Ius Publicum Europaeum. Robert Thomas

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Название Ius Publicum Europaeum
Автор произведения Robert Thomas
Жанр Языкознание
Серия
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811447523



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und verwaltungsgerichtliche Rechtsschutzsystem im Vergleich zur bunten Vielfalt in anderen föderalen Systemen wie etwa der Schweiz[185] in Deutschland vergleichsweise homogen und gleichförmig.[186]

      Finanz- und Sozialgerichte

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      Neben der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen in Deutschland zwei funktional-thematisch definierte besondere Verwaltungsgerichtsbarkeiten: die Finanzgerichtsbarkeit, die bei Eröffnung des Finanzrechtswegs (§ 33 FGO) tätig wird, sowie die Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 SGG).

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      zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

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      § 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › III. Die rechtlichen Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kontext › 3. Verfahren

3. Verfahren a) Zugang zum Gericht

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      Mit der Grundentscheidung für oder gegen einen generellen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen (Rechtsweggarantie) werden für die grundsätzliche Bedeutung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit Weichen gestellt. Wenn es Bereiche gibt, die von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind, dann verbindet sich damit noch nicht automatisch ein Rechtsschutzausfall, jedenfalls aber doch potenziell eine Relativierung der Rolle von Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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      Für Deutschland gibt die Verfassung mit der verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie in Art. 19 Abs. 4 GG eine prinzipielle Lückenlosigkeit des Rechtsschutzes gegen die Verwaltung vor. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen, was als Grundrecht seinerseits mit der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG eingefordert werden kann.

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      Allerdings gestattet § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO einige Ausnahmen. Danach bedarf es einer verwaltungsinternen Nachprüfung nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt. Auch wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, findet kein Widerspruchsverfahren statt, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt. Auch wenn der Abhilfebescheid der Ausgangsbehörde oder der Widerspruchsbescheid der Widerspruchsbehörde erstmalig eine Beschwer enthält, findet kein Widerspruchsverfahren statt.

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