Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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Название Bilanzbuchhalter-Handbuch
Автор произведения Группа авторов
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783482756740



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5 000 € plus 19 % Umsatzsteuer.

      B hat den Leasinggegenstand am 1. 1. 01 für 200 000 € angeschafft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.

      Die Summe der Leasingraten (240 000 €) übersteigt die Anschaffungskosten des Leasinggebers. Die Grundmietzeit liegt mit 80 % von 5 Jahren zwischen 40 % und 90 % der möglichen Nutzungsdauer. Der Übernahmepreis von 20 000 € ist niedriger als der Restbuchwert von 40 000 € (= 200 000 € – 4 × 40 000 € Abschreibung) deshalb Zuordnung beim Leasingnehmer.

       Buchungen beim Leasinggeber:

a)Anschaffung des Leasinggegenstands:

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b)Ermittlung der Leasingraten:

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      *) = 240 000 : 4 – 16 000 = 60 000 – 16 000

      Höhe der Leasingraten im ersten Jahr:

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c)Übergabe des Leasinggegenstands an den Leasingnehmer:

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d)Eingang der ersten Leasingrate:

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e)Buchung beim Kauf zum vereinbarten Übernahmepreis:

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       Buchungen beim Leasingnehmer:

a)Übernahme des Leasinggegenstands:

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b)Überweisung der ersten Leasingrate:

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c)Jahres-Abschreibung des Leasinggegenstands:

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d)Buchung beim Kauf zum vereinbarten Übernahmepreis:

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      717Zulässig ist auch die Aktivierung der Kaufpreisforderung des Leasinggebers bzw. der Kaufpreisschuld des Leasingnehmers in Höhe der Anschaffungskosten ohne Zins- und Kostenanteil. In diesem Falle sind die Leasingraten aufzuteilen in den erfolgswirksam zu verbuchenden Zins- und Kostenanteil und den erfolgsneutralen Tilgungsanteil.

      718–733 Einstweilen frei

      734Echte Zuschüsse werden ohne Rückzahlungsverpflichtung aus öffentlichen oder privaten Mitteln gegeben. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers liegt nicht vor. Zuschüsse dagegen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers stehen, sind unechte Zuschüsse.

      735Geleistete Zuschüsse können Kosten für die Anschaffung von Grundstücken, Herstellungskosten von Gebäuden, Anschaffungskosten von Rechten oder auch Betriebsaufwendungen sein.

      736Im Falle des Erwerbs von Rechten muss ein entgeltlich erworbenes Wirtschaftsgut vorliegen. Aufwendungen, die einen Beitrag zu den Kosten einer vom leistenden Betriebsinhaber mitbenutzten Einrichtung sind, zählen zu den Aufwendungen für einen originären Erwerb des Nutzungsrechts. Sie sind sofort abziehbare Betriebsausgaben. Ein Wirtschaftsgut wurde nicht erworben.

      Ein Handelsvertreter beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20 000 € am Bau eines Hotels und erhält dafür ein Belegungsvorrecht auf 10 Jahre. In diesem Falle liegt der Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsguts, eines Rechts (Belegungsrecht) vor.

      Buchung:

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      Das immaterielle Wirtschaftsgut „Belegungsvorrecht” ist über 10 Jahre abzuschreiben.

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      Mehrere Einzelhändler, von denen einige Grundstückseigentümer, andere Pächter sind, zahlen freiwillig Zuschüsse zum Ausbau der Geschäftsstraße an die Gemeinde. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich allein nach der Verkaufsfläche der Geschäfte.

      Die Zuschüsse wurden nicht in Abhängigkeit von der Größe oder der Straßenfront des Grundstücks bemessen. Die Zahlung betrifft weder nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks, noch wird den Einzelhändlern ein besonderes Nutzungsrecht der Geschäftsstraße zugesagt. Sie sind Mitbenutzer. Die Zahlung ist deshalb als Betriebsausgabe zu erfassen.

      Buchung:

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      737Erhaltene Zuschüsse können einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen von privater oder öffentlicher Seite sein, die als Prämien, Zulagen, Beihilfen, Subventionen und ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung gewährt werden.

      738Ertragszuschüsse sollen die Ertragskraft eines Unternehmens verbessern (z. B. Lohnzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit, die das Unternehmen für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser erhält). Sie wirken sich als sonstige betriebliche Erträge gewinnerhöhend aus.

      739Kapital- oder Investitionszuschüsse sollen die Investition eines Vermögensgegenstands erleichtern. Der Bilanzierende hat grundsätzlich ein Wahlrecht (R 6.5 Abs. 2 EStR).

      740Ertragszuschüsse und Kapital- oder Investitionszuschüsse sind echte Zuschüsse.

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      741Soweit ein Wahlrecht besteht, können die Zuschüsse auch teilweise als Ertrag und teilweise als Minderung der Anschaffungskosten behandelt werden.

      742Wird der Zuschuss an den Anschaffungskosten gekürzt, führt dies zu einer Kürzung der Bilanzsumme (Größenordnungsmerkmal § 267 HGB) und wegen der verminderten Abschreibungsbeträge zu einer Kürzung der Aufwendungen in den Folgejahren.

      743Investitionszuschüsse dürfen nicht verwechselt werden mit den Investitionen nach dem Investitionszulagengesetz.

       Eingang des Zuschusses im Anschaffungsjahr

      744Geht der Zuschuss im Jahr der Anschaffung des bezuschussten Wirtschaftsguts ein, kann er spätestens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten als Anschaffungskostenminderung verrechnet werden. Basis für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge sind dann