Название | Für ein Ende der Halbwahrheiten |
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Автор произведения | Edelbert Richter |
Жанр | Документальная литература |
Серия | |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783948075811 |
4. Vom »Segen der Geldleihe« im Mittelalter
Das erwählte Volk hat sich noch auf eine andere Weise von den anderen Völkern abgegrenzt, beim Umgang mit Kredit bzw. Schulden. Diese Abgrenzung spielt allerdings in biblischer Zeit wegen der geringen Bedeutung des Außenhandels noch eine geringere Rolle, sie wird erst seit dem Hochmittelalter in größerem Maßstab wirksam. Vom Mittelalter ist uns in dieser Hinsicht zumeist präsent, dass die Juden – nicht ausschließlich, aber in beträchtlichem Umfang – das Kreditgeschäft betreiben mussten, weil es den Christen nicht erlaubt war, Zinsen zu nehmen. Das Infame daran war nicht nur, dass den Juden kaum etwas anderes übrigblieb, weil sie von vielen anderen Berufen ausgeschlossen waren, keinen Grund und Boden erwerben oder auch nicht Mitglied einer Zunft werden konnten. Die Infamie bestand zumal darin, jenes offenbar unumgängliche schmutzige Geschäft für die Christen erledigen zu müssen, dafür aber nicht etwa Dank und Anerkennung zu ernten, sondern nur Verachtung, die eine solche Arbeit der herrschenden Ethik nach eben verdiente. Vom Henker abgesehen wurde im Mittelalter (und auch danach noch) wohl niemand so verachtet wie der Geldverleiher. Freilich konnte der »Wucherer« im Unterschied zum Henker dabei zugleich reich werden. Es muss die Frage erlaubt sein, wieso die Juden denn von sich aus dieses zweideutige Geschäft überhaupt ausüben durften? War es ihnen von der Tora her denn nicht ebenfalls untersagt, Zinsen zu verlangen? War es ihnen nicht sogar geboten, Schulden nach sieben Jahren zu erlassen?
Um das zu verstehen, müssen wir auf das Alte Testament zurückgehen, das diesbezüglich wieder eine doppelte Moral lehrt, die wir schon kennen: eine Moral für die eigenen Volksgenossen und eine für die Auswärtigen. »Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder (…).«54 Und weiter: »Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. So aber soll’s zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder: denn man hat ein Erlaßjahr ausgerufen dem HERRN. Von einem Ausländer darfst du es eintreiben (…).«55 Crüsemann nennt diese beiden Gebote die wichtigsten biblischen Wirtschaftsgesetze.56 Er lobt auch die großzügige Fremdengesetzgebung Israels, sagt aber seltsamerweise nichts zu der für die weitere Geschichte so bedeutsamen Lockerung dieser Gebote in Bezug auf Nichtjuden. Damit deutlich wird, dass es sich bei dieser Freigabe des Zinsnehmens und der Schuldeintreibung gegenüber Ausländern nicht bloß um eine Anmerkung zum eigentlichen Text handelt, müssen wir noch zwei weitere Stellen hinzunehmen. Sie besagen nämlich, was nach Auffassung der Tora in diesem Zusammenhang das jeweils Beste und Schlimmste wäre, das Israel im Verhältnis zu anderen Völkern widerfahren könnte. Diese Stellen belegen damit, dass man sich der Tragweite jener Abgrenzung sehr wohl bewusst war. Im Anschluss an die zuletzt zitierte Stelle zum Erlaßjahr folgt die recht handfeste Verheißung: »Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen.«57 Und im Zusammenhang eines Katalogs von Fluchstrafen, die dem ungehorsamen Volk angedroht werden, heißt es: »Der Fremdling, der bei dir ist, wird immer höher über dich emporsteigen; du aber wirst immer tiefer heruntersinken. Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen können; er wird der Kopf sein, und du wirst der Schwanz sein.«58 Die Hilfsbereitschaft gegenüber Fremden im eigenen Land hat demnach deutliche Grenzen, und am besten wäre es, wenn man das Ausland in finanzieller Abhängigkeit halten könnte.
