Jahrbuch der Baumpflege 2019. Группа авторов

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Название Jahrbuch der Baumpflege 2019
Автор произведения Группа авторов
Жанр Социология
Серия
Издательство Социология
Год выпуска 0
isbn 9783878152651



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       Abbildung 6: Ausgegrabene Wurzeln einer Pappel an einer HWS-Mauer im städtischen Bereich von Düsseldorf

      Im Rahmen von Unterhalt, Inspektion und Überwachung während Hochwasser ist die Zugänglichkeit aller Bereiche von HWS-Anlagen besonders für die „Deichläufer“ von grundlegender Bedeutung. Auch hier können Bäume „im Wege stehen“. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verkehrssicherungspflicht entlang der Wege an und auf HWS-Anlagen hingewiesen.

      Je kleiner eine HWS-Anlage ist, desto schwerwiegender sind die möglichen nachteiligen Auswirkungen und Einwirkungen von Bäumen zu bewerten. Kleine Deiche können vollständig durchwurzelt werden, wie dies in Abbildung 5 dargestellt wird. Bei größeren Deichen wird i. d. R. nicht der ganze Querschnitt mit Wurzeln durchörtert. Die Ausbildung der Wurzeln hängt natürlich von zahlreichen Randbedingungen und der Baumart ab. Ausgrabungen von Wurzeln sind z. B. in LFU BY (1990), WINSKI (2004) und CIRIA (2013) dokumentiert.

      Im Rahmen eines Projektes im Stadtbereich Düsseldorf wurden an bestehenden HWS-Mauern Wurzelausgrabungen durchgeführt, welche erneut darlegten, dass sich je nach Baumart und Bodenbeschaffenheit die Wurzelausbreitung sehr unterschiedlich darstellen kann. In Abbildung 6 ist das starke Wurzelwachstum einer Pappel dargestellt, welche ein Geflecht aus Starkwurzeln mit Kontakt zur Bestandsmauer ausgebildet hat. Anzumerken ist, dass die Mauer hiervon keinen nachweislichen Schaden erlitten hat.

       4 Maßnahmenplanung und Vereinbarkeit von Bäumen mit HWS-Anlagen

      Bereits Mitte des letzten Jahrhunderts wurden Empfehlungen für Deiche und Dämme gegeben, welche vorsahen, dass der „Deich selbst … frei von Bäumen und Büschen sein“ soll (SCHRÖDER 1950). Dieser Grundsatz zieht sich derzeit durch alle Normen, Richtlinien und Regelwerke. Im Allgemeinen werden und wurden Zonierungen und Sicherheitsabstände eingeführt, welche die Zulässigkeit von unterschiedlich klassifizierten Gehölzen definieren. In Abbildung 7 ist der Regelfall für die Zulässigkeit von Bewuchs an Deichen an Fließgewässern dargestellt.

       Abbildung 7: Bewuchsregeln für einen Deich nach DIN 19712 und DWA-M 507 Teil 1 und Teil 2 für den Regelfall (aus HASELSTEINER 2018c)

       Abbildung 8: Querschnitt eines zu ertüchtigenden Deiches mit Freistellung von Gehölzen

      Für normal dimensionierte Deiche ist der Regelfall maßgebend. Jedoch können überdimensionierte Deiche und/oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen es ermöglichen, Bäume im Ausnahmefall zuzulassen. Dies ist nach DIN 19712 zulässig, wenn unter anderem z. B. die Standsicherheit des Deiches für den Lastfall „Baum- bzw. Windwurf“ nachgewiesen werden kann. Dafür sind „in der Regel überdimensionierte Querschnitte (Überprofil) oder besondere Sicherungselemente (z. B. Spundwände)“ erforderlich.

      Werden statische Ersatzsysteme (Systeme, die die Standsicherheit des vorhandenen Trag- bzw. Bauwerks übernehmen) z. B. in Form von Spundwänden vorgesehen, wird i. d. R. das Versagen des Baumes inklusive Ausbruch des Wurzelkraters angesetzt. Die statisch tragende „Innendichtung“ muss dann einen Geländesprung, sprich Erd- und Wasserdruck, welcher Biegung erzeugt, aufnehmen. Die Verformungen am Kopf des Elementes sind zu begrenzen. Die Festlegung des Wurzelkraters bzw. des Ausbruchkörpers sowie die Lage – land- oder wasserseitig – sind hier fallspezifisch festzulegen.

