Erwerb der deutschen Pluralflexion. Gülsüm Günay

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Название Erwerb der deutschen Pluralflexion
Автор произведения Gülsüm Günay
Жанр Документальная литература
Серия Language Development
Издательство Документальная литература
Год выпуска 0
isbn 9783823300243



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Menschen3NullflexionFemininaalleZahl, Ersparnis4aEigennamen----alleOma, Anna4bEigennamen----GenitivOmas, AnnasPl.1n-FlexionalleDativLeuten,Trümmern2NullflexionallealleMenschen,Sachen

      Tabelle 6: Deklinationstypen der deutschen Kasusflexion (erstellt nach Wegener 1995b: 146f. und Dudenredaktion 2006: 197f.)

      Aus diesen Deklinationstypen leitet Wegener für die Bildung von Kasusformen zwei Akkusativ-, vier Dativ- und fünf Genitiv-Regeln ab (siehe Wegener 1995: 147), wobei im Folgenden die Genitiv-Regeln unberücksichtigt bleiben werden, da sie für den „natürlichen Spracherwerb“ keine Rolle spielen (vgl. Marouani 2006: 40).

      Dabei ist entscheidend, ob es sich um „markierte bzw. schwache Kasusflexion“ (Wegener 1995: 147) handelt oder eine unmarkierte bzw. starke Form vorliegt. Die erste Akkusativregel besagt, dass bei allen starken Nomen im Akkusativ eine Nullmarkierung vorliegt, während die zweite Akkusativregel festhält, dass bei allen schwachen Nomen die Allomorphe -(e)n suffigiert werden. Diese sind in Tabelle 6 unter Typ 2 gefasst und bestehen aus Maskulina. Es ist jedoch anzumerken, dass „die überwiegende Mehrzahl der deutschen Maskulina stark flektiert“ (Wegener 1995b: 146). Auch bei den Dativregeln spielen die Flexionsarten der Nomen eine Rolle. Die erste Dativregel beschreibt, dass alle starken Nomen im Dativ Singular keine Kasusmarkierung vornehmen. Handelt es sich um ein schwaches Nomen, wird die Dativform nach der zweiten Dativregel mit -(e)n markiert. Wenn dem Nomen die Pluralendung -(e) oder -er zugewiesen wird, dann erhält es die Endung -n im Dativ. Der Dativ wird nicht markiert – und hier sind wir bereits bei der vierten Dativregel – wenn das Nomen den Plural auf -(e)n oder -s bildet. Die folgende Tabelle soll die aufgeführten Regeln zusammenfassen:

RegelSg./Pl.FlexionMarkierungBeispiel
Akkusativ1Sg. + Pl.starkZahl, Sachen
2Sg. + Pl.schwach-(e)nHasen, Leuten
Dativ1Sg.starkZahl
2Sg.schwach-(e)nHasen
3Pl. -(e),-erstark + schwach-nHasen, Adlern
4Pl. -(e)n,-sstark + schwachBalken, Radius

      Tabelle 7: Kasusregeln für Nomenmarkierung

      Aus den Tabellen 4 und 5 lassen sich ebenso Regeln für die Kasusmarkierung der Artikel ableiten. Die Akkusativregel für die „kasusmarkierten Faktoren“ (Wegener 1995b: 152) besagt, dass diese mit der Endung -n markiert werden, wenn das Nomen das Genus Maskulinum aufweist. Neben dieser einen Akkusativregel lassen sich drei Dativregeln formulieren. Alle Artikel, die im Dativ vor einem Nicht-Femininum stehen, erhalten nach der ersten Dativregel die Endung -m und alle Artikel vor Feminina nach der zweiten Dativregel die Endung –r. Die dritte Dativregel bezieht sich auf den Plural.

      Demnach werden im Dativ alle Artikel mit der Endung -n versehen (siehe Wegener 1995b: 152f.):

RegelSg./Pl.Genus des NomensMarkierung des ArtikelsBeispiele
Akk.1Sg.Mask.-nden Tisch
Dat.1Sg.Mask.+Neutr.-mdem Tischdem Buch
2Sg.Fem.-rder Tasche
3Pl.alle-nden Tischenden Taschenden Büchern

      Tabelle 8: Kasusregeln für Artikelmarkierung

      Versucht man jedoch Regeln zur Kasusmarkierung bei Adjektiven2 zu formulieren, kommt der Faktor der Flexionsart des Adjektivs hinzu, das heißt, ob es stark oder schwach flektiert. Geht ein Artikelwort mit Flexionsendung dem Adjektiv voran, wird das Adjektiv schwach flektiert, sonst erfolgt die Flexion stark:

RegelSg./Pl.Genus des NomensFlexionsmuster des AdjektivsMarkierung des AdjektivsBeispiel
Nom.1Sg.alleschwach-eder kleine Tischdas kleine Buchdie kleine Tasche
Akk.1Sg.Mask.schwach-enden kleinen Tisch
2Sg.Neutr.+Fem.schwach-edas kleine Buchdie kleine Tasche
Dat.1Sg.Mask. +Neutr.stark-emkleinem Tischkleinem Buch
2Sg.alleschwach-endem kleinen Tisch(e)dem kleinen Buchder schönen Tasche
3Sg.Fem.stark-erschöner Tasche
4Pl.allestark-enden kleinen Tischenden kleinen Büchernden kleinen Taschen

      Tabelle 9: Kasusregeln für Adjektivmarkierung

      Wie der obigen Darstellung zu entnehmen ist, erfährt das Adjektiv im Akkusativ die Markierung -en, wenn es sich um ein Maskulinum handelt, während Neutra und Feminina eine gesonderte Akkusativmarkierung vornehmen. Im Dativ sind vier Regeln zu formulieren, wobei sich drei auf den Singular beziehen und eine die Flexion im Plural beschreibt. In diesen Regeln ist das Flexionsmuster des Adjektivs entscheidend, ob es schwach oder stark flektiert. Die oben dargestellte erste Dativregel von Wegener (1995a) besagt, dass starke Adjektive bei nachfolgender Maskulina und Neutra mit der Endung -em markiert werden. Wenn jedoch vorangehende Artikelwörter existieren, gilt die zweite Dativregel, dass die Adjektive mit -en markiert werden.

      Wenn keine Artikelwörter vorangestellt sind, erhält das Adjektiv vor Feminina die Endung -er. Nach der vierten Regel markieren, wie oben zu sehen, alle Nomen im Dativ-Plural ihre vorangehenden Adjektive mit der Endung -en. Diese aufgeführten Gesetzmäßigkeiten der Markierungen in der Kategorie Kasus gelten in den beschriebenen Kontexten nahezu ausnahmslos.

      Der Kasus wird im Gegensatz zum Genus eher von äußeren Faktoren bestimmt und es lässt sich zudem feststellen, dass er auch „gegenüber dem Numerus die ‚äußere‘ Kategorisierung bei Substantiv [ist]“ (Eisenberg 2000: 152). Er übernimmt „bestimmte Funktionen im Satz, die jedoch komplexer zu beschreiben sind als die rein semantischen Funktionen der Numeri“ (Wegener 1995b: 120). Diese Funktionen sind unter anderem deshalb so komplex, da viele Synkretismen existieren, das heißt, dass es im Kasussystem des Deutschen viele Fälle gibt, in denen „zwei oder mehr Kasusfunktionen in einer Kasusform zusammengefallen sind“ (ebd.):

Neutr.Mask.Fem.Pl.
Nom.das Buchder Tischdie Taschedie Tische
Akk.das Buchden Tischdie Taschedie Taschen
Dat.dem Buchdem Tischder Tascheden Büchern

      Tabelle 10: Beispiel für Genus-, Kasus- und Numerussynkretismen (nach Wegener 1995: 166)

      Zu anderen „Synkretismusfeldern“ (Thieroff/Vogel 2012: 57) in der Kasusflexion sei an dieser Stelle auf Wegener (1995a: 166ff.) und Thieroff/Vogel (2012: 56ff.) verwiesen.

      Wegener unterscheidet zwischen