Название | Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies |
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Автор произведения | Hanno Beck |
Жанр | Зарубежная деловая литература |
Серия | |
Издательство | Зарубежная деловая литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783527826537 |
Der letzte Gang: Privatinsolvenz
Kommt es hart auf hart, dann hilft nur noch ein letzter Schritt, die Privatinsolvenz. Das ist ein geregeltes Verfahren, das Ihnen dabei hilft, nach frühestens drei und spätestens sechs Jahren Ihre Schulden hinter sich zu lassen. Und so funktioniert das Ganze:
1 Als Erstes müssen Sie mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung versuchen.
2 Scheitert die Einigung, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Dabei muss eine geeignete Stelle oder Person bezeugen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
3 Es folgt – wenn das Gericht es für sinnvoll erachtet – ein Schuldenbereinigungsverfahren; das ist ein weiterer Versuch, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, unterstützt vom Gericht.
4 Scheitert dieser Versuch, versucht der Insolvenzverwalter, im Insolvenzverfahren das noch vorhandene Sach- und Geldvermögen an die Gläubiger zu verteilen.
5 Ist das Vermögen verteilt, folgt die Wohlverhaltensphase, während der Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an einen Treuhänder (der wird vom Gericht bestimmt) abtreten müssen und Ihnen bestimmte Pflichten auferlegt werden. Der Treuhänder verteilt dieses Geld an die Gläubiger.
6 Läuft alles glatt, werden Ihnen sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die noch vorhandenen Restschulden erlassen (wenn Sie die Verfahrenskosten selbst tragen können, fünf Jahre; begleichen Sie neben diesen Kosten auch noch 35 Prozent der angemeldeten Schulden innerhalb von drei Jahren, sind es drei Jahre). Einige Schulden, beispielsweise Geldstrafen, sind davon ausgenommen.
7 Drei Jahre nach dem Erlass der Restschulden vergisst auch die Schufa, dass Sie Privatinsolvenz angemeldet hatten.
Privatinsolvenz – die eigentlich Verbraucherinsolvenz heißt – kann jede natürliche Person anmelden, die nicht selbstständig war; Selbstständige und Unternehmer müssen in der Regel eine Regelinsolvenz anmelden. In der Praxis sind die Unterschiede zwischen den beiden Verfahren recht gering.
Sie haben auch die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens: Sie können jederzeit noch vor dem Ende Ihres Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan vorlegen. Stimmt die Mehrheit Ihrer Gläubiger diesem Plan zu, können Sie sich auch auf diesem Weg entschulden.
Kleidung, Eheringe, alltägliche Dinge und Einrichtungsgegenstände sowie Gegenstände, die zur Berufsausübung benötigt werden, können nicht gepfändet werden (also auch Ihr Auto, wenn Sie es für den Job oder den Weg dorthin benötigen); eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hingegen können gepfändet werden.
So einfach das klingt – dieses Verfahren ist kein Zuckerschlecken. Sie sollten auf alle Fälle eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an Beratungsstellen, beispielsweise bei gemeinnützigen Trägern und Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder dem Diakonischen Werk, hier ist die Beratung in der Regel kostenlos.
So geht es nicht: Ein Ehepaar, das sich in der Privatinsolvenz befand, beantragte beim Finanzamt, ihm aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen die Steuerschulden zu erlassen. Das Finanzamt willigte zunächst ein, zog aber die Einwilligung zurück, als es erfuhr, dass das Ehepaar einen Monat zuvor eine Million Euro im Lotto gewonnen hatte. Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt recht (V B82 15).
Schulden vermeiden
Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz – anstatt sich das anzutun, ist es besser, Schulden gleich ganz zu vermeiden. Hier ein paar Ideen dazu, was gegen Überschuldung hilft:
Zahlen Sie möglichst bar. Studien zeigen, dass Menschen mehr Geld ausgeben, wenn sie mit Karte bezahlen.
Zahlen Sie Rechnungen immer sofort. Das verhindert, dass sich ein Berg an Rechnungen anhäuft. Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen können, ist das das erste Alarmzeichen.
Bezahlen Sie zuerst die gefährlichen Schulden wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen und so weiter – das verhindert, dass Sie ohne Strom und Wohnung dastehen.
Machen Sie keine Schulden für Konsum (Reisen, Handy und Ähnliches). Und nein, es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.
Prüfen Sie, ob Sie Ansprüche an den Staat haben (Hartz IV, Wohngeld oder Ähnliches). Das ist Ihr gutes Recht.
Prüfen Sie Verträge darauf hin, ob Sie sie wirklich brauchen oder ob Sie die alten Verträge kündigen und neue, billigere abschließen können.
Überprüfen Sie Abos und regelmäßige Verpflichtungen und überlegen Sie, was Sie kündigen können.
Schreiben Sie Einkaufszettel und kaufen Sie nur das ein, was auf dem Zettel steht.
Führen Sie ein Haushaltsbuch (wie das geht, finden Sie in Kapitel 1).
Zugegeben, das ist alles nicht einfach, aber immer noch besser als der Gang zum Insolvenzgericht, oder?
Das Krediteinmaleins
Jetzt haben wir viel über Schulden und Kredite gehört – was fehlt, ist ein kleines Einmaleins der Kredite, was sie sind und worauf Sie achten müssen. Die erste Frage: Wie kommt man an einen Kredit?
Der Weg zum Kredit
Der Weg zum Kredit erfolgt in Schritten:
1 Klären Sie, wofür Sie den Kredit brauchen und welche Summe Sie benötigen.
2 Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie diese – wobei ein solcher Vergleich schwieriger ist, als man denkt.
3 Fragen Sie bei der betreffenden Bank nach, dort verlangt man dann die entsprechenden Unterlagen von Ihnen – Ausweis, Gehaltsnachweise, eventuell Vermögensnachweise, Schufa-Auskunft etc.
4 Die Bank wird Ihre Bonität prüfen und entscheiden, wie riskant der Kredit an Sie wäre.
5 Kommt sie zu einem positiven Ergebnis, wird der Kredit bewilligt.
Um verschiedene Kredite miteinander zu vergleichen, benötigen Sie den effektiven Jahreszins – das ist der Preis des Kredits, der im Gegensatz zum sogenannten Sollzins alle anfallenden Kosten der Kreditaufnahme (also auch Gebühren, Provisionen, Abschlussgebühren und Ähnliches) berücksichtigt (aber Vorsicht: es kann sein, dass auch hier noch ein paar Nebenkosten fehlen).
Ein Vergleich verschiedener Kredite ist nur über den effektiven Jahreszins möglich. Dazu können Sie einen der zahlreichen Kreditvergleichsrechner nutzen, die Sie im Internet finden.
Bei einem ersten Angebot des Kreditgebers weiß der allerdings nichts über Sie. Daher kann er kein auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot abgeben. Deswegen müssen Anbieter zusätzlich den sogenannten 2/3-Zinssatz nennen. Das ist der Zinssatz, zu dem mindestens zwei Drittel der Kunden des betreffenden Anbieters einen Kredit erhalten. Dieser Zins gibt Ihnen also an, welchen Zinssatz Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 Prozent erwarten können, wenn die Bank Ihnen ein persönliches Angebot macht.
Kredit: Die Bestandteile
Ein Kredit ist nichts anderes als die zeitweise Überlassung von Geld. Er besteht aus
der Kreditsumme,