Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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Und Mose teilte den Israeliten die Festzeiten des Herrn mit.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Gebiete den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter bringen, damit man eine immerbrennende Lampe aufstecken kann.

      3. Ausserhalb des Vorhangs, der vor (der Lade mit) dem Gesetz hängt, im heiligen Zelte, soll Aaron ihn herrichten, (dass er) beständig, vom Abend bis zum Morgen, vor dem Herrn (brenne). Das ist eine ewige, für alle Geschlechter gültige Verpflichtung.

      4. Auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen herrichten, (damit sie) beständig vor dem Herrn (brennen).

      5. Dann sollst du Semmelmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; jeder Kuchen soll zwei zehntel (Epha) enthalten.

      6. Und du sollst sie in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch aus reinem Gold vor den Herrn hinlegen.

      7. Jeder Reihe aber sollst du reinen Weihrauch beigeben, damit er als Duftteil von den Broten ein Feueropfer für den Herrn werde.

      8. Immer am Sabbat soll er sie vor dem Herrn herrichten; es ist für die Israeliten ewiggültige Bundesverpflichtung.

      9. Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen zufallen, und diese sollen sie an heiliger Stätte essen; denn als Hochheiliges kommt es ihm zu von den Feueropfern des Herrn, als immerwährende Gebühr.

      10. EINST ging der Sohn einer Israelitin, der einen Ägypter zum Vater hatte, mitten unter die Israeliten, und der Sohn der Israelitin und ein Israelite bekamen miteinander im Lager Streit.

      11. Da lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des Herrn) und fluchte; darum brachten sie ihn zu Mose. Seine Mutter aber hiess Selomith, die Tochter Dibris aus dem Stamme Dan.

      12. Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des Herrn.

      13. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      14. Lass den Flucher vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen die Hände auf sein Haupt stützen, und dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.

      15. Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Ein jeder, der seinem Gotte flucht, lädt Sünde auf sich,

      16. und wer den Namen des Herrn lästert, der soll getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Sei er ein Fremdling oder ein Einheimischer, wenn er den Namen (des Herrn) lästert, soll er getötet werden.

      17. Wenn jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er getötet werden;

      18. wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll es ersetzen, Leben um Leben.

      19. Und wer seinem Nächsten einen Schaden zufügt, dem soll man tun, wie er getan hat:

      20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; denselben Schaden, den er dem andern zugefügt hat, soll man ihm zufügen.

      21. Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.

      22. Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der Herr, euer Gott.

      23. Und Mose redete mit den Israeliten; da führten sie den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

      1. UND der Herr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

      2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern.

      3. Sechs Jahre darfst du dein Feld besäen und sechs Jahre deine Reben beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.

      4. Aber im siebenten Jahr soll das Land hohe Feierzeit halten, einen Sabbat für den Herrn; da darfst du dein Feld nicht besäen und deine Reben nicht beschneiden.

      5. Was von der Ernte (des sechsten Jahres) her von selbst wächst, das sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht schneiden; es soll hohe Feierzeit sein für das Land.

      6. Und was das Land während der Ruhezeit hervorbringt, soll euch als Nahrung dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie dem Tagelöhner und dem Beisassen, die bei dir weilen;

      7. auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll der gesamte Ertrag zur Nahrung dienen.

      8. Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre ausmacht.

      9. Dann sollst du die Lärmposaune erschallen lassen, am zehnten Tage des siebenten Monats; am Versöhnungstage sollt ihr in eurem ganzen Lande die Posaune erschallen lassen.

      10. So sollt ihr das fünfzigste Jahr weihen und Befreiung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; als Halljahr soll es euch gelten. Da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und ein jeder wieder zu seinem Geschlecht kommen.

      11. Als Halljahr soll es, das fünfzigste Jahr, euch gelten; da sollt ihr nicht säen, und auch nicht ernten, was von selbst wächst, noch Trauben schneiden von den unbeschnittenen Reben.

      12. Denn es ist ein Halljahr; als heilig soll es euch gelten. Vom Felde weg sollt ihr essen, was es hervorbringt.

      13. In diesem Halljahr sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz kommen.

      14. Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;

      15. nach der Zahl der Jahre, die seit dem Halljahr vergangen sind, soll sich dein Kaufpreis richten, und nach der Zahl der Erntejahre soll er es dir verkaufen.

      16. Je mehr Jahre es noch sind (bis zum nächsten Halljahr), um so grösser soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, um so kleiner der Kaufpreis; denn er verkauft dir eine (bestimmte) Anzahl von Jahreserträgen.

      17. So übervorteile denn keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott.

      18. Darum tut nach meinen Satzungen, und meine Vorschriften sollt ihr halten und darnach tun; so werdet ihr sicher im Lande wohnen,

      19. und das Land wird seine Früchte geben, dass ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.

      20. Und wenn ihr denkt: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? wir dürfen ja nicht säen und unsern Ertrag nicht einsammeln -,

      21. so will ich euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es den Ertrag für drei Jahre liefern soll.

      22. Ihr werdet im achten Jahre säen und dabei noch Altes von dem Ertrag (des sechsten Jahres) essen; bis ins neunte Jahr, bis der Ertrag desselben eingeheimst wird, werdet ihr Altes essen.

      23. Grund und Boden darf nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.

      24. Im ganzen Land, das ihr besitzt, sollt ihr für Grund und Boden Rückkauf gestatten.

      25. Wenn dein Volksgenosse verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser hingehen und zurückkaufen dürfen, was sein Bruder verkauft hat.

      26. Wenn aber jemand keinen Löser hat und dann selbst so viel aufbringen kann, als zum Rückkauf nötig ist,

      27. so soll er die Jahre seit dem Verkauf in Rechnung bringen und den Rest (der Kaufsumme) demjenigen zurückerstatten, an den er verkauft hat, damit er wieder zu seinem Besitz kommt.

      28.