Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert

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Название Besonderes Verwaltungsrecht
Автор произведения Mathias Schubert
Жанр Языкознание
Серия Schwerpunkte Pflichtfach
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811453593



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– ließe sich jedenfalls ein Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung durch hinreichende Gemeinwohlgründe rechtfertigen[50]. Nach bisheriger Rspr war es verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in einem betreffenden Rechtsstreit einen dem Rat der Gemeinde angehörenden Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen das kommunalrechtliche Vertretungsverbot als Prozessbevollmächtigten zurückwies[51].

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      Übersicht 3:

      Rechtsstellung der Ratsmitglieder

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      Der Zuständigkeitsbereich des Rates richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Landesrecht. Gängige gesetzgeberische Gestaltungsmittel sind dabei

eine Zuständigkeitsvermutung zu Gunsten des Rates (vgl Art. 29 bay.GO, § 22 II m.v.KVerf.; § 41 I 1 GO NRW),
eine Auflistung von Ratskompetenzen (vgl § 58 I, II, III NKomVG),
die Ermächtigung zur Delegation von Ratskompetenzen (vgl Art. 32 II 1 bay.GO; § 22 II 1 m.v.KVerf.; § 58 V NKomVG; § 41 II GO NRW),
die Bestimmung eines Aufgabenkreises, den der Rat nicht übertragen darf (vgl Art. 32 II 2 bay.GO; § 22 III m.v.KVerf.; § 58 I, II NKomVG; § 41 I 2 GO NRW).

      Beispiele:

allg. Grundsätze und Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen,
Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans,
Errichtung und Auflösung von kommunalen Unternehmen,
Gebietsänderungen,
Verleihung und Entziehung von Ehrenbürgerrechten oder Ehrenbezeichnungen,
Wahl der Beigeordneten und der Mitglieder und deren Vertreter der Ausschüsse,
Erhebung öffentlicher Abgaben.

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die Einberufung des Rates (Art. 46 II bay.GO; § 29 I m.v.KVerf.; § 59 I NKomVG; § 47 GO NRW),

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die Beschlussfähigkeit (vgl Art. 47 bay.GO; § 30 m.v.KVerf.; § 65 NKomVG; § 49 GO NRW) sowie