Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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geht unter allen Tieren, die auf vieren gehen, soll euch als unrein gelten. Wer ihren Leichnam berührt, ist unrein bis zum Abend,

      28. und wer ihren Leichnam trägt, soll seine Kleider waschen, und er bleibt unrein bis zum Abend; als unrein sollen sie euch gelten.

      29. Und unter den kleinen Tieren, die auf der Erde wimmeln, sollen euch die folgenden als unrein gelten: das Wiesel, die Maus und die Eidechsenarten, nämlich der Zab,

      30. die Anaka, der Koah, die Letaa und der Homet, und das Chamäleon.

      31. Diese sollen euch als unrein gelten unter allen kleinen Tieren. Wer sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.

      32. Und jeder Gegenstand, auf den eine solche Tierleiche fällt, wird unrein, sei es nun ein hölzernes Geschirr oder ein Kleidungsstück oder Lederzeug oder ein Sack - jedes Gerät, das zu irgendwelchem Gebrauche dient. Man soll es ins Wasser tun, und es bleibt unrein bis zum Abend; dann ist es wieder rein.

      33. Und wenn eine solche (Tierleiche) in irgendein irdenes Geschirr fällt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.

      34. In jedem solchen Geschirr wird jede Speise, die man isst, unrein, wenn Wasser darein kommt, und wird jedes Getränk, das man trinkt, unrein.

      35. Und alles, worauf eine solche Tierleiche fällt, wird unrein; ist es ein Backofen oder ein Kochherd, so soll er eingerissen werden; sie sind unrein, und als unrein sollen sie euch gelten.

      36. Quellen jedoch und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber die Tierleiche darin berührt, wird unrein.

      37. Und wenn eine solche Tierleiche auf irgendwelchen Samen fällt, den man aussät, so bleibt er doch rein.

      38. Wenn man aber Wasser auf den Samen giesst, und es fällt dann eine solche Tierleiche darauf, so soll er euch als unrein gelten.

      39. Wenn eines von den Tieren, die ihr essen dürft, stirbt, so ist, wer die Tierleiche berührt, unrein bis zum Abend.

      40. Wer aber von der Tierleiche isst, der soll seine Kleider waschen, und er bleibt unrein bis zum Abend. Ebenso muss, wer die Tierleiche aufhebt, seine Kleider waschen, und er bleibt unrein bis zum Abend.

      41. Alle kleinen Tiere, die auf der Erde wimmeln, sollen euch ein Greuel sein; man darf sie nicht essen.

      42. Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füssen geht, unter all den kleinen Tieren, die auf der Erde wimmeln, das dürft ihr nicht essen; denn es ist ein Greuel.

      43. Macht euch nicht selbst zum Greuel durch all das kriechende Getier und verunreinigt euch nicht damit, sodass ihr unrein werdet;

      44. denn ich bin der Herr, euer Gott. Darum sollt ihr euch heilig halten und sollt heilig sein; denn ich bin heilig. Und verunreinigt euch nicht selbst durch all das Getier, das auf der Erde wimmelt.

      45. Denn ich bin der Herr, der euch aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat, dass ich euer Gott sei; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

      46. Das ist das Gesetz über das Vieh und die Vögel und alle die Lebewesen, von denen das Wasser wimmelt, und über all das Getier, das auf der Erde sich tummelt,

      47. damit ihr unterscheidet zwischen dem, was unrein, und dem, was rein ist, zwischen den Tieren, die man essen, und denen, die man nicht essen darf.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Sage zu den Israeliten: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage lang unrein; wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge des Monatsflusses wird sie unrein.

      3. Am achten Tage sodann soll man das Kind an der Vorhaut beschneiden.

      4. Sie aber soll (noch weitere) 33 Tage daheim bleiben im Blute der Reinigung; sie darf nichts Heiliges berühren, und zum Heiligtum darf sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

      5. Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie zwei Wochen unrein wie bei ihrem Monatsfluss, und sie soll (dann noch) 66 Tage daheim bleiben im Blute der Reinigung.

      6. Wenn dann die Tage ihrer Reinigung um sind, handle es sich nun um einen Knaben oder ein Mädchen, so soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge gewöhnliche Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des heiligen Zeltes bringen.

      7. Der soll das Opfer vor dem Herrn darbringen und ihr so Sühne schaffen; dann wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz über die Wöchnerin, sei es, dass sie einen Knaben oder ein Mädchen geboren hat.

      8. Vermag sie aber kein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben, die eine zum Brandopfer und die andre zum Sündopfer, und der Priester soll ihr Sühne schaffen; dann wird sie rein.

      1. UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

      2. Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Geschwulst oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt und daraus auf seiner Haut ein Aussatzmal entsteht, so soll man ihn zu Aaron, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, führen.

      3. Wenn dann der Priester das Mal auf der Haut besieht, und die Haare an der kranken Stelle sind weiss geworden und das Mal erscheint tiefer als die (übrige) Haut, so ist es ein Aussatzmal; wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

      4. Wenn es aber ein weisser Fleck auf der Haut ist, und dieser erscheint nicht tiefer als die (übrige) Haut, und die Haare darauf sind nicht weiss geworden, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang absondern.

      5. Besieht ihn dann der Priester am siebenten Tage, und das Mal ist in seinem Aussehen gleich geblieben, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage lang absondern.

      6. Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage zum zweitenmal besieht und findet, dass das Mal am Verschwinden ist, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist nur ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.

      7. Wenn aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, und er zeigt sich nun dem Priester zum zweitenmal,

      8. und der Priester sieht, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist Aussatz.

      9. Wenn sich an jemandem ein Aussatzmal zeigt, so soll man ihn zum Priester führen.

      10. Sieht dann der Priester, dass sich auf der Haut eine weisse Geschwulst befindet und dass die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch in der Geschwulst wuchert,

      11. so ist es ein alter Aussatz auf seiner Haut, und der Priester soll ihn für unrein erklären und ihn nicht absondern; denn er ist schon unrein.

      12. Wenn aber der Aussatz auf der Haut so ausbricht, dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken vom Kopf bis zu den Füssen bedeckt, wohin auch der Priester schauen mag -

      13. wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so soll er den Kranken für rein erklären; er ist ja ganz weiss geworden und ist also rein.

      14. Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.

      15. Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das wilde Fleisch ist unrein - es ist ein Aussatz.

      16. Geht aber das wilde Fleisch wieder zurück, und er wird weiss, so soll er zum Priester kommen.

      17.