Aber Israel unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen Völkern der Antike, die Ausländer ebenfalls meist schlechter behandelt haben als die eigenen Leute. Zum Problem wurde die Abgrenzung erst, als die Juden kein eigenes Staatswesen mehr besaßen und weit verstreut leben mussten. Denn nun waren sie selbst ja überall nur noch Ausländer, und wenn die Völker, unter denen sie lebten, sich ähnlich verhielten, dann wurden sie nun so behandelt, wie sie es selbst früher anderen zugedacht hatten. Das erklärt zum Teil die Beschränkungen, die ihnen im Mittelalter auferlegt wurden. Wenn man diese Beschränkungen kritisiert und beklagt, so sollte man nicht unhistorisch und aus heutiger liberaler Sicht urteilen. Noch genauer gesagt, und auf das Schuldenthema bezogen: Die Kritiker und Kläger übersehen meist, dass der Missachtung, die die Juden im Mittelalter erfuhren, umgekehrt die Missachtung der Fremden durch die Juden bereits vorausging, es sich jedenfalls um ein Wechselverhältnis handelte. Diese Missachtung durch die Juden wurde sogar inhaltlich vorausgesetzt und in gewissem Sinne toleriert, indem man sie eben Zinsen nehmen und Schulden eintreiben ließ! Natürlich tat man das aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und eigenem Interesse, aber grundsätzlich hätte man auch ihnen gegenüber das Zinsverbot und eine milde Behandlung der Schuldner durchsetzen können – unter Berufung auf die gemeinsame Tradition des Alten Testaments. Nur waren die Theologen der Meinung, dass der jüdische Wucher geduldet werden müsse, damit die Christen vor dieser Sünde bewahrt würden. Unter den Juden andererseits gab es zwar Diskussionen zum Thema, aber der Vorzug, den sie genossen, war ihnen wohl bewusst, und so siegte auch bei ihnen das eigene Interesse: Vom »Segen der Geldleihe« war die Rede und Rabbi Schalom aus Wiener Neustadt (gestorben um 1415) sprach es offen aus: »Wunder über Wunder, dass die Nichtjuden mit dem Zinsennehmen einverstanden sind – das kam wirklich von Gott.«59
Hinzu kam eine weitere Voraussetzung, die die Juden schon mitbrachten, als sie im Mittelalter genötigt wurden, sich auf Handel und Kredit zu spezialisieren. Schon in der Zeit nach dem babylonischen Exil hatte sich ein starker Gegensatz herausgebildet zwischen dem städtischen »Volljuden«, der am Torastudium teilnahm und die rituellen Regeln einhielt, und dem »Mann vom Lande« (»am haarez«), der die Regeln nur schwer einhalten konnte und weniger gesetzeskundig war.60 Es war der bekannte Gegensatz zwischen Stadt und Land, zwischen vorwiegend geistiger und vorwiegend körperlicher Arbeit in spezifischer kultureller Ausprägung. »Ihre folgenreichste soziale Besonderheit bestand von Anfang an darin: dass eine wirklich ganz korrekte Innehaltung des Rituals für die Bauern ganz außerordentlich erschwert war. Nicht nur weil der Sabbat, das Sabbatjahr, die Speisevorschriften an sich für ländliche Verhältnisse schwer einzuhalten waren. Sondern vor allem, weil mit zunehmender kasuistischer Entwicklung der für das Verhalten maßgeblichen Gebote eben die Lehre im Ritual zum Erfordernis korrekten Lebens werden musste. Die Priesterthora aber reichte naturgemäß in die Landorte nur wenig hinein (…). Der Festkalender der Exilspriester, den Esra oktroyierte, hatte alle alten Feste ihrer früheren Beziehung zu dem Ablauf der ländlichen Arbeit und Ernte beraubt. Vollends die unter Fremdvölkern lebenden Juden konnten nicht leicht in ländlichen Orten ein rituell irgendwie korrektes Dasein führen. Der Schwerpunkt des Judentums musste sich zunehmend in der Richtung verschieben, dass sie ein stadtsässiges Pariavolk wurden (…).«61 Durch den Verlust des eigenen Staatswesens und die Zerstreuung wurde also der städtische, intellektuelle Teil des Judentums noch dominierender und geradezu charakteristisch für das, was man nun unter Judentum verstand. Mit dessen Torastudium und der rituellen Korrektheit vertrug sich aber am besten die Spezialisierung auf Handel und Kredit. »Besonders wurde bei dieser Wendung zum Handel der Geldhandel bevorzugt, weil er allein