Название | Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht |
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Автор произведения | Anne Hahn |
Жанр | |
Серия | C.F. Müller Wirtschaftsrecht |
Издательство | |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783811447066 |
Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) abrufbar unter www.die-medienanstalten.de.
BayVGH v. 28.10.2009 – 7 N 09 1377.
ZAK-Pressemitteilung 17/2010 v. 24.11.2010, abrufbar unter www.die-medienanstalten.de.
1. Teil Medienrecht › Rundfunkrecht › 6. Kapitel Recht der Werbung im Rundfunk
6. Kapitel Recht der Werbung im Rundfunk
Inhaltsverzeichnis
B. Werbung und Wettbewerbsrecht
E. Werbung und Jugendmedienschutz
F. Herausforderungen der Werberegulierung
Literatur:
von Bentivegni in Limper/Musiol, Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht, 2011, S. 808; Berlit Die Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Recht des unlauteren Wettbewerbs XIV, GRUR-RR 2014, 49; Bornemann Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder, NJW 2003, 787; Bornemann/von Coelln/Kraus/Hepach/Himmelsbach/Lörz Bayerisches Mediengesetz, Kommentar und Textsammlung, Loseblatt; Bosman Rundfunkrechtliche Aspekte der Trennung von Werbung und Programm, ZUM 1990, 545; ders. Verfassungsrechtliche Aspekte eines Werbeverbots für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ZUM 2003, 444; Büscher Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Wettbewerbsrecht in den Jahren 2011–2013, GRUR 2013, 969; ders. Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Wettbewerbsrecht seit Ende 2013, GRUR 2015, 5; Castendyk Die Neuregelung der Produktplatzierung im Fernsehen – Definition, Systematik, Prinzipien und Probleme, ZUM 2010, 29; ders. Werbeintegration im TV-Progamm – wann sind Themen Placements, Schleichwerbung oder Sponsoring?, ZUM 2005, 857; Castendyk/Dommering/Scheuer European Media Law, 2008; Danwitz Zur Regulierung von "product placement" bei der Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie, AfP 2005, 417; Dolzer u.a. (Hrsg.) Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblatt; Dörr/Schwartmann Medienrecht, 5. Aufl. 2014; Eberle/Rudolf/Wasserburg Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien, 2003; Eimeren/Frees Fast 50 Millionen Deutsche online – Multimedia für alle?, Media Perspektiven 2010, 334; Engels/Giebel Das neue Fernsehwerberecht, ZUM 2000, 265; Engels/Jürgens/Fritzsche Die Entwicklung des Telemedienrechts im Jahr 2006, K&R 2007, 57; Götting/Nordemann UWG, Handkommentar, 3. Aufl. 2016; Gounalakis Werbung im Rundfunkprogramm – Zwischen Trennungsgebot und Schleichwerbeverbot, WRP 2005, 1476; Gundel Die EMRK und das Verbot der ideellen Rundfunkwerbung – Entwarnung für § 7 Abs. 9 RStV?, ZUM 2013, 921; Hahn/Vesting Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012; Hain Das werberechtliche Trennungsgebot und dieses flankierende Regelungen, K&R 2008, 661; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner Rundfunkstaatsvertrag, Loseblatt; Hesse Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2003; Hoeren Das Telemediengesetz, NJW 2007, 801; Kitz Das neue Recht der elektronischen Medien in Deutschland – sein Charme, seine Fallstricke, ZUM 2007, 368; Kleist/Lamprecht-Weißenborn/Scheuer Markt ohne Marketing?, 2008; Köhler/Bornkamm Wettbewerbsrecht, 35. Aufl. 2017; Kreile/Diesbach Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – was ändert sich für den Rundfunk, ZUM 2002, 849; Ladeur Neue Werbeformen und der Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm, ZUM 1999, 672; Leitgeb „Undue prominence“ bei Product-Placement – Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2013 – 2 A 10002/13.OVG, ZUM 2013, 987; Lenz/Borchardt EU-Verträge, 6. Aufl. 2012; Lindloff/Fromm Ist gekennzeichnete redaktionelle Werbung auf Webseiten strafbar? - Strafrechtliche Relevanz des Verschleierns von Werbehandlungen, MMR 2011, 359; Matzneller Rechtsrahmen der Werbung für Webradios, AfP 2013, 298; Nikles/Roll/Spürck/Umbach Jugendschutzrecht, 3. Aufl. 2011; Paschke/Berlit/Meyer Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016; Petersen Medienrecht, 5. Aufl. 2010; Piper/Ohly/Sosnitza Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Aufl. 2016; Rossen-Stadtfeld Grenzen der Staatsaufsicht im Bereich des kommerziellen Rundfunks, ZUM 2008, 1; Sauer § 5 Pkw-EnVKV und audiovisuelle Mediendienste – Kennzeichnungspflicht für Werbevideos in den YouTube-Kanälen und Online-Videotheken der Pkw-Hersteller und Händler, WRP 2016, 807; Schiwy/Schütz/Dörr Medienrecht, Lexikon für Praxis und Wissenschaft, 5. Aufl. 2010; Schmitz Übersicht über die Neuregelung des TMG und des RStV, K&R 2007, 135; Spindler/Schuster Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015; Tschentscher/Klee Aktuelle Rechtsprobleme der Werbung im privaten Rundfunk, ZUM 1994, 146.
A. Die Werbung in den Medien
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Werbung spielt immer noch und in immer neuen Formen[1] eine wesentliche Rolle in der Medienwelt. Für den privaten Rundfunk weist § 43 RStV[2] ausdrücklich auf Werbung als zulässige Einnahmequelle hin. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dies in § 13 RStV statuiert. Durch die Werbung wird die Existenz insbesondere der frei verfügbaren Medien ermöglicht und gesichert. Sie dient der Finanzierung von Medien und damit letztlich insgesamt der Informationsvermittlung und der Entfaltung der Meinungsfreiheit. Diesem Aspekt trägt auch die Regulierung Rechnung, indem sie eine Balance zwischen der Erreichung notwendiger Schutzziele einerseits und der Sicherung der Finanzierungsgrundlage für Medieninhalte andererseits herzustellen versucht. In diesem Sinne sind gerade im Rundfunkbereich Deregulierungstendenzen erkennbar, die einhergehen mit der Begrenzung werblicher Betätigungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter. Bereits mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wurde auf die Entwicklungen im Medienbereich und deren Auswirkungen auf die Finanzierung des kommerziellen Fernsehens mit einer Liberalisierung der Werberegeln reagiert.[3] Diese Entwicklung setzt sich aktuell, erkennbar in den Beratungen zur Reform der AVMD-Richtlinie, fort.[4]
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Werbung bezeichnet die kommerzielle Kommunikation zwischen verschiedenen Marktteilnehmern. Da die Regulierung der Werbung unterschiedlichen Zweckrichtungen folgt und sie sich je nach eingesetztem Medium und anvisierter Zielgruppe in ihrer Erscheinungsform unterscheidet, variiert auch das, was gesetzlich unter Werbung verstanden wird, je nach Regelungsnorm. Allgemein