Название | Zürcher Bibel |
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Автор произведения | Ulrich Zwingli |
Жанр | Биографии и Мемуары |
Серия | |
Издательство | Биографии и Мемуары |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783958932685 |
49. Dann nehme er, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop.
50. Den einen Vogel schlachte er (und lasse das Blut abtropfen) in ein irdenes Geschirr über Quellwasser,
51. nehme dann das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel, tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus siebenmal.
52. So soll er das Haus mit dem Blute des Vogels und dem Quellwasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.
53. Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus ins freie Feld fliegen und schaffe so Sühne für das Haus; dann ist es rein.
54. Das ist das Gesetz über alle Aussatzmäler und über den Ausschlag,
55. über den Aussatz an Kleidern und an Häusern,
56. über die Geschwulst, den Schorf und die hellen Flecken,
57. um Weisung zu geben, wann etwas für unrein oder für rein zu erklären sei. Das ist das Gesetz über den Aussatz.
1. UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2. Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Glied mit einem Fluss behaftet ist, so ist er durch den Fluss unrein.
3. Und mit seiner Unreinheit infolge des Flusses steht es so: ob sein Glied den Fluss triefen lässt oder ob sein Glied verstopft ist, er ist unrein.
4. Jedes Lager, auf dem der an Fluss Leidende liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5. Und wer sein Lager berührt, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden und er ist unrein bis zum Abend.
6. Und wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der Leidende sass, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
7. Und wer den Leib des Leidenden berührt, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
8. Und wenn der Leidende einen Reinen anspeit, so soll der seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
9. Auch jeder Sitz, auf dem der Leidende reitet oder fährt, wird unrein.
10. Und wer irgend etwas berührt, das sich unter jenem befindet, der wird unrein bis zum Abend; und wer es wegträgt, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
11. Und wen der Leidende berührt, ohne zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
12. Und ein irdenes Geschirr, das der Leidende berührt, soll man zerbrechen; jedes hölzerne aber soll man mit Wasser abspülen.
13. Wenn aber der Leidende von seinem Flusse rein wird, so soll er von seinem Reinwerden an sieben Tage zählen; dann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in Quellwasser baden - dann ist er rein.
14. Und am achten Tage nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben, komme damit vor den Herrn, an den Eingang des heiligen Zeltes, und übergebe sie dem Priester;
15. der Priester aber soll sie darbringen, die eine als Sündopfer und die andre als Brandopfer; so schaffe ihm der Priester Sühne vor dem Herrn wegen seines Flusses.
16. Wenn bei einem Manne Samenerguss eintritt, so soll er seinen ganzen Leib in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
17. Und jedes Kleid oder Fell, an das solcher Same kommt, soll mit Wasser gewaschen werden und ist unrein bis zum Abend.
18. Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und Samenerguss eintritt, so sollen sie sich in Wasser baden, und sie sind unrein bis zum Abend.
19. Wenn ein Weib den Monatsfluss hat, so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit, und jeder, der sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
20. Auch alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21. Und wer ihr Lager berührt, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
22. Und wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie sass, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
23. Auch wenn jemand etwas berührt, das auf ihrem Lager oder auf dem Gerät war, auf dem sie sass, so wird er unrein bis zum Abend.
24. Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25. Wenn aber ein Weib den Blutfluss lange Zeit hindurch hat, nicht zur Zeit ihres Monatsflusses, oder über die Zeit ihres Monatsflusses hinaus, so ist sie während der ganzen Zeit ihres unreinen Flusses unrein, wie in den Tagen ihres Monatsflusses.
26. Jedes Lager, auf dem sie liegt, solange ihr Fluss andauert, soll ihr gelten wie das Lager während ihres Monatsflusses; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie dann, wenn sie infolge des Monatsflusses unrein ist.
27. Und wer diese Dinge berührt, der wird unrein, und er soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
28. Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen; darnach gilt sie als rein.
29. Und am achten Tage nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes;
30. der Priester aber soll die eine als Sündopfer und die andre als Brandopfer darbringen, und so soll ihr der Priester Sühne schaffen vor dem Herrn wegen ihres unreinen Flusses.
31. So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht um ihrer Unreinheit willen sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die mitten unter ihnen ist.
32. Das ist das Gesetz über den, der an einem Fluss leidet, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er dadurch unrein wird,
33. und über die, welche am Monatsfluss leidet, und über den, der einen Fluss hat, es sei Mann oder Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
1. UND der Herr redete mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, die sterben mussten, als sie vor den Herrn traten,
2. und sprach zu ihm: Sage deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor die Deckplatte, die auf der Lade liegt; er müsste sonst sterben. Denn ich erscheine auf der Deckplatte in der Wolke.
3. Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, dass er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt.
4. Er soll einen heiligen linnenen Leibrock anziehen und mit linnenen Beinkleidern seine Blösse bedecken, mit einem linnenen Gürtel soll er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden; es sind heilige Kleider; und er soll sie anziehen, nachdem er seinen Leib in Wasser gebadet hat.
5. Dann nehme er von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
6. Hierauf soll Aaron den für ihn bestimmten Sündopferstier darbringen und so sich und seinem Hause Sühne schaffen;
7. die beiden Böcke aber soll er nehmen und sie vor den Herrn stellen, an den Eingang des heiligen Zeltes.
8.