Название | Freiheit und Sein als Lebenskunst |
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Автор произведения | Hannes Kerfack |
Жанр | Афоризмы и цитаты |
Серия | Theologisch-philosophische Studienschriften |
Издательство | Афоризмы и цитаты |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783347085510 |
75 Dingel, Bilderfrage, 97.
76 Inst 65.
77 Belting, Bild, 611 u. Inst 3-7.
78 Inst 8.
79 Inst 28.
80 Inst 35.
81 Schnitzler, Ikonoklasmus, 154.
82 Ebd.
83 Poissy ist ein Stadtteil von Paris. Vgl. Jedin, Bilderdekret, 475.
84 Neben der Bilderfrage spielt die Frage nach der Realpräsenz Jesu Christi in der Eucharistie zur Debatte, die aber keine Einigung bringt. Vgl. Ebd.
85 Ne ullis in imaginibus quicquam vel divinitas vel propriae virtutis inesse putent, sed eas intelligant ea potissismum ratione in templis locisque publicis esse collacatas, ut vel Jesu Christi pro nobis crucifixi memoriam saepe renovent, vel sanctorum homnium fidem atque pietatem ad imitandum proponant. Vollständiger Text der Beschlüsse und Kanones bei Jedin, Bilderdekret, 475.
86 Jedin, Bilderdekret, 477.
87 Ebd.
88 Sanctus autem tamquam Dei amicos honorandos orandosque. Caeterum
89 Rectores ecclesiararum parrochialium saepe et diligenter populum admoneant. Vgl, Ebd.
90 Vgl. Jedin, Bilderdekret, 476.
91 Bed.: Genehmigung einer höher gestellten Instanz, hier die Papst. Jedin, Bilderdekret, 477.
92 Vgl. zur Teilnehmerstruktur, die sowohl calvinistisch geprägte Bischöfe im Osten Frankreichs und katholische Bischöfe sowie Theologen einschließt. Jedin, Bilderdekret, 477.
93 Jedin, Bilderdekret, 478.
94 Jedin, Bilderdekret, 479.
95 Blume, Körper, 231.
96 Jedin, Bilderdekret, 480.
97 Jedin, Bilderdekret, 480.
98 Jedin, Bilderdekret, 479.
99 Jedin, Bilderdekret, 479.
1.3. Das Trienter Bilderdekret von 1563 als Summe der Quellenkontexte und gegenreformatorische Antwort
1.3.1. Die Entstehung des Bilderdekretes
Im Vorfeld fasst der Artikel 29 des Reformlibells die Bitten Frankreichs hinsichtlich der Bilderverehrung an das Konzil zusammen:100 Sie erinnert an die Bilderstürme und Unruhen, sodass das Volk über die rechte Bilderverehrung belehrt werden soll und Missbräuche hinsichtlich der Wallfahrten und Heiligenreliquien abzustellen sind, um diese Unruhen und Meinungsverschiedenheiten zu beenden. Der Ablauf der Debatte um das Bilderdekret ist folgender: Je zwei Theologen aus der französischen, spanischen und portugiesischen Nation kommen mit zwei Ordensgenerälen und den beiden päpstlichen Theologen Laynez und Salmeron zusammen.101 Fünf der Konzilstheologen stammen von der Universität Sorbonne. Die ausgearbeitete Sentenz der Universität zur Bilderfrage dient als eine Quellengrundlage.102 Die Geschäftsordnung und Quellengrundlage des Trienter Konzils ist daher eher eine Improvisationslösung angesichts des Bilderstreites in Frankreich, der schnell gelöst werden soll.103
Mithilfe von Quellenmaterial diskutieren sie das Thema innerhalb einer Prälatendisputation, einem Einzelausschuss, um eine Vorlage des Bilderdekretes an die Generalversammlung weiterzuleiten.104 Anders als bei den vorherigen Disputationen findet keine Theologenkongregation statt, die eine längere Zeit über das Thema diskutiert. Das verdeutlicht, dass das Dekret möglichst schnell zu verabschieden ist, indem man auf Vorlagen zurückgreift, wie die Sentenz der Universität Sorbonne.105 Entscheidend ist auch, dass der Vertreter der französischen Bischöfe, Kardinal Guise, keine einfache Disputation wünscht, sondern ein offizielles Reformdekret anstrebt, sodass die Missstände und Bilderstürme schnell abgewendet werden können und diejenigen, die in der Frage der Verehrung der Bilder keine abschließende Meinung haben und unsicher sind, vor Irrtümern bewahrt werden sollen.106 Der Angriff auf die Bilder im lokalen Frankreich betrifft universell die gesamte Katholische Kirche.107 Wahrscheinlich soll den Calvinisten die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Volk unterbunden werden und damit ihr Seins-System.
