Название | Schäden im GaLaBau - Beläge, Treppen, Mauern, Zäune |
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Автор произведения | Ulrich Keller |
Жанр | Сделай Сам |
Серия | |
Издательство | Сделай Сам |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783865865809 |
Die Schichten a (bzw. b), c und d können unter dem Begriff Pflasterdecke bzw. Plattenbelag zusammengefasst werden. Die Kombination aus a (bzw. b), c, d, e, f und g ergibt den Begriff des Oberbaus.
{Belastungsklassen}
Die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus ist zu Beginn des Jahres 2013 in überarbeiteter Form (RStO 12) in Kraft getreten. Die bisherige Einteilung der Bauklassen (BKL) nach RStO 01 wird durch Belastungsklassen (Bk) ersetzt.
Die Belastungsklassen stellen einen direkten Bezug zu den äquivalenten 10 t-Achsübergängen her, durch die sie definiert sind. Im Folgenden werden die Belastungsklassen gem. RStO 12 in Bezug auf die Entwurfssituationen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und der Belagsauswahl untergliedert:
Belastungsklasse | Entwurfssituation | Belagsauswahl |
Bk10–Bk100 | Anbaufreie Straße | Asphalt-, Betondecke |
Bk3,2/Bk10 | Verbindungsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk3,2–Bk100 | Industriestraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk100 | Gewerbestraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk10 | Hauptgeschäftsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,8–Bk10 | Örtliche Geschäftsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk3,2–Bk10 | Örtliche Einfahrtsstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Dörfliche Hauptstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Quartiersstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk1,0–Bk3,2 | Sammelstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk0,3/Bk1,0 | Wohnstraße | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Bk0,3 | Wohnweg | Asphalt-, Betondecke, Pflasterbelag |
Tab. 10: Belagswahl entsprechend den Belastungsklassen nach RStO 12
Plattenbeläge sind nur für Rad- und Gehwege geeignet.
{Wegebau, Frosteinwirkung}
Sowohl bei der Belagsauswahl als auch bei der Wahl der geeigneten Tragschicht ist auf die Frosteinwirkung einzugehen. Bei der Auswahl der Beläge ist darauf zu achten, dass diese frostbeständig sind.
In vielen Fällen muss aufgrund vorhandener frostempfindlicher Böden unter der Tragschicht eine zusätzliche Frostschutzschicht eingebaut werden.
Diese verhindert neben dem Lastabtrag die Verformung des Wegeaufbaus während der Frost- und Auftauperiode.
Die Frostempfindlichkeit der Böden lässt sich nach RStO in die Frostempfindlichkeitsklassen F1, F2 und F3 untergliedern.
Je nach den örtlichen Verhältnissen der Bauarbeiten müssen auch innerhalb von Deutschland verschiedene Frosteinwirkungszonen berücksichtigt werden.
Diese ergibt mit einigen anderen Einflussfaktoren Mehr- oder Minderdicken der Gesamtdicke des frostsicheren Aufbaus. Gemäß RStO 12 werden diese wie folgt gegliedert:
Örtliche Verhältnisse | Mehr- oder Minderdicken [in cm] | |
Frosteinwirkung | Zone I | ± 0 |
Zone II | + 5 | |
Zone III | + 15 | |
Kleinräumige Klimaunterschiede | ungünstige Klimaeinflüsse (Nordhang, Kammlagen) | + 5 |
keine besonderen Klimaeinflüsse | ± 0 | |
günstige Klimaeinflüsse (geschlossene seitliche Bebauung ) | - 5 | |
Wasserverhältnisse | ungünstig gem. ZTVE-StB | + 5 |
günstig | ± 0 | |
Lage der Gradiente | Einschnitt, Anschnitt | + 5 |
Geländehöhe bis Damm ≤ 2 m | ± 0 | |
Damm > 2 m | - 5 | |
Entwässerung der Fahrbahn/Ausführung der Randbereiche | Entwässerung über Mulden, Gräben bzw. Böschungen | ± 0 |
Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen | - 5 |
Tab. 11: Frosteinwirkungszonen nach RStO 12
{Wegebau, Einfassungen}
Durch die geeignete seitliche Einfassung von Belagsflächen werden zum großen Teil deren Stabilität und Tragfähigkeit gesichert. Zudem dienen sie als Abgrenzung zu angrenzenden Belags- oder Vegetationsflächen. Die Einfassung muss daher auch speziell auf die Verkehrsbelastung abgestimmt sein. Sie können als Entwässerungselement, wie z. B. in Form einer Mulde, gleichzeitig eine Entwässerungsfunktion übernehmen.
Der Einbau von Randeinfassungen {Randeinfassungen} ist in der ATV DIN 18318 geregelt. Die Einfassungen sind auf ein mind. 20 cm dickes Fundament der Betonklasse C12/15 in Schalung zu setzen und mit seitlichen Rückenstützen der Betonklasse C12/15 zu versehen (Nennbreite bis 80mm: mind. 10 cm, Nennbreite über 80 mm: mind. 15 cm dicke Rückenstützen). Fundament und Rückenstütze sind zu verdichten. Die Rückenstütze ist in Schalung auszuführen. Die Druckfestigkeit des Betons muss am fertigen Bauteil mindestens 8,0 N/mm² betragen, bei überfahrbaren Bord- und Einfassungssteinen 15,0 N/mm². Besonders hinzuweisen ist, dass erst durch Betonklassen von C 20/25 bzw. C25/30 (in Bayern per Runderlass vorgeschrieben) die entsprechende Druckfestigkeit erreicht wird.
Bild 3: Randeinfassung nach DIN 18318:2015-08 (Quelle: Fauth)
Stoßfugen von Einfassungen sollten mit 5 mm unverfugt ausgeführt werden. Stoßfugen von Rinnen hingegen sollten mit 8 bis 12 mm gebunden verfugt werden.
Einfassungen lassen sich wie folgt gestalten:
• | Einfassungselemente wie Borde oder Leistensteine |
• | lineare Entwässerungselemente wie Mulden oder Rinnen |
• | ein- oder mehrfache Zeilen aus Pflastersteinen oder Platten, geeignet ausgebildet auch als Entwässerungselemente einsetzbar |
• | nicht sichtbare und sichtbare Einfassungen wie Stahl- oder Kunststoffbänder (meist nur für gering belastete Beläge) |
{Tragschichten}