Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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sich verunreinigen.

      4. An einer verheirateten (Schwester) darf er sich nicht verunreinigen, da er dadurch entweiht würde.

      5. Sie (d. h. die Priester) sollen sich den Kopf nicht kahl scheren, noch den Rand des Bartes stutzen, noch sich am Leibe Einschnitte machen.

      6. Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie bringen die Feueropfer des Herrn, die Speise ihres Gottes, dar, darum sollen sie heilig sein.

      7. Sie sollen sich keine Dirne zum Weibe nehmen, noch eine Geschwächte; auch eine, die von ihrem Mann verstossen ist, sollen sie nicht nehmen; denn er (d. h. der Priester) ist seinem Gott geweiht.

      8. Darum sollst du ihn heilig halten; denn er bringt die Speise deines Gottes dar. Als heilig soll er dir gelten; denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt.

      9. Und wenn sich die Tochter eines Priesters durch Unzucht entweiht, so entweiht sie ihren Vater; man soll sie verbrennen.

      10. Der aber, welcher Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und dem man die Hand gefüllt hat (vgl. Anm. zu 2.Mo. 28,41), dass er die (heiligen) Kleider anziehe, der soll sein Haupthaar nicht frei flattern lassen und seine Kleider nicht zerreissen.

      11. Er darf nicht zu irgendeiner Leiche hineingehen; auch an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.

      12. Aus dem Heiligtum soll er nicht herauskommen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweihe; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der Herr.

      13. Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen.

      14. Eine Witwe oder Verstossene oder Geschwächte oder Dirne, eine solche darf er sich nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Stammesgenossen soll er sich zum Weibe nehmen,

      15. damit er sein Geschlecht nicht entweihe unter seinen Stammesgenossen; denn ich bin der Herr, der ihn heiligt.

      16. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      17. Rede mit Aaron und sprich: Wenn je einmal künftig einer aus deinem Geschlecht ein Gebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;

      18. denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf herzutreten: kein Blinder oder Lahmer; keiner, der im Gesicht verstümmelt oder an dem ein Glied zu lang ist;

      19. keiner, der einen gebrochenen Fuss oder eine gebrochene Hand hat;

      20. kein Buckliger oder Schwindsüchtiger; keiner, der einen Fleck im Auge hat oder mit Krätze oder Flechten behaftet ist, und kein Entmannter.

      21. Aus dem Geschlechte Aarons, des Priesters, darf keiner, der ein Gebrechen hat, herzutreten, um die Feueropfer des Herrn darzubringen. Er hat ein Gebrechen, darum darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.

      22. Doch darf er von der Speise seines Gottes essen, von dem Hochheiligen wie von dem Heiligen.

      23. Nur zum Vorhange darf er nicht hineingehen, noch an den Altar treten, weil er ein Gebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.

      24. Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie in betreff der heiligen Gaben, die mir die Israeliten weihen, Zurückhaltung üben, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen; ich bin der Herr.

      3. Sage zu ihnen: Wenn je inskünftig irgendeiner aus euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, sich naht, während er unrein ist, so soll seine Seele ausgerottet werden, hinweg von meinem Angesicht; ich bin der Herr.

      4. Ein jeder vom Geschlechte Aarons, der aussätzig ist oder einen Fluss hat, der soll von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist. Und wer irgend jemanden berührt, der sich an einem Toten verunreinigt hat, oder wer einen Samenerguss hat

      5. oder wer irgendein Kriechtier berührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird infolge irgendwelcher Unreinheit, die an ihm haftet -

      6. wer so etwas berührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von den heiligen Gaben essen, sondern er soll zuvor seinen Leib in Wasser baden,

      7. und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er wieder rein; dann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.

      8. Von einem verendeten oder zerrissenen Tier soll er nicht essen, weil er sich dadurch verunreinigen würde; ich bin der Herr.

      9. Sie sollen meine Vorschriften befolgen, damit sie nicht wegen des Geweihten Sünde auf sich laden und seinethalben sterben müssen, weil sie es entweihen; ich bin der Herr, der sie heiligt.

      10. Kein Fremder darf Geweihtes essen; der Hausgenosse und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Geweihtes essen.

      11. Wenn aber ein Priester einen Sklaven um Geld kauft, so darf dieser davon essen; auch die in seinem Hause gebornen (Sklaven) dürfen mit von seiner Speise essen.

      12. Wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines Fremden wird, so darf sie nicht mehr von der Hebe der heiligen Gaben essen.

      13. Wenn aber eine Priesterstochter Witwe oder (von ihrem Mann) verstossen wird, und sie hat keine Kinder und kehrt wieder in das Haus ihres Vaters zurück (und wohnt da) wie in ihrer Jugend, so darf sie von der Speise ihres Vaters essen; irgendein Fremder aber darf nicht davon essen.

      14. Doch wenn jemand aus Versehen Geweihtes isst, so soll er den fünften Teil (des Wertes) dazutun und es dem Priester samt dem Geweihten geben.

      15. Und sie (d. h. die Priester) sollen die heiligen Gaben der Israeliten, das was sie für den Herrn abheben, nicht entweihen,

      16. und sie sollen nicht Schuld und Strafe über sie (d. h. die Israeliten) bringen, indem sie ihre heiligen Gaben essen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.

      17. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      18. Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Ein jeder vom Hause Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt - seien es nun gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem Herrn als Brandopfer darbringen wollen -,

      19. (soll so opfern,) dass es euch wohlgefällig macht: ein fehlloses männliches Tier von den Rindern oder Lämmern oder Ziegen.

      20. Nichts, was einen Fehler hat, sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht wohlgefällig aufgenommen.

      21. Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer von Rindern oder Schafen darbringen will, sei es um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so ist es nur wohlgefällig, wenn es fehllos ist; es soll keinen Fehler haben.

      22. Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied, ist es verstümmelt oder hat es eiternde Geschwüre oder die Krätze oder Flechten - dergleichen Tiere sollt ihr dem Herrn nicht darbringen und als Feueropfer auf den Altar des Herrn legen.

      23. Ein Rind oder ein Schaf, das ein zu langes oder ein zu kurzes Glied hat, darfst du als freiwillige Gabe darbringen, aber als gelobtes Opfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen.

      24. Ihr sollt dem Herrn kein Tier darbringen, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder abgeschnitten sind. Weder sollt ihr in eurem Lande Tiere so verstümmeln

      25. noch solche von einem Fremden kaufen, um sie eurem Gott als Speise darzubringen; denn sie haben einen Schaden, es ist ein Fehler an ihnen, sie würden euch nicht wohlgefällig aufgenommen.

      26. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      27.