Dass das Dekret auf einer Vorlage der Sorbonne-Universität basiert, beweist auch die Teilnahme des Kardinal Guise an der Disputation und am Entwurf in Trient und St. Germain.108
Falls das Dekret über die Bilderverehrung nicht abgeschlossen wird, droht Kardinal Guise am 28. November 1563 mit einem eigenen Konzil in Frankreich, das über die Bilderfrage entscheiden soll. Gerade diese Drohung unterstreicht die Angst Kardinal Morones vor dem Gallikanismus, dass sich ein Nationalkonzil über die päpstliche Kurie oder ein allgemein katholisches Konzils stellt und er danach strebt, das Konzil schnell abzuschließen.109 Das entworfene Dekret hat daher einen lokalen Anlass, der aus den Bilderunruhen- und zerstörungen in Frankreich resultiert und aus Vorgesprächen von Mitgliedern an der Universität Sorbonne, fasst Jedin zusammen.110
Die Entstehungsfrage mündet daher in die Interpretation und das eine kann nicht vom anderen getrennt betrachtet werden. Zweitens reflektiert das Bilderdekret die vorhergehenden Quellen und setzt sie voraus. Nachdem nun in einem ersten Schritt die Quellen analysiert und kontextuell ausgewertet worden sind, geht es nun in einem zweiten Schritt darum, die Spuren innerhalb des Bilderdekretes als Summe der Quellenkontexte zu identifizieren, das als Seins-System durch die vielen Kontexte neu entsteht und als Objekt ein individuelles Für-Sich-Sein entwickelt, um zu einem An-Sich-Sein für andere Gläubige zu werden (ein Für-Andere-Sein).
1.3.2. Die Interpretation des Bilderdekretes
Das Bilderdekret hat mehr einen praktisch-theologischen als einen dogmatischen Anlass angesichts der Bilderzerstörungen in Frankreich. Deutlich wird das zu Beginn des Dekretes, dass die Bischöfe und diejenigen, die mit Seelsorge und Lehramt beauftragt sind, das Volk über den rechten Gebrauch der Bilder durch das Volk unterrichten sollen.111 Diese Stelle greift die Entscheidung des Religionsgespräches von Poissy auf.
Bilder haben eine mimetische Funktion zum Verinnerlichen der Glaubensartikel und sie erinnern an die biblischen Wunder und Zeugnisse Gottes, die zur Nachahmung, Kontemplation und Anregung des Glaubens anleiten.112
Das verdeutlicht auch, dass die Obrigkeit für die Erziehung und Bildung verantwortlich ist, gemäß ihres göttlich beauftragten Amtes. Es ist gut und nützlich, die Heiligen anzurufen, zur Erlangung der Wohltaten bei Gott und durch den Prototyp des Bildes Jesu Christi.113 Die Bilderverehrung bezieht sich dagegen allein auf den Prototyp des Bildes, den entsprechenden Heiligen, und nicht das Bild selbst. Die Bilder enthalten keine göttliche Kraft, wodurch sich das Bilderdekret vom zweiten Konzil von Nizäa abgrenzt. Die Bilder sind nicht wesensgleich und nicht wesensähnlich mit dem Abgebildeten.114
Zweitens erinnern die Bilder zwar, wie das Sakrament des Abendmahls an die Taten und Passion Christi. Andererseits enthalten sie im Unterschied zur Eucharistie keine Gnade.115 Die Bilder sind gegenüber der Eucharistie zweitrangig.116 Damit schließt das Konzil die Gleichrangigkeit von Bildern und Sakrament im zweiten Konzil von Nizäa aus und weiterhin bestätigt es das exklusive Sakramentsverständnis der Libri Carolini. Andererseits bestätigt das Konzil den Beschluss und die Ansichten von Johannes von Damaskus, dass sich die Bilderverehrung allein auf den Prototyp beziehen soll.117 Die Bilder können Verehrungsriten wie Küssen, Beten und Proskynese empfangen.118
Das Anathem gilt denjenigen, die die Fürsprache der Heiligen und die Mittlerschaft der Heiligen zwischen Gott und den Menschen leugnen.119 Die Bilder sind im Unterschied zu Calvin keine Zeichen, sondern vergegenwärtigen das Göttliche und schließen eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Sie erinnern an die Taten der Heiligen und vergegenwärtigen die vergangene Heilszeit.120
Das Bilderdekret muss in letzter Instanz verabschiedet werden, da der vorsitzende Papst im Sterben liegt, sodass das Konzil auf den 4. Dezember 1563 vorverlegt wird, um einer möglichen