      Als Sicherungsmaßnahmen kommen u. a. Wurzelschutzbarrieren, statische Ersatzsysteme und erdbauliche Anschüttungen in Betracht. Wurzelschutzbarrieren können aus Geokunststoffen oder grobkörnigen Bodenstoffen bestehen. Statische Ersatzsysteme bilden i. d. R. vertikale Dichtungselemente, wie z. B. Stahlspundwände, bewehrte Bodenvermörtelungswände, selten Bohrpfahlwände, Schlitzwände oder andere Methoden des Spezialtiefbaus, wie z. B. moderne Kunststoffwände (z. B. HASELSTEINER & STROBL 2006; HASELSTEINER 2008, 2018a, b; HASELSTEINER & RIEMKE 2017). Da nach WHG grundsätzlich ein Eingriff in das Abflussprofil und die Beeinträchtigung von Retentionsraum nicht zulässig sind, werden Überprofile i. d. R. in Form von in Richtung Landseite entwickelten sehr breiten Kronen oder Bermen ausgebildet, worauf dann Bäume unter Beachtung des Baumversagens geduldet werden können.

      Je nach projektspezifischen Randbedingungen kann auch trotz der Einbringung von massiven Sicherungsmaßnahmen seitens der Genehmigungsbehörden gefordert werden, Gehölze im Umfeld der HWS-Anlage zu entfernen. In einem Deichertüchtigungsprojekt in Düsseldorf wurde zwar die Anordnung einer statisch wirksamen Spundwand geplant, jedoch auch gleichzeitig ein gehölzfreier Bereich vorgesehen, der mit den Vorgaben hinsichtlich der Schutzzonen I und II (10 m) der Deichschutzverordnung (DSchVO) der Bezirksregierung Düsseldorf (BezReg 2000) im Einklang steht (Abbildung 8). Die Maßnahme entspricht somit dem Regelfall der Matrix in Abbildung 9.

       Abbildung 9: Bewuchsregeln für einen Deich im Regelfall und Ausnahmefall nach DWA-M 507–2 (Entwurf)

      Derzeit befindet sich das Merkblatt DWA-M 507–2 in Bearbeitung. Es soll weiterführende Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Gehölzen auf Deichen an Fließgewässern beinhalten.

      In Abbildung 9 ist ein Vorschlag einer Zonierung zur Beurteilung der Zulässigkeit von Gehölzen an Deichen in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen Regeloder Ausnahmefall handelt, dargestellt (vgl. HASELSTEINER & STROBL 2006; HASELSTEINER 2007a, 2010a, b).

       Abbildung 10: Ein mit einer statisch wirksamen Dichtung ausgebildeter Deich in Oberbayern

       Abbildung 11: Pappelallee auf Deichkronenbereich auf dem Niederkasseler Deich in Düsseldorf

      Die Zulässigkeit wird unter Berücksichtigung von Aspekten der Hochwassersicherheit – Standsicherheit, Verteidigung, Unterhaltung, Überwachung – und des zu erwartenden Gefahrenpotentials des Gehölzes, welches sich in der Gehölzklasse niederschlägt, sowie der Lage des Gehölzes relativ zur HWS-Anlage beurteilt. Die Gehölzklasse I (GeK) umfasst sehr große Bäume mit starkem Wurzelwachstum wie z. B. Pappel und Robinie. Kleinwüchsige Sträucher, wie z. B. die Brombeere oder die Heckenkirsche, werden der GeK IV zugeordnet (siehe HASELSTEINER 2007b; vgl. BAW MSD 2011). Bei einem Projekt in Oberbayern sollte in Zukunft Gehölzbewuchs, welche ca. einer GeK II entspricht, bis an den Deich heranreichen können, sodass man sich u. a. für die Verwendung eines statischen Ersatzsystems bzw. einer statisch wirksamen Dichtung, welche aus einer Kombination aus Spund- und Bodenvermörtelungswand besteht, entschieden hat (Abbildung 10). Da es sich hier um einen Neubau handelt, müssen die Gehölze im Baubereich entfernt und natürlich kompensiert werden. Die Maßnahmen entsprechen dem Ausnahmefall (Nr. 4) in Abbildung 9. In einigen Situationen stellt sich die Deichbreite so dar, dass dies dem Ausnahmefall (Nr. 3) nach Abbildung