Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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Название Bilanzbuchhalter-Handbuch
Автор произведения Группа авторов
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783482756740



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       31. 12. 04

      Die Zugänge ab 1. 1. 04 werden sofort in voller Höhe in den Aufwand gebucht. Abschreibungen und Abgänge werden buchmäßig nicht erfasst. Zugang in 04 netto 40 000 €.

      Buchung:

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      955Typische Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für die eine Festbewertung sinnvoll ist, sind Farbläger, Schmier- und Reinigungsmittel, Nieten, Schrauben und sonstiges Kleinmaterial, Heizölbestände. Für die Zusammenfassung in Gruppen gelten die zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens genannten Merkmale. Für Gegenstände, die besonders wertvoll sind (Gold und Platin) oder regelmäßig erheblichen Preisschwankungen unterliegen (Blei, Kupfer), kann ein Festwert nicht gebildet werden.

      956Die Höhe des Festwerts richtet sich nach den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Bei erstmaligem Ansatz des Festwerts in einem bestehenden Betrieb entspricht die Höhe grundsätzlich dem letzten Inventurwert.

      957 957 Bei der Inventur des Farblagers zum 31. 12. 01 wird ein Bestand von 20 000 € ermittelt. Das Konto wird ab 1. 1. 02 als Festwertkonto geführt. Eine besondere Buchung ist nicht erforderlich. In die Kontenbezeichnung sollte vom 1. 1. 02 an der Zusatz „Festwert” aufgenommen werden.

      958Beim Ansatz eines Festwerts werden Zu- und Abgänge sowie Abschreibungen nicht berücksichtigt. Ersatzbeschaffungen werden sofort als Aufwand verbucht. Die Anpassung des Bestands erfolgt allein aufgrund einer nach § 240 Abs. 3 HGB vorgenommenen Bestandsaufnahme.

      959 959 Die Zugänge zu Festwertbeständen im Anlagevermögen werden gebucht:

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      Die Zugänge zu Festwertbeständen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden gebucht:

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      960Bei der Anpassung des Festwerts nach einer Inventur ist zu beachten:

Übersteigt der bei einer nach § 240 Abs. 3 HGB vorgenommenen Aufnahme ermittelte Wert den bisher geführten Festwert um mehr als 10 %, so ist der ermittelte Wert als neuer Festwert maßgebend.
Bei Festwerten im Anlagevermögen ist der bisherige Festwert so lange um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der im Festwert erfassten und nach dem Bilanzstichtag des vorangegangenen Wirtschaftsjahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter aufzustocken, bis der neue Festwert erreicht ist (R 5.4 Abs. 3 Satz 2 EStR).
Ist der ermittelte Festwert niedriger als der bisherige Festwert, kann der Steuerpflichtige den ermittelten Wert als neuen Festwert ansetzen (R 5.4 Abs. 3 Satz 4 EStR). Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip muss beachtet werden. Allerdings sind geringe Wertschwankungen unbeachtlich, da es zum Charakter des Festwertansatzes gehört, dass geringe Wertschwankungen aus Gründen der Vereinfachung nicht berücksichtigt werden.
Vermindert sich die Menge, so muss wegen des Prinzips der Vorsicht auch innerhalb der Drei-Jahres-Frist und innerhalb der 10 %-Grenze eine Angleichung vorgenommen werden.
Wertveränderungen aufgrund von Preissteigerungen führen wegen des Anschaffungswertprinzips nicht zu einer vorzeitigen Änderung des Festwerts.

      961 961 Der in der Inventur zum 31. 12. 05 tatsächlich ermittelte Wert an Vorrichtungen beträgt 58 000 €. Der Betrag übersteigt den bisherigen Festwert von 50 000 € um mehr als 10 %. Die Ergänzungsbeschaffungen haben in 05 6 000 € und in 06 7 000 € betragen.

       Buchung der Ergänzungsbeschaffungen in 05:

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       Buchung Ende 05:

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      Möglich wäre auch die Buchung

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       Buchung der Ergänzungsbeschaffungen in 06:

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       Buchung Ende 06:

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      962 962 Unwesentliche Veränderung von weniger als 10 %

      Der in der Inventur zum 31. 12. 05 tatsächlich ermittelte Wert an Vorrichtungen beträgt 47 000 €. Die GmbH kann den niedrigeren Wert als neuen Festwert ansetzen. Macht sie von dem Wahlrecht Gebrauch, wird folgende Buchung erforderlich:

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      963 963 Inventur und Buchungen in 04:

      Die Bestandsaufnahme zum 31. 12. 04 ergibt gegenüber dem bisherigen Festwert von 20 000 € einen Wert von 25 000 €. Im Geschäftsjahr 04 wurden Farben für 4 000 € zugekauft. Die Eingangsrechnungen wurden gebucht:

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      Korrekturbuchung zum 31. 12. 04:

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       Buchungen in 05:

      Im Geschäftsjahr 05 wurden Farben für 3 000 € zugekauft.

      Buchung der Eingangsrechnungen:

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      Korrekturbuchung zum 31. 12. 05:

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      964Unter Beachtung des Grundsatzes der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) kann von der Festbewertung zur üblichen Bewertung gewechselt werden. Ein Wechsel wird i. d. R. erforderlich sein, wenn die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse sich so verändert haben, dass die Festbewertung nicht mehr gerechtfertigt ist. Auch in diesem Fall ist die Bewertung in der Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz.

      965Bei Festwerten im Anlagevermögen sind im Jahr des Übergangs alle Neuzugänge mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren und über