Название | Freiheit und Sein als Lebenskunst |
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Автор произведения | Hannes Kerfack |
Жанр | Афоризмы и цитаты |
Серия | Theologisch-philosophische Studienschriften |
Издательство | Афоризмы и цитаты |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783347085510 |
Durch den Einfluss des Calvinismus und der Institutio Calvins in Frankreich, kommt es zu Beginn der 1560er Jahre zu Bilderstürmen in Frankreich. Weiterhin auch im benachbarten Land der Niederlande, das sich gegen die Fremdherrschaft des katholischen Spaniens wendet und sich dadurch machtpolitische und konfessionelle Spannungen entladen. Interessant ist die Lesart von Norbert Schnitzler, der in den Bilderstürmen in Frankreich Herrschaftskritik erkennt, sodass die verschiedenen Seins-Systeme von Politik und Kirche miteinander verschmelzen, ähnlich wie beim Verhältnis von Kaiser und Kirche und den sakralen Münzbildern im Byzantinischen Reich.81 Die Hugenotten gelten in Frankreich als eine religiöse Minderheit, die sich gegen die Repressalien der zentralen Königsmacht wenden. Im Vorfeld des Pfingstfestes 1528 wird in der St. Menard-Kapelle in Paris eine Marienstatue geköpft und umgestoßen. Die Bedeutung des Bildersturms hat somit einen aufständischen und revolutionären Charakter.82 Um den Religionsfrieden zu bewahren, tagen unmittelbar nach den verheerenden Bilderstürmen zwei Konferenzen über die Bilderfrage, die Einfluss auf die Entstehung des Bilderdekretes von Trient nehmen.
1.2.4. Religionsgespräche in Poissy und St. Germain
Vom August bis Oktober 1561 findet in Poissy83 eine Bischofsversammlung zur Klärung der Bilderfrage statt, die zusammen mit Anhängern des Calvinismus abgehalten wird.84 Einerseits haben die Bilder keine Wirkung der Gnade. Andererseits legt das Dekret fest, dass die Erinnerung an die Erlösung Jesu Christi am Kreuz, die durch die Bilder medial vermittelt wird, zur Nachahmung der Frömmigkeit der Heiligen und somit zur Erbauung des Gläubigen anregen kann.85
Statt dass die Bilder in der Kirche aufgestellt werden sollen, werden sie an den Außenseiten der Kirche aufgerichtet, damit ein Gläubiger nicht in den direkten Kontakt mit dem Bild und ihrer Verehrung kommt.86 Einzig der wahre, innere Gott ist zu verehren und nicht das äußere Bild als Materie, das das Urbild eines Heiligen abbildet.87 Als Mittel der Verehrung sind die prostatio (Verbeugung) und das Erheben der Hände genannt (Orante-Haltung).88 Weiterhin liegt die Aufgabe der Unterweisung in den rechten Gebrauch der Bilder bei den Inhabern bzw. Verwaltern und Pfarrern der Parochie.89 Das Dekret gibt daher konkrete Anweisungen für den Seelsorgeklerus, wie Jedin feststellt.90 Aber nicht allein die Pfarrer der Parochie, sondern auch die Bischöfe zählen dazu. Diese Konferenz scheitert, da die Vorschläge der Calvinisten nicht nur die Bilderfrage betreffen, sondern auch den Laienkelch, sowie die Ersetzung der lateinische Messe durch eine landessprachliche, wozu es keine Einigung gibt.
Zwar billigt der Kardinallegat Ippolito d´Este die Vorschläge zur Bilderverehrung. Aber bevor sie eingereicht werden können, lehnt Papst Pius IV. die Approbation ab.91 Nachdem die Konferenz in Poissy scheitert, ruft die französische Königin erneut zu einem Religionsgespräch zwischen Calvinisten und Katholiken auf. Vom 28. Januar bis zum 11. Februar 1562 findet dieses Gespräch in St. Germain-en-Laye statt.92 Die Konferenz besteht aus sechs Teilen, in denen jeweils die Vertreter der unterschiedlich konfessionellen Lager mit der französischen Königin über die Bilderfrage debattieren. Die Universität von Sorbonne bekräftigt ihre Haltung gegenüber den Bildern, die sie in hic proprie Deo debitus cultus, non tam geniculatione aut prostratione corporis. Vgl. Ebd. den Artikeln von 1543 darlegt, dass es ein gutes und frommes Werk ist, Bilder anzubeten und sich vor ihnen zu verbeugen. Gleichzeitig wenden sich die Theologen der Universität von Sorbonne damit gegen die Haltung, dass den Bildern einzig allein ein didaktischer Zweck zugrunde liegt.93
Am 8. Februar 1562 einigt man sich auf einen Kompromiss, dass den Bildern ein didaktischer Zweck zugrunde liegt und von einer Anbetung der Bilder Abstand genommen werden soll (Krönen der Bilder, Prozession, Kniebeugen, Küssen, Anzünden von Kerzen und Weihrauch). Gleichzeitig sollen auch trinitarische Darstellungen oder profane, volkstümliche Darstellungen vermieden werden.94 Diese Darstellungen schließen Darstellungen des Heiligen Geistes ein, wobei diese Darstellungen mit der volkstümlichen und spätmittelalterlichen Vorstellungen korrespondieren, die dazu tendiert, Kosmos durchziehende, unsichtbare Kräfte, auch im Sinne eines unsichtbaren Seins, die sich in Bildern als Objekte verfestigen und Mittlergestalten sein können, um etwas wie den Wind darzustellen, um die göttliche Ordnung zu sichern und darzustellen.95
Die Vereinbarung zu den Bildern hat eine apologetische Funktion96, indem sie die Bilderverehrung innerhalb des katholischen Frankreichs vor den Calvinisten verteidigt und sie als sinnvoll einstuft, um auch die Freiheit Aller, die die die Bilder schätzen, zu schützen und Revolten zu vermeiden und damit das Gesamt-Systems der Katholischen Kirche, das auch ein sichtbar gewordenes Seins ist nach dem Heiligen Geist, der unsichtbar ist. Andererseits werden den Calvinisten Zugeständnisse gemacht, dass den Bildern keine realpräsentische Wirkung der Gnade zugrunde liegt und die Verehrung sich einzig auf den Prototyp im Medium des Bildes beziehen soll.97 Das bestätigt die beschlossene Sentenz, die Erlaubtes und Nicht-Erlaubtes gegenüberstellt. Bilder dürfen in der Kirche aufgestellt werden, da in der biblischen Tradition kein Verbot für das Aufstellen der Bilder vorhanden ist. Abzulehnen ist dagegen der Bildkult, das heißt, eine Verehrung des Bildes, des Gegenstandes, der Materie, ohne dass die Verehrung Bezug auf das dargestellte Urbild, den Heiligen, nimmt. Erlaubt ist dagegen die Verehrung des Urbildes („Prototyp“98) im Medium des Bildes.
Die Frage nach dem Missbrauch, der aus dem Bildkult und den Einschränkungen resultiert, muss in der Praxis geklärt werden und unterliegt der genauen Beobachtung der Bischöfe und dem Urteil des Papstes und des Konzils. Durch die Beauftragung der Bischöfe und des Konzils mit der Bilderfrage, ist es auch ein auf die Zukunft ausgerichtetes Dekret und verweist auf das Konzil von Trient.
Die Schlusssentenz vom 11. Februar 1562 fasst die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz von St. Germain zusammen und betont den katholischen Standpunkt gegenüber den Calvinisten. Die Frage nach den Missbräuchen wird also an das Konzil von Trient weitergeleitet. Sie sind aber gegebenenfalls zu unterbinden.99 So kann nach Hubert Jedin kein Zweifel daran bestehen, dass die Sentenz vom Religionsinterim in St. Germain als eine Vorlage für das Bilderdekret in Trient dient und unterschiedliche Seins-Systeme und kirchliche und staatliche Ordnungen miteinander kooperieren und Seins-Systeme im Wachsen begriffen sind, durch die unterschiedlichen, historischen Kontexte und Sozialisationen.
50 Karlstadt 1-2.
51 Schnitzler, Ikonoklasmus, 35.
52 Karlstadt 1-4.
53 Karlstadt 7.
54 Karlstadt 16-17.
55 Schnitzler, Ikonoklasmus, 35.
56 Stock, Kunst, 59.
57 Schnitzler, Ikonoklasmus, 36.
58 Dingel, Bilderfrage, 98.
59 Karlstadt 12-13.
60 Schnitzler, Ikonoklasmus, 36.
61 Stock, Kunst, 59.
62 Mit Dingel, Bilderstreit, 110.
63 Ex 20, 5. „Du sollst dich nicht niederwerfen vor ihnen und ihnen dienen.“
64 Invk 41f.
65 Invk 1.
66 Invk 10-14.
67 Lentes, Adiaphora, 222.
68 Stock, Kunst, 60.
69 Invk 55-60; 63.
70 Lentes, Adiaphora, 221.
71 Invk 75-80.
72 Dingel, Bilderfrage, 100.
73 Campenhausen,