Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an wird es wohlgefällig aufgenommen, wenn man es dem Herrn als Feueropfer darbringt.

      28. Ihr sollt nicht ein Rind oder Schaf am selben Tag mit seinem Jungen schlachten.

      29. Und wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringen wollt, so opfert es so, dass es euch wohlgefällig macht.

      30. Es soll noch am selben Tage gegessen werden, ihr dürft nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der Herr.

      31. So haltet denn meine Gebote und tut darnach; ich bin der Herr.

      32. Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich heilig gehalten werde unter den Israeliten; ich bin der Herr, der euch heiligt,

      33. der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der Herr.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind meine Festzeiten, die Festzeiten des Herrn, für die ihr heilige Festversammlungen ausrufen sollt.

      3. Sechs Tage lang darf Arbeit getan werden, aber der siebente Tag ist hoher Feiertag, eine heilige Festversammlung; da sollt ihr keinerlei Arbeit tun in allen euren Wohnsitzen, es ist ein Ruhetag für den Herrn.

      4. Dies sind die Festzeiten des Herrn, die heiligen Festversammlungen, die ihr zu ihrer festgesetzten Zeit ausrufen sollt:

      5. Am vierzehnten Tage des ersten Monats, um die Abendzeit, ist Passafeier für den Herrn.

      6. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.

      7. Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

      8. Und ihr sollt dem Herrn während sieben Tagen je ein Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage ist heilige Festversammlung; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

      9. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      10. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben will, und ihr dort Ernte haltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.

      11. Der soll die Garbe vor dem Herrn schwingen, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester schwingen.

      12. Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe schwingt, dem Herrn ein fehlloses, einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen,

      13. samt dem dazugehörigen Speisopfer; zwei zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, als lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn; dazu als Trankopfer ein viertel Hin Wein.

      14. Brot aber und geröstete oder zerriebene Körner sollt ihr nicht essen bis zu ebendiesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.

      15. Darnach sollt ihr von dem Tage nach dem Sabbat an zählen, von dem Tage an, da ihr die Webegarbe darbringt; sieben volle Wochen sollen es sein.

      16. Bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; dann sollt ihr dem Herrn ein Speisopfer vom neuen Korn darbringen.

      17. Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote bringen; zwei zehntel (Epha) Semmelmehl sollen es sein, und mit Sauerteig sollen sie gebacken werden, als Erstlinge für den Herrn.

      18. Und ausser den Broten sollt ihr sieben fehllose, einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder darbringen; sie sollen ein Brandopfer für den Herrn sein, samt dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.

      19. Ausserdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer und zwei einjährige Lämmer als Heilsopfer darbringen.

      20. Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem Herrn schwingen, zugleich mit den zwei Lämmern; sie sollen dem Herrn geweiht sein und dem Priester gehören.

      21. Und ihr sollt an diesem Tag (das Fest) ausrufen - eine heilige Festversammlung sollt ihr halten, keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr tun. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.

      22. Und wenn ihr die Ernte eures Landes schneidet, sollst du dein Feld nicht vollständig bis in die Ecken abernten und nach deiner Ernte nicht Nachlese halten; dem Armen und dem Fremdling sollst du es lassen. Ich bin der Herr, euer Gott.

      23. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      24. Rede mit den Israeliten und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten mit Mahnung durch Lärmblasen, eine heilige Festversammlung.

      25. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun und sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen.

      26. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      27. Am zehnten Tage jedoch im selben siebenten Monat ist der Versöhnungstag; da sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.

      28. An ebendiesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit tun; denn es ist der Versöhnungstag, bestimmt, euch Sühne zu erwirken vor dem Herrn, eurem Gott.

      29. Denn ein jeder, der an ebendiesem Tage nicht fastet, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

      30. Und einen jeden, der an diesem Tage irgendwelche Arbeit tut, den werde ich aus seinem Volk vertilgen.

      31. Ihr sollt keinerlei Arbeit tun. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.

      32. Es ist ein hoher Feiertag für euch, und ihr sollt fasten. Am Abend des neunten Tages im Monat, vom Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr euren Feiertag halten.

      33. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      34. Rede mit den Israeliten und sprich: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats ist das Laubhüttenfest, sieben Tage lang, für den Herrn.

      35. Am ersten Tage findet eine heilige Festversammlung statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

      36. Während sieben Tagen sollt ihr dem Herrn je ein Feueropfer darbringen; am achten Tage aber sollt ihr wieder eine heilige Festversammlung halten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Es ist Festversammlung; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

      37. Das sind die Festzeiten des Herrn, für die ihr heilige Festversammlungen ausrufen sollt, um dem Herrn Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jeden Tag, was vorgeschrieben ist,

      38. abgesehen von den Sabbaten des Herrn und abgesehen von euren Gaben und all euren gelobten und freiwilligen Opfern, die ihr dem Herrn geben wollt.

      39. Am fünfzehnten Tage jedoch des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag eures Landes einsammelt, sollt ihr das Fest des Herrn feiern, sieben Tage lang. Am ersten Tag ist Feiertag, und am achten Tag ist Feiertag.

      40. Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von schönen Bäumen, Palmzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden holen und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem Herrn, eurem Gott;

      41. jedes Jahr sollt ihr es sieben Tage lang feiern als ein Fest des Herrn. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.

      42. Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen, jeder, der einheimisch ist in Israel, soll in Laubhütten wohnen,

      43. damit eure Nachkommen erfahren, dass ich die Israeliten in Hütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte,