabei kann es sich nicht nur um das Einrichten von Maßnahmen handeln. Wichtig ist es, dass diese Jugendlichen am Anfang ihres Erwachsenenlebens grundlegende Partizipationskompetenzen erlernen, mit allem was dazu gehört, wie Gesundheit, tragbar stabile Lebensverhältnisse und die lebendige Motivation, »dabei sein« zu wollen. Wenn von neuen Orientierungslinien in der Berufsintegration die Rede ist, sollte diese spezielle Bildungsarbeit hervorgehoben und besser konturiert werden. Sie ist mehr als nur implizite Voraussetzung der Berufsintegration. Sie ist ein Bildungswert eigener Güte, der nach einem expliziten professionellen Diskurs verlangt. Denn für die betroffenen Jugendlichen – und die Gesellschaft – ist nicht der abgeschlossene Lehrvertrag der entscheidende Erfolg, sondern vorerst der Umstand, dass sie überhaupt »da sind« und sich in geregelten Strukturen um ihren Berufseinstieg kümmern können. Im Kanton Basel-Landschaft werden im Berufsintegrationsprozess deshalb drei Phasen und Bildungsschwerpunkte unterschieden: (1) Tagesstrukturfähigkeit erlangen (da sein), (2) Ausbildungsbereitschaft erlangen mit Lehreinstieg, (3) Ausbildung erfolgreich abschließen. Während die Programme der Berufsintegration und formalen Bildungsstrukturen in die Phasen 2 und 3 gehören, verweist Phase 1 in den kommunalen Raum mit Sozialdiensten und Jugendhilfe. Die Brücke zwischen diesen Einrichtungen schlägt bei Bedarf das Case-Management Berufsbildung. Für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken sind die Wege aus der Desintegrationsspirale oft sehr lange und führen durch alle Hilfssysteme. Gerade für diese Situationen ist ein interinstitutionell geregelter und »barrierenfreier« Transitionsraum von großer Bedeutung, der das Verschlaufen an den Systemgrenzen eliminiert und alle nötigen Bildungsschwerpunkte in der geforderten Professionalität miteinander verknüpft und bearbeiten lässt.
Literatur
Stalder, Martin; Walker, Katharina & Frommelt, Maria (2013). Überarbeitete Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich – Bericht. Darstellung, Analyse, Good Practices, Empfehlungen. Zürich: KEK Consultants. www.kek.ch/files/media/ueberarb_mba_zh_gesamtbericht_ue1_def_1.pdf [21.4.2014].
WBF, EDI & EJPD (2013). Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Jahresbericht 2012 der nationalen IIZ-Gremien. www.iiz.ch/dynasite.cfm?cmd=download_download_download_download&id=52&Filename=dlde220313113337.pdf&dsmid=103236 [21.4.2014].
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