Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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Название Bilanzbuchhalter-Handbuch
Автор произведения Группа авторов
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783482756740



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Bezugskosten und Nachlässe von Lieferern zum Wareneinkaufskonto.
4.Buchung eventueller Abschreibungen.
5.Buchung des Schlussbestands (SBK an Wareneinkauf).
6.Buchung des Umsatzes zu Einstandspreisen (GuV-Konto an Wareneinkauf).
7.Abschluss des Kontos Warenverkauf (Warenverkauf an GuV-Konto).

      886Je nach Organisation der Jahresabschlussarbeiten kann die Reihenfolge der Vorgänge 5 und 6 auch vertauscht werden.

      887Die Wareneinkäufe werden auf Wareneingangskonten getrennt nach Warengruppen erfasst. Wareneingangskonten sind Aufwandskonten, die am Jahresende zum GuV-Konto abgeschlossen werden. Buchung nach dem Großhandelskontenrahmen:

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      888Bezugskosten, Nachlässe und Boni werden während des Geschäftsjahres auf Unterkonten der Wareneingangskonten gebucht. Diese Konten werden zu den Wareneingangskonten abgeschlossen:

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      889Zu Beginn des Geschäftsjahres werden die Anfangsbestände an Waren auf den Warenbestandskonten erfasst. Buchung nach dem Großhandelskontenrahmen:

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      890Während des Jahres erfolgen keine Buchungen auf den Warenbestandskonten. Sie sind ruhende Konten. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Schlussbestand lt. Inventur gebucht:

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      891Der auf den Warenbestandskonten verbleibende Saldo ist die Bestandsveränderung.

      Buchung eines Minderbestands:

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      Buchung eines Mehrbestands:

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      892Nach Abschluss der Konten Bezugskosten, Nachlässe und Boni weist das Konto Wareneingang den Umsatz zu Einstandspreisen aus. Der Umsatz zu Einstandspreisen (Wareneinsatz) wird auf dem GuV-Konto den Verkaufserlösen gegenübergestellt:

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      893Zusammenfassende Darstellung:

      Die Ziffern geben die Reihenfolge der Buchungen an.

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      894An einem Kommissionsgeschäft sind drei Parteien beteiligt:

Der Kommittent, der dem Kommissionär einen Einkaufs- oder Verkaufsauftrag erteilt.
Der Kommissionär, der als Vermittler für den Kommittenten ein- oder verkauft.
Der Dritte, von dem der Kommissionär die Ware kauft oder an den er die Ware verkauft.

      895Der Kommissionär ist ein Kaufmann i. S. des HGB (§ 1 HGB), der im eigenen Namen und für fremde Rechnung ständig oder fallweise selbständig tätig ist. Die besonderen Pflichten des Kommissionärs sind: Sorgfaltspflicht, Befolgungspflicht, Benachrichtigungspflicht, Abrechnungspflicht. Besondere Rechte des Kommissionärs sind der Provisionsanspruch, das Recht auf Auslagenersatz, das Pfandrecht und das Selbsteintrittsrecht.

      896Das Kommissionsgeschäft kann in drei Schritte aufgeteilt werden:

      1. Abschluss eines Kommissionsvertrags. Dieser ist bei Einzelgeschäften regelmäßig ein Werkvertrag, bei längerer Bindung ein Dienstvertrag.

      2. Kauf- oder Verkaufsgeschäft des Kommissionärs mit dem Dritten.

      3. Im Rahmen des Abwicklungsgeschäfts wendet der Kommissionär das Ergebnis des Ausführungsgeschäfts, die Ware oder das Entgelt, dem Kommittenten zu.

      897Nach § 3 Abs. 3 UStG und Abschn. 3.1 Abs. 3 UStAE liegt eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommissionsgutes an den Abnehmer vor. Bei der Verkaufskommission wird der Kommissionär, bei der Einkaufskommission wird der Kommittent als Empfänger der Ware angesehen. Das USt-Recht weicht damit vom Handelsrecht (§ 383 HGB) ab, da es das Kommissionsgeschäft nicht als für Rechnung des Kommittenten ausgeführt ansieht, sondern dieses in zwei fiktive Lieferungsvorgänge aufteilt:

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      899Bei einer Verkaufskommission bleibt der Kommittent bis zum Verkauf der Ware auch juristischer Eigentümer. Bis zur Erfüllung des Übereignungsgeschäfts ist die Ware beim Kommittenten zu aktivieren.

      900Der Verkaufskommissionär kann die Ware, wenn sie sein Lager berührt, als Fremdeigentum in einer Lagerkartei erfassen. Er kann sie auch auf einem „Kommissions-Wareneingangskonto” führen, obwohl er sie nicht aktiviert.

      901 901

       Verkaufskommission mit Kommissionswarenkonto

a)Der Kommittent übergibt die Ware:

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b)Der Kommissionär überweist netto 500 € Frachten und belastet den Kommittenten weiter:

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c)Der Kommissionär verkauft die Ware für 110 000 € plus Umsatzsteuer:

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d)Verrechnung der Provision: Der Überpreis (10 000 € abzüglich 5 000 € Provision) steht dem Kommittenten zu:

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e)Nachträgliche Verrechnung der Vorsteuer auf den Einstandspreis von 105 000 €:

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f)Der Käufer überweist an den Kommissionär:

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g)Der Kommissionär rechnet das Kommittentenkonto ab und überweist an den Kommittenten:

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