Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Группа авторов

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Название Schadensfälle in der Gebäudereinigung
Автор произведения Группа авторов
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783778308905



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die sich auf dem Bodenbelag als grauer Schleier ablegen. Das führt zu Haftungsproblemen vor allem bei Hartbeschichtungen und insbesondere in Kombination mit Desinfektionsmitteln. Deshalb empfiehlt es sich, Elastomerbeläge nicht mit einer Hartbeschichtung zu versiegeln, sondern nach der Grundreinigung mit einer Weichbeschichtung einzupflegen.

      Kein gutes Team: Elastomerbelag und Hartbeschichtung

      Im Bezirkskrankenhaus kam bei einem Fachgespräch mit allen Verantwortlichen am Ende heraus, dass der Gebäudereiniger auf Veranlassung der Hauswirtschaftsleitung bei der letzten Grundreinigung die zuvor verwendete Weichbeschichtung – weitgehend desinfektionsmittelbeständig und mit einem hohem Festkörperanteil – gegen eine Beschichtung mit metallvernetzten Polymeren, eine Ultrahartbeschichtung, ausgetauscht hatte.

      Nun wurde das komplette Krankenhaus abschnittsweise grundgereinigt und mit einer Weichbeschichtung neu beschichtet. Die Glanznester waren teilweise so widerstandsfähig, dass sie mit einem grauen Pad – eigentlich zum Zwischenschleifen von Parkettböden gedacht – mechanisch abgetragen werden mussten. Durch das Eingreifen der Hauswirtschaftleitung sind dem Krankenhaus Kosten von etwa 20.000 Euro und eine Menge organisatorische Unannehmlichkeiten entstanden.

      Mit High-Speed-Maschine verdichten und polieren

      Ein Elastomerbelag sollte in der Unterhaltsreinigung mindestens ein- bis zweimal im Monat mit einer High-Speed-Maschine (800 bis 1.200 U/min) verdichtet und poliert werden. So kann der Bodenbelag einen gewissen Schutz gegen Alltagseinflüsse aufbauen. Das Erscheinungsbild wirkt homogener und der Belag lässt sich leichter reinigen. Für die tägliche Reinigung hat sich eine Wischpflege mit wenigen Pflegeanteilen oder ein leichter Alkoholreiniger als günstig erwiesen.

      Für die laufende Pflege – je nach Intensität der Nutzung in Abständen von acht bis zwölf Wochen erforderlich – empfiehlt es sich, eine Weichbeschichtung 1 : 10 im einstufigen Wischverfahren aufzubringen und anschließend mit einer High-Speed-Maschine zu verdichten und zu polieren. Bei stärkeren Verschmutzungen oder Abnutzungserscheinungen der Beschichtung sollte der Belag mit einer Einscheibenmaschine unter Verwendung eines Alkohol­reinigers und roter Padscheibe gecleanert werden.

      In der Praxis finden sich häufig Elastomerbeläge, die durch eine nicht fach- und sachgerecht durchgeführte Unterhalts-, Grund- oder Zwischenreinigung in ihrer Optik oder in ihren Nutzungseigenschaften stark beeinträchtigt oder geschädigt sind. Überwiegend handelt es sich um Farbveränderungen, poröse Oberflächen oder partielle Fleckenbildung.

      Häufig klagen Nutzer über quietschende Geräusche beim Begehen, vermehrte Schmutzablagerungen und optische Beeinträchtigungen. Selten sind diese optischen Phänomene in den Eigenschaften der Elastomerbeläge zu finden, sondern in der Art und Weise, wie diese Beläge gereinigt werden.

      Was gegen Quietschgeräusche und Risse hilft

      Bei Elastomerbelägen, die starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, zeigt sich häufig eine poröse, rissige und verfärbte Belagoberfläche. In diesem Fall empfiehlt sich eine punktuelle Grundreinigung mit grünem Pad und Scheuermilch. Dadurch wird die geschädigte Schicht entfernt und der Bodenbelag nach anschließender Einpflege seinem ursprünglichen Aussehen wieder angeglichen. Diese Oberflächenveränderungen sind meist irreparabel und lassen sich durch das völlige Austreten der Weichmacher aus dem Elastomerbelag erklären.

      Gründe für die Schmutzablagerungen und die Grauschleier­bildung sind meist darin zu finden, dass die aus dem Belag austretenden Alterungsschutzmittel in der Unterhaltsreinigung nicht oder nur zum Teil entfernt wurden. Auch stark pflegende oder Reinigungschemie mit anionischen Tensiden sind oft ursächlich und begünstigen den Schmutzaufbau.

      Dem quietschenden Geräusch lässt sich durch Reinigungs- und Pflegeprodukte mit nicht ionischen Tensiden entgegenwirken. Denn sie haben keine elektrostatische Ladung, die meistens die Ursache für die Quietschgeräusche ist.

      63952792_3830161fed.tifVerfärbungen durch Dopamin und Händedesinfektionsmittel.

      63952787_8546ac266c.tifSo sieht es darunter aus: Testfläche nach der Grundreinigung.

      Tipps vom Gutachter

      So behandeln Sie Elastomerböden richtig

      Mit etwas Erfahrung und der richtigen Reinigungstechnik und -chemie kann Elastomerbelägen dauerhaft eine einheitliche und ansprechende Optik verliehen werden — und das mit überschaubarem Aufwand.

      • Keine stark abrasiven Pads oder Schwämme verwenden.

      • Der pH-Wert der Reinigungschemie darf max. 11,5 betragen.

      • Keine stark pflegende Reinigungschemie verwenden. Dies führt zu Schichtaufbau.

      • Der Belag muss regelmäßig mit einer Poliermaschine gecleanert und aufpoliert werden.

      • Stark lösemittelhaltige Spezialreiniger können irreparable Farbveränderungen verursachen.

      • Elastomerbelag und Hartbeschichtungen sind kein gutes Team. In den meisten Fällen kommt es innerhalb kürzester Zeit zu großflächigen Ablösungen oder zum Abpudern der Beschichtung.

      • Den Kunden vor Auftragsbeginn über die Eigenschaften des Naturprodukts Elastomer informieren.

      • Lassen Sie sich immer eine Reinigungs- und Pflegeanleitung vom Kunden aushändigen.

      4. Feinsteinzeugfliesen | Schmutzfilm

      Hartnäckiger Schmutzfilm auf 25 Jahre alten Feinsteinzeugfliesen — Sanierung oder Grundreinigung?

      Die 25 Jahren alten Feinsteinzeugfliesen in den Sanitärräumen einer Bundeswehreinrichtung weisen nicht nur Gebrauchsspuren, sondern zahlreiche Flecken und einen hartnäckigen Schmutzfilm auf. Der Gebäudedienstleister ist der Meinung, dass eine Grundreinigung den optisch und funktional einwandfreien Zustand nicht wieder herstellen kann. Muss es eine Sanierung sein?

      Die Sanierung der Böden und der Austausch der Fliesen in den Sanitärbereichen auf rund 325 m² Fläche in fünf Stockwerken würde etwa 13.000 Euro plus Mehrwertsteuer kosten und fünf Wochen dauern. Die Liegenschaftsverwaltung der Bundeswehr möchte nun wissen, was unter betriebswirtschaftlichem Aspekt besser ist: die kosten- und vor allem zeitintensive Sanierung oder eine fachgerechte Grundreinigung mit entsprechendem Ergebnis. Eine Beratung und gutachterliche Stellungnahme sollten dies klären.

      Das Gebäude ist rund 60 Jahre alt. 1986 wurden die sanitären Einrichtungen einschließlich der Leitungen sowie Wand- und Bodenfliesen erneuert. Bei den Bodenfliesen in den WCs, Umkleide- und Waschräumen handelt es sich um graue Feinsteinzeugfliesen. In den Duschräumen sind Mosaikfliesen verlegt.

      In den WC-Räumen waren auf den Bodenfliesen deutlich dunkle Schichtbildungen erkennbar. Im Bereich der Urinale und vor den WCs wiesen sie zusätzlich helle Flecken auf. Großflächig waren in allen Sanitärräumen am Boden sowohl helle Einzelflecken als auch ganze Fleckenstraßen in Linien- und Kreisanordnung sowie Schmutzaufbau auf den Bodenfliesen zu finden. Die Arbeitssicherheit schien durch die eingeschränkte rutschhemmende Wirkung der Fliesenart wegen des Schmutzaufbaus gefährdet. Welche Reinigungstechnik und mit welchen Reinigungsprodukten in welchem Turnus gearbeitet wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen. Das Schadensbild lässt aber die Vermutung zu, dass eine Wischpflege in Verbindung mit Baumwollmopps zum Einsatz kam und der Schmutzaufbau durch den Dienstleister aller Wahrscheinlichkeit nach selbst verursacht wurde. Derartiges Equipment wurde in der Putzkammer gefunden.

      Die zufällig bei der Ortsbesichtigung anwesende Reinigungskraft erklärte, dass sie den Boden stets mit einem Mittel (Flasche ohne Etikett!) ohne konkrete Dosierung einmal wöchentlich reinige und für die Armaturen und Einrichtungsgegenstände einen Sanitärreiniger unverdünnt verwende. Diesen spritze sie gelegentlich auch auf den Boden, wische dann aber nicht vollflächig. Die Reinigungskraft ist nach eigenen Angaben nicht entsprechend in die Sanitärreinigung von ihrer Firma eingewiesen worden und verwendete die bereitstehende Reinigungschemie nach eigenem Ermessen.

      Durch