Название | Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies |
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Автор произведения | Hanno Beck |
Жанр | Зарубежная деловая литература |
Серия | |
Издательство | Зарубежная деловая литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783527826537 |
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Erlass des Säumniszuschlages beantragen.
Drücken gilt nicht: Unterhaltsschulden
Auch wenn Sie Schulden haben, müssen Sie Unterhalt zahlen. Können Sie das nicht mehr, entstehen Unterhaltsschulden. Zunächst springen das Jugendamt oder das Sozialamt ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss, was bedeutet, dass Sie die Schulden nun bei diesen Ämtern haben. Das kann unangenehm werden, weil das zuständige Amt – sollten Sie auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, Ihre Schulden zu begleichen – einen Gerichtsbeschluss erwirken kann. Dann drohen Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, schlimmstenfalls Geld- oder Freiheitsstrafe.
Auch bei Unterhaltsschulden besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Allerdings verschwinden offene Unterhaltszahlungen nach dem Verfahren nicht, wenn Sie Ihre Unterhaltspflicht pflichtwidrig verletzt haben.
Überschuldung
Haben Sie zu viele schlechte Schulden gemacht oder waren die Unternehmungen, die Sie per Kredit finanziert haben, nicht erfolgreich, dann droht die Überschuldung. Warnzeichen dafür sind:
zu hohe monatliche Raten, die Ihr Konto aufessen,
Ihr Konto ist regelmäßig überzogen (wenn es gesperrt wird, ist es vermutlich schon zu spät),
eine steigende Zahl von Gläubigern,
regelmäßige Mahnungen,
Sie leihen sich Geld, um andere Schulden zurückzahlen zu können.
Spätestens, wenn Gerichtsbeschlüsse ins Haus flattern oder der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt, ist es zu spät. Was nun?
Zunächst mal verschaffen Sie sich einen Überblick, dazu reicht ein einfaches Stück Papier: Auf der linken Seite schreiben Sie auf, was Sie an monatlichen Einnahmen haben, auf der rechten Seite notieren Sie die monatlichen Ausgaben. Wenn die rechte Seite größer ist als die linke Seite, verstehen Sie das Problem. Schritt Nummer eins ist nun der Blick auf Ihre Vermögenswerte: Was besitzen Sie an Wertgegenständen, die Sie verkaufen könnten, um mit dem Erlös Ihre Schulden zu reduzieren? Meistens kommt dabei nicht viel herum, aber ohnehin ist Schritt Nummer zwei unvermeidbar: Sie schauen auf der rechten Seite nach, was Sie dort kürzen können. Beispielsweise:
Abos von Zeitschriften, Filmkanälen (Netflix oder Amazon Prime) oder Klingeltönen,
Mitgliedschaften in Clubs und Vereinen,
schlechte Konsumangewohnheiten, die teuer sind (rauchen, viel auswärts essen),
Luxusausgaben (Besuch im Freizeitbad, teure Wochenendausflüge),
unnötige oder zu teure Versicherungen (bisweilen ist man überversichert, dazu finden Sie mehr in Kapitel 10).
Ein weiterer Schritt besteht darin, vorhandene Verträge danach zu untersuchen, ob Sie diese durch billigere Angebote ersetzen können, beispielsweise bei Versicherungen. Kommt es ganz hart, sollten Sie auch über den Umzug in eine billigere Wohnung nachdenken.
Der Schuldenwächter: Die Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist so etwas wie der oberste Schuldenaufseher in Deutschland. Sie sammelt Informationen über jeden von uns – Konto, laufende Kredite und Verträge, Mobilfunkvertrag, Leasingverträge, Kreditkarten, gekündigte Kredite, Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, nicht geleistete Zahlungen – und gibt Unternehmen Auskunft darüber. Wenn Sie also einen Kredit beantragen oder etwas auf Raten kaufen wollen, können die Bank und das Unternehmen sich bei der Schufa darüber erkundigen, wie es um Ihre Finanzen bestellt ist. Unternehmen nutzen die Schufa, um sich über die Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden zu informieren. Hat die Schufa einen negativen Eintrag über Sie, dann kann es sein, dass es nichts mit dem Kredit oder dem Ratenkauf wird. Und was hat die Schufa über Sie gespeichert? Das können Sie kostenlos erfahren, und darüber hinaus auch noch, welches Unternehmen was über Sie zu welchem Zweck abgefragt hat. Dazu fordern Sie ganz einfach eine kostenlose Kopie Ihrer personenbezogenen Daten an. Gegen eine Gebühr können Sie auch eine Schufa-Bonitätsauskunft bestellen, die Sie Geschäftspartnern oder Vermietern zeigen können (manche verlangen eine solche Auskunft), um damit Ihre Zahlungsfähigkeit zu dokumentieren.
Der nächste Schritt setzt auf der linken Seite Ihrer Aufstellung an: Welche Möglichkeiten gibt es, die Einnahmen zu steigern? Sie können bei Ihrem Chef nach einem höheren Gehalt fragen oder falls Sie keinen Job haben, sich nach einem umsehen. Das klingt einfach, ist es aber nicht, keine Frage. Einen Versuch ist es allemal wert.
Falls alle diese Bemühungen nichts bringen, wird es ernst: Dann kommt der Kuckuck.
Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft
Häufen sich die Mahnungen und unbezahlten Rechnungen, so steht unerwünschter Besuch ins Haus: Der Gerichtsvollzieher. Er kündigt sich in der Regel an, aber unterdrücken Sie den Impuls, einfach die Tür nicht zu öffnen – im Zweifelsfall kommt er mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wieder und lässt Ihre Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen – auf Ihre Kosten.
Allerdings reichen offene Rechnungen oder Mahnungen nicht aus, Ihr Gläubiger muss sogenannte vollstreckbare Titel besitzen, also Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile und notarielle Urkunden. Das gilt aber nicht für Behörden, beispielsweise das Finanzamt, die können schon mit einem Bescheid vollstrecken und schicken Ihnen zwar nicht den Gerichtsvollzieher, aber einen Vollstreckungsbeamten ins Haus.
Wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Spielplan steht, drohen zwei Maßnahmen:
Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher sucht nach pfändbaren Gegenständen. Kleinere nimmt er sofort mit, auf größere kommt ein Pfandsiegel (der berüchtigte Kuckuck).
Vermögensauskunft: Früher nannte man das »Offenbarungseid«. Sie müssen nun alles angeben, was Sie haben: Einkommen, Bargeld, Konten, Auto, Aktien, Kapitallebensversicherungen und andere Wertgegenstände.
Gepfändet wird alles, was Wert hat, außen vor sind nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (beispielsweise Kleidung, Wäsche) und Haushaltsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Elektrogeräte, Kühlschrank) für eine bescheidene Haushaltsführung. Gehören Gegenstände in Ihrem Haushalt anderen Personen, dürfen sie nicht gepfändet werden. Auto und Computer werden nicht gepfändet, wenn Sie diese für berufliche Zwecke benötigen.
Widerstehen Sie der Versuchung, vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers wertvolle Gegenstände in den Keller oder zu Nachbarn zu schaffen. Tun Sie das, stehen Sie mit einem Bein bereits im Gefängnis. Das gilt auch für den Fall, dass Sie das Pfandsiegel entfernen oder beschädigen.
Wenn es geht, vermeiden Sie die Vermögensauskunft, indem Sie Ihre Schulden begleichen oder eine Einigung mit den Gläubigern suchen. Als Folge dieser Vermögensauskunft – die ja auch die Schufa (siehe den Kasten »Der Schuldenwächter: Die Schufa«) erfährt –