Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

Читать онлайн.
Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



Скачать книгу

einen Widder zum Schuldopfer an den Eingang des heiligen Zeltes bringen,

      22. und der Priester soll ihm mit dem Schuldopferwidder vor dem Herrn Sühne erwirken wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm die Sünde vergeben, die er begangen hat.

      23. Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume mit essbaren Früchten pflanzt, so sollt ihr ihre Vorhaut, das heisst ihre Früchte, stehen lassen; drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten, man soll nicht davon essen.

      24. Im vierten Jahre aber sollen alle ihre Früchte unter Festjubel dem Herrn geweiht werden,

      25. und erst im fünften Jahre dürft ihr ihre Früchte essen, damit sie euch ihren Ertrag auch fernerhin liefern; ich bin der Herr, euer Gott.

      26. Ihr dürft nichts samt dem Blute essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zeichendeuterei treiben.

      27. Ihr sollt den Rand eures Haupthaars nicht rundum abscheren, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht stutzen.

      28. Ihr sollt euch am Leibe nicht Einschnitte machen um eines Toten willen, auch sollt ihr euch nicht Zeichen einritzen; ich bin der Herr.

      29. Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zur Unzucht anhältst, damit nicht das Land voll Unzucht und voll Schandtat werde.

      30. Meine Ruhetage sollt ihr halten und euch vor meinem Heiligtum scheuen; ich bin der Herr.

      31. Ihr sollt euch nicht an die Totengeister und an die Wahrsagegeister wenden, ihr sollt sie nicht befragen und euch so an ihnen verunreinigen; ich bin der Herr, euer Gott.

      32. Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und das Alter ehren und sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der Herr.

      33. Wenn ein Fremdling bei dir wohnt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

      34. Wie ein Einheimischer aus eurer eignen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der bei euch wohnt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst - seid ihr doch auch Fremdlinge gewesen im Lande Ägypten; ich bin der Herr, euer Gott.

      35. Ihr sollt nicht unrecht handeln mit dem Längenmass, mit dem Gewicht oder mit dem Hohlmass.

      36. Richtige Waage, richtige Gewichtsteine, richtiges Epha und richtiges Hin sollt ihr brauchen; ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat.

      37. So haltet denn alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach; ich bin der Herr.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Zu den Israeliten sollst du sagen: Wer von den Israeliten oder von den Fremden, die in Israel wohnen, eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, der soll getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.

      3. Und ich werde mein Angesicht wider einen solchen Menschen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eines seiner Kinder hingegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.

      4. Und wenn das Volk des Landes es einem solchen Menschen nachsieht, dass er eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, indem es ihn nicht tötet,

      5. so werde ich selbst mein Angesicht wider einen solchen Menschen und wider sein Geschlecht wenden und werde ihn und alle, die sich mit ihm dem Moloch hingeben, aus ihrem Volk ausrotten.

      6. Und wenn sich jemand an die Totengeister und Wahrsagegeister wendet und sich ihnen hingibt, so werde ich mein Angesicht wider einen solchen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten.

      7. Darum heiligt euch und seid heilig! Denn ich bin der Herr, euer Gott.

      8. Und haltet meine Satzungen und tut darnach; ich bin der Herr, der euch heiligt.

      9. Denn ein jeder, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll getötet werden. Seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht; sein Blut komme über ihn!

      10. Wenn einer mit dem Weibe seines Nächsten Ehebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, getötet werden.

      11. Wenn einer bei dem Weibe seines Vaters (d. h. der Stiefmutter) liegt und so seinen Vater schändet, so sollen beide getötet werden; ihr Blut komme über sie!

      12. Wenn einer bei seiner Sohnsfrau liegt, so sollen beide getötet werden. Sie haben eine Schändlichkeit begangen; ihr Blut komme über sie!

      13. Wenn einer bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

      14. Wenn einer ein Weib ehelicht und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine Schandtat unter euch sei.

      15. Wenn einer mit einem Tiere Umgang hat, so soll er getötet werden, und auch das Tier sollt ihr umbringen.

      16. Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

      17. Wenn einer seine (Stief-)Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und sie miteinander ehelichen Umgang pflegen, so ist das eine Schandtat, und sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden; er hat mit seiner Schwester Umgang gepflegt und lädt dadurch Schuld auf sich.

      18. Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Zeit ihres Monatsflusses und mit ihr Umgang pflegt und so ihren Blutfluss aufdeckt und sie ihren Blutfluss entblösst, so sollen beide aus ihrem Volke ausgerottet werden.

      19. Mit der Schwester deiner Mutter oder deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; denn ein solcher entblösst seine Blutsverwandte, und sie laden Schuld auf sich.

      20. Wenn einer bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so schändet er seinen Oheim; sie laden Sünde auf sich, kinderlos sollen sie sterben.

      21. Wenn einer das Weib seines Bruders nimmt, so ist das eine Schändlichkeit; er schändet damit seinen Bruder, sie sollen kinderlos bleiben.

      22. So haltet nun alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach, dass euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnet.

      23. Und wandelt nicht in den Bräuchen der Heiden, die ich vor euch vertreiben will; denn das alles haben sie getan, und darum habe ich sie verabscheut.

      24. Zu euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land zu eigen bekommen; ich selbst will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig fliesst. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus den Völkern ausgesondert hat.

      25. So sollt ihr denn einen Unterschied machen zwischen den reinen und den unreinen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, damit ihr euch nicht selbst zum Greuel machet durch die Tiere, die Vögel und all die Kriechtiere auf dem Erdboden, die ich ausgeschieden habe, damit sie euch als unrein gelten.

      26. Ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch aus den Völkern ausgesondert, dass ihr mein seiet.

      27. Wenn in einem Mann oder Weib ein Totengeist oder Wahrsagegeist ist, so sollen sie getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut komme über sie!

      1. UND der Herr sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester darf sich an keinem Toten unter seinen Volksgenossen verunreinigen,

      2. ausser an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder

      3. und an seiner Schwester, die noch nicht verheiratet, sondern noch Jungfrau