Название | Marx und Nietzsche mischen sich ein - Die heillose Kultur - Band 1.1 |
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Автор произведения | Dr. Phil. Monika Eichenauer |
Жанр | Зарубежная психология |
Серия | |
Издательство | Зарубежная психология |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783844217728 |
Insofern sind weitere Kontrollen vor allen Dingen durch Kapitalisten notwendig selbst zu bezahlen – ebenso wie bereits entstandener Schaden in der Vergangenheit an Menschen und Natur von ihnen zu begleichen ist.
Diese Schäden sind nicht mehr durch Steuern der Bürger zu beheben! Die Kapitalisten sollten selbst zahlen, für das, was sie zerstören. Kontrollen sind einzurichten, die nicht mehr auf Krankheiten und Todesfällen von Menschen und Schädigungen der Natur aufbauen, sondern vorbeugen. Qualitätssiegel im Spielzeugbereich wie GS-Zeichen weisen auf geringe Verletzungsgefahr wie das CE-Zeichen auf Feuerbeständigkeit hin – in der Praxis werden sie aber kaum kontrolliert (Info: WR, 25.8.2007).
Auch in anderen Bereichen werden Qualitätsmanagements eingeführt, die aber in bürokratische Veranstaltungen zur Geldschneiderei in wissenschaftlichen und handwerklichen Fachbereichen, wie auch im Gesundheitswesen, führen und nicht der Qualitätskontrolle für Menschen in Behandlungen dienen. Patienten werden nicht dadurch besser behandelt, dass sich Akten zum Qualitätsmanagement im grünen oder blauen Schrank nach System A oder B abgeheftet befinden und dies in einer Beschreibung des Praxisablaufes dokumentiert ist. Schon gar nicht ist in Qualitätsmangements erfasst, welche Arbeitsbedingungen z.B. Menschen im Gesundheitswesen vorfinden.
Was das soll, dass sich „Fremde“ diese Beschreibung zur Hand nehmen können sollen, so die Argumentation zur Einführung der Ordnungsprinzipien des Qualitätsmanagement, um die Praxis führen zu können, steht in den Sternen. Denn einen Kollegen zu finden, der auch nur während der Urlaubszeit eine Vertretung in einer Psychologischen Praxis übernimmt, hat ausgesprochenen Seltenheitswert.
Oder liegen bereits Enteignungspläne vor und das Qualitätsmanagement soll die Einarbeitung der neu einzusetzenden Fachkräfte aus (zum Beispiel) China vereinfachen? Selbst im angestrebten und bereits erfolgten Auf- und Ausbau von Modulmedizin und Modulpsychotherapie wäre ein stupides Anlernen aus Gründen der Kostenersparnis für die Krankenkassen denkbar... Dann bezahlen die Praxisinhaber ihre eigene Beerdigung. Kurz: Diese Beispiele zum Thema Kontrollen sollen Anstöße zu Überlegungen liefern, wozu in welchem Bereich Kontrollen durchgeführt werden. Es ist eine weitere unnützige Verschwendung von Arbeits- und Lebenszeit, die gegenwärtig der Ablenkung von grundsätzlichen Problemen zum Beispiel im Medizinsektor dient und an der Geld verdient wird und Kapital umverteilt.
Demgegenüber ist rechtlich die Tatsache nicht nachvollziehbar, Kapitalisten und ihre Manager keinem effektiven Kontrollsystem zu unterziehen und sie zur Kasse zu bitten. Zum Beispiel könnte Wettbewerb für Kapitalisten völlig anders gestaltet werden: Oberstes Gebot wären einwandfreie Materialien oder Grundstoffe, die in ebenso einwandfreien natur- und menschenfreundlichen Produktionsbedingungen zu einem für alle erschwinglichen Preis hergestellt würden. Festgelegt würden niedrige Mindestverkaufspreise, zu denen die Produkte hergestellt werden sollten. Man könnte mit Nahrungsmitteln anfangen und dann andere Produktketten folgen lassen. Damit wäre eine neue Orientierung geschaffen, die erst in zweiter Linie auf Profitkalkulationen zielt. Derartige Ziele werden die gegenwärtige und zukünftige Herausforderung und die Kunst der Kapitalisten beflügeln müssen – wenn nicht alle Menschen am fehlenden Heilungsprinzip in vielfältiger Form zugrunde gehen sollen.
In dieser neuen Form des Wettbewerbs mit dem Ziel des Heilungsprinzips könnten Kapitalisten unter Beweis stellen, was sie in all den Jahren gelernt haben: Wer so gut Menschen und Menschlichkeit ausschalten konnte, weiß ganz genau was Menschlichkeit ist und sein kann. Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit können sie im neuen Wettbewerb unter Beweis stellen. Insofern gilt ketzt leider noch: „Denn die Gegenwart des anderen wird als Bedrohung erlebt, nicht als Ergänzung.“ (Hirigoyen, 2008, S. 116) Einzutreten ist künftig für eine kulturelle Entwicklung, die den anderen Menschen als Ergänzung und Bereicherung klarstellt und Kontakt wie Beziehung auf Vertrauen gründen lässt, weil eine klare Werteordnung für alle in einem Sinne (auch juristisch) verbindlich geregelt ist.
Das Misstrauen, was der andere denn tatsächlich für Absichten und Ziele hat, tritt ins öffentliche Bewusstsein und zeigt eine Systematik, die von Hirigoyen auf den psychoanalytischen Punkt gebracht wird und als perverse Verführung ihren namentlichen Platz findet: „Die narzisstische Verführung verwirrt und verwischt die Grenzen zwischen dem, was eigen und dem, was sonstig ist. Mit Wahn wie bei der verliebten Idealisierung, wo man sich, um die Liebe zu bewahren, weigert, die Fehler oder Schwächen des anderen zu sehen, hat das alles nichts zu tun, es ist Einverleibung – mit dem Ziel zu zerstören.“ (Hirigoyen, 2008, S. 116)
Sie legt hier den narzisstischen Blickwinkel und das Ziel des Angreifers unmissverständlich offen: Motiv und Ziel ist Einverleibung, um zu zerstören! Sein Pendant im schamhaften Erleben des Opfers, wie hier im vorliegenden Buch an zig Stellen und Variationen dargestellt und anhand von Pressmitteilungen zitiert, komplettiert eine Realität, mit der Millionen von Menschen leben müssen. Sie werden systematisch psychisch und existenziell destabilisiert. Realisiert wird dies mittels einer Rechtsordnung, die sich vornehmlich aus gut zahlender Klientel aus Industrie und Politik zusammensetzt und so Interessen vom zahlungskräftigen Oben wahrt.
Im folgenden Kapitel wird nachvollziehbar oder zumindest vorstellbar, wie mittels unklarer bis falscher (im Sinne des eigentlichen gesellschaftlichen Auftrags) moralischer Haltung und ungenauer ethischer Berufsrollenidentität oder aber falscher, aufgrund Frustration fehlender Herausforderung und nur spärlicher bis gänzlich fehlender Anerkennung und einem gleich bleibenden Arbeitsfeld mit wenig steigerungsfähigem Einkommen, Gesellschaft und Menschen zugrunde gerichtet werden können. Was nutzt eine Justiz, die nicht auf der Höhe der Zeit und dem, was in der Gesellschaft in menschlichen Beziehungen vor sich geht, ist und arbeitet und mit veralteten Vorstellungen und Gesetzesgrundlagen möglicherweise für eine Lebensrealität sorgt, die niemanden wirklich hilft?
Hier die Grenzen überflügelnden, anerkannten Freiberufler mit sehr guten Honoraren und da die auf sicherem Sitz in Erwartung von Pensionen Festgesessenen: die, die mit Gesetzen hantieren, schaffen und strukturieren und aufgrund von Gewöhnung und/oder einmal erworbener Haltung diese der Realität zum Trotz beibehalten – und, tja, sollte man sagen, nicht lernfähig oder nicht zulernfähig sind, sein wollen oder müssen?
Spuren versteckter Ökonomie treten verdeckt ins Licht, ob latent in persönlicher Hinsicht in Form abstrakten Neids auf andere Berufsgruppen, die gleichfalls Jura studiert haben und nun hohe Einkommen beziehen und sehr wohl die Zeichen der Zeit in der Kultur zu ihren Gunsten auf Bankkonten bestätigt sehen. Oder in Form der Verleugnung gesellschaftlicher Entwicklungen, die Menschen nachhaltig prägen und deren Einflüsse bei Gerichtsverfahren nicht berücksichtigt werden. Damit befindet sich Denken und Reflexion über die Schuldfrage im Bermudadreieck von Gesellschaft und Kultur, deren Fachbereiche schnell genannt sind, und die sich auf die Schuldfähigkeit von Menschen vor Gericht konzentriert: Psychiatrie und Justiz einerseits, andererseits Psychoanalyse. In seinem Artikel „Aufklärung über die Gerichtspsychiatrie“ stellt Richard Schmid (1971) das Buch von Tilman Moser „Repressive Kriminalpsychiatrie. Vom Elend einer Wissenschaft. Eine Streitschrift“ (Suhrkamp 1971) in zwei wesentlichen Punkten heraus. Vorab seien Begrifflichkeiten genannt, die für die Justiz Schuldfähigkeit definieren und damit Strafmaße legitimieren: „Ja sogar dann, wenn, wie bei vielen