Название | Giftmord |
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Автор произведения | Kurt Badertscher |
Жанр | Языкознание |
Серия | |
Издательство | Языкознание |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783039199365 |
Auf Grund zweier Briefe vom Mai 1924, welche die Unterschrift des Adrian Meier tragen, wurden der Angeklagten Frau Lehner am 20. Mai 1924 zwei Einlagen von zusammen über Fr. 6000.- ausbezahlt und aus einer weiteren von Fr. 5048.- eine Kassaschuld der Frau Lehner getilgt. Über die Echtheit der Unterschrift des Adrian Meier auf den beiden Briefen haben sich die Schriftexperten noch auszusprechen. In Bezug auf das Guthaben der Witwe Schmidli bestätigte der Zeuge, dass ihr dasselbe zwei Tage vor dem Tode am Schalter der Bank ausbezahlt worden sei.
Der sowohl die Frau Schmidli, als den Adrian Meier behandelnde Arzt, Dr. Furrer in Gränichen sagt als Zeuge aus, dass er dem Adrian Meier keinerlei arsenhaltige Medikamente verabfolgt und dass er der 88-jährigen Frau Schmidli keinerlei Arzneien verschrieben habe. Diese habe sich über Darmstörungen und Bauchschmerzen beklagt, ebenso Meier. Bei letzterem war grosse Herzschwäche zu konstatieren. Nach den Angaben der Frau Lehner habe sich Meier erbrechen müssen. Dieser wurde als magenkrank behandelt. Der Zeuge besuchte Meier am 16., 18. und 19. Juli. Dass Meier am 26. Juli in Aarau gewesen sein könne am Schützenfest, erscheint ausgeschlossen. – Die heutigen Verhandlungen finden mit der Einvernahme des medizinischen Experten, Herr Dr. Remund, Oberarzt des medizinischen Institutes an der Universität Zürich, ihren Abschluss.
Herr Dr. Remund kommt einleitend auf den Vergiftungsfall Dietiker zu sprechen, ergeht sich sodann einlässlich über die Ergebnisse der Leichenuntersuchungen von Adrian Meier und der Frau Schmidli-Bertschi; erstere wurde am 25. September 1928 ausgegraben. In Bezug auf die Leiche Meier bemerkte der Zeuge, dass Magenkrebs und Arsenvergiftung die gleichen Symptome zeigen. Bei der Öffnung der Leiche Meier war die Bauchhöhle noch geschlossen und musste aufgeschnitten werden; die Leiche war eine sogenannte Wachsleiche. In der stark zusammengeschrumpften Leber wurden drei Milligramm Arsen konstatiert, ein Quantum, das mehr als genügt, um einen Menschen zu töten. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass dem Adrian Meier zu Lebzeiten Arsen gegeben wurde.
In Bezug auf die Leiche der Frau Schmidli erklärt der Sachverständige, dass diese sogar noch in schönerer Form vorhanden gewesen war, als diejenige des Adrian Meier. Auch bei Frau Schmidli sei die Bauchhöhle noch geschlossen, alle Organe erhalten gewesen. In der Leber sei ein bedeutend grösseres Quantum Arsen festgestellt worden; aber auch der Dickdarm und der Dünndarm und andere Organe wiesen Arsenik auf. Auch in Bezug auf Frau Schmidli kommt der Experte zum Schluss, dass derselben zu Lebzeiten Arsen beigebracht worden sind. Diese Ausführungen machen sichtlich grossen Eindruck auf die sehr zahlreichen Zuhörer.
Die Angeklagte ist den Verhandlungen mit grösster Aufmerksamkeit gefolgt. Auf ihren Zügen war keine innere Erregung zu erkennen. Sie behielt von Anfang bis zu Ende dieselbe Ruhe.
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