Название | Freiheit und Sein als Lebenskunst |
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Автор произведения | Hannes Kerfack |
Жанр | Афоризмы и цитаты |
Серия | Theologisch-philosophische Studienschriften |
Издательство | Афоризмы и цитаты |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783347085510 |
34 Stock, Kunst, 28.
35 Libri Carolini 10-13.
36 Hoeps, Repräsentation, 398.
37 Libri Carolini 15-17.
38 S. Seite und Jes 6, 2: „Über ihm (dem Herrn) standen Serafim, sechs Flügel hatte ein jeder (…).“
39 Libri Carolini 5-6 und 25-28.
40 S. auch Mt 4, 10: „Da sagt Jesus zu ihm: Fort mit dir, Satan. Denn es steht geschrieben: „Zum Herrn, deinem Gott, sollst du beten und ihm allein dienen.“ (Dt 6,13), Freeman, Opus, 26 und Libri Carolini 21.
41 Mit Freeman, Opus, 29.
42 Nikaia II 136, 13.
43 Schwebel, Kunst, 48.
44 Schatz, Konzilien, 93.
45 Feld, Ikonoklasmus, 18.
46 Libri Carolini 18-20.
47 Libri Carolini 27f.
48 Libri Carolini 32f.
49 Freeman, Opus, 25.
1.2. Bildkonzepte und Bilderkritik in der Reformation
1.2.1. Andreas Karlstadt und das Werk „Von der Abtuhung der Bilder“
Im Zuge der Wittenberger Unruhen 1521/22 kommt es zu Bilderstürmen in der Wittenberger Schlosskirche. Karlstadt beruft sich, im Gegensatz zu anderen Reformatoren, am stärksten auf das alttestamentliche Bilderverbot, das nicht nur einen Bilderkult verbietet, sondern den Besitz von sakralen Bildern allgemein.
In den Kirchen soll allein Gott angebetet werden und alle Bilder und Ölgötzen auf den Altären entfernt werden.50 Die semiotische Bedeutung des Bildes, das als Signifikant auf einen Signifikanten (Gott) verweist, ist damit nicht vorhanden.51 Karlstadt beschreibt in der Schrift eine Wechselbeziehung: Weil die Bilder gräulich sind, bedeutet ihre Anbetung, dass die Nachahmung auch zur eigenen „Gräulichkeit“ und damit nicht zur Erbauung des Glaubens des Betrachters führen.52 Sie „würgen“53 den Anbeter und greifen ihn an. Die Bilder sind tote Gegenstände, deren gemalte Augen nicht sehen und ihre Herzen nicht funktionieren.54 Die Bilder haben keinen kommunikativen Wert, sondern nur einen materiellen Wert.55 Ein religionspädagogischer Gebrauch ist damit ausgeschlossen.56
Die Bilder enthalten keinen virtus und können keine Gnade im Sinne der Werkgerechtigkeit bewirken.57 Karlstadt versucht die reformatorische Lehre und Ablehnung der Werkgerechtigkeit in den praktischen Alltag sichtbar zu vollziehen.58 Zudem wendet sich Karlstadt gegen den weltlichen Künstler, der nicht in der Lage ist ein sakrales Bild zu malen und dieser damit in seiner künstlerischen Freiheit beziehungsweise Authentizität eingeschränkt wird, ein individuelles Für-Sich-Sein für andere zu ihrem An-Sich-Sein zu erschaffen, in Abgleich mit den historischen Kontexten.59 Aber man kann davon ausgehen, dass die Bilder einen ästhetischen Wert haben können.
Denn das bedeutet nicht, dass die Herstellung von Bilder grundsätzlich abgelehnt wird. Es gibt positive und negative Bilder, wobei die positiven Bilder historische Narrationen von geschichtlichen Ereignissen sein können, wie es die Stellungnahme der Libri Carolini zur Bilderfrage oder Luther auch erlauben.60 Grundsätzlich ist aber dagegen eine Ausschmückung der Kirchen ausgeschlossen.61 Das Argument, dass die Bilderstürmer der linken Reformation sich gegen alle Bilder wandten, ist nicht haltbar und muss relativ gesehen werden.62 Das Verbot bezieht sich allein auf die Gnadenbilder, ihre Ablassfunktion und ihre Anbetung.
Diese Position übernimmt zudem Calvin, der in den Bildern eine Funktion der Ausschmückung von Kirchengebäuden sieht, sowie zur bildlichen Präsentation von historischen Ereignissen. Bei Karlstadt dagegen gilt ein absolutes Bilderverbot, das selbst eine Ausschmückung von Kirchen ausschließt. Luther nimmt eine Mittlerposition ein, die die Bilder weder erlaubt noch verbietet, sondern sie als wertneutrale Adiaphora abstuft, die keine Gnade wirken können. Aber jeder soll nach seinem eigenen Ermessen im Sinne der reformatorischen Freiheit Bilder besitzen können. Im Zuge der Wittenberger Unruhen antwortet Luther auf die Bilderstürme Andreas Karlstadts in den Invokavit-Predigten vom 9.-16. März 1522 mit einer gemäßigten Position zur Bilderfrage.
1.2.2. Luthers Antwort in den Invokavit-Predigten
Entgegen der extremen Sicht der Bilderzerstörung bei Calvin, und respektive Karlstadt, wendet sich Luther grundsätzlich nicht gegen die Bilder. Es ist verboten, sie zu zerstören. Luther argumentiert auf Basis der Heiligen Schrift und des Alten Testaments zu den Bildern. Er kontextualisiert das Bilderverbot in Ex 20, 463, indem er es auf die jüdische Religion und das gesamte Alte Testament bezieht und damit das jeweilige Seins-System in seinen Kontext stellt, das von diesem nicht losgelöst zu betrachten ist, im Sinne eines An-Sich-Seins des Gesetzes, des Objektes, an diesen Kontexten. Das Bilderverbot darf nicht absolut gesehen werden, sondern bedarf einer kritischen Interpretation. „Derhalben müssen wir bekennen und schließen, dass (sic!) wir Bilder machen und haben mögen, aber nicht anbeten.“ Erlaubt ist zwar der Besitz von Bildern, aber nicht ihre Anbetung.64 Der Besitz ist jedem Christen freigestellt.65 Das Bilderverbot ist ein Gebot und schließt den Besitz nicht aus, sondern die Anbetung Gottes über das Medium des Bildes.66 Mit der Anbetung der Bilder ist eine „Verdienstlichkeit“ verbunden.67 Die strikte Einhaltung des Kultbildverbotes bei Karlstadt versteht Luther dagegen als ein Rückfall in das Gesetz. Das Evangelium hat vom Gesetz befreit. Indem Karlstadt das Gesetz des Kultbildverbotes betont, betont er zudem das Gesetz insgesamt und erfüllt die reformatorische Freiheit nicht.68
Die Bilder sind als Gnadenbilder abgöttisch abzulehnen.69 Die Bilder stiften somit keine Gnade und durch sie kann kein Verdienst erlangt werden. Sie verlieren in diesem Sinne ihre Bedeutung und werden zu wertneutralen Adiaphora abgestuft, die eine Neutralisierung der Präsenz des Heiligen in den Bildern bedeutet und eine Präsenz des Heiligen in der Materie damit ausgeschlossen ist.70
Vielmehr sollen die Bilder ein Teil der Vermittlung des Glaubens neben der Wortverkündigung sein und diese unterstützen.71 Andererseits sollen die „Schwachen“, die an die Bilder glauben, geschont werden, sodass die Bilderentfernung langsam ablaufen soll und die Bilder zunächst aus den inneren Gedanken abzuschaffen sind.72 Aber aufgrund des Drucks durch die Sozialisation innerhalb einer Volksfrömmigkeit scheint dies schwierig umzusetzen sein. Denn die Bilder gehören zum An-Sich-Sein an einem Objekt, das durch den Heiligen subjektiviert wurde, um das Chaos, das Fegefeuer usw. zu überwinden. Im Mittelpunkt stehen daher jetzt Glaubensgerechtigkeit und passive Gnade, die durch die Predigten erfüllt werden. Gnade wird neu gewirkt, im Sinne eines Ursprungs unsichtbarer Freiheit im Objekt zur sichtbaren Freiheit hin, der Erlangung der individuellen Gnade. Diese Aufgabe erfüllt die Wortverkündigung. Anders als bei den tumultartigen Bilderstürmen von Karlstadt, betont Luther eine eher gemächliche Einführung der Reformation, um den Menschen und ihrer Sozialisation empathisch zu begegnen. In Frankreich wird die Reformation vor allem durch Calvin durchgeführt, der nochmals eine andere Position als Luther und Karlstadt vertritt, aber sich diesen dennoch anlehnt und eine Art Mittelstellung einnimmt.
1.2.3. Calvins Position zu den Bildern und die Bilderstürme in Frankreich Anfang der 1560er Jahre
Im Unterschied zu Karlstadt betont Calvin eine ordnungsgemäße Entfernung der Bilder aus den Kirchen durch die Obrigkeit und keine tumultartigen und revolutionären Entfernungen von Bildern.73 Historische, lehrhafte Bilder und das Schmücken von Kirchen sind erlaubt.
Ein konfessioneller Unterschied zwischen Luther und Calvin besteht in der restlosen Entfernung von Bildern in den Kirchen. Leere Kirchensäle74, in denen die Verkündigung des Evangeliums und die Sakramente im Mittelpunkt stehen, sind die Folge.75 Calvin unterscheidet anders als Luther zwischen Materie und Geist und wendet sich gegen die Herstellung des Bildes insgesamt. Das bedeutet nicht, dass die Bilder verboten sind. Es handelt sich um kein Kunstverbot. Bilder dürfen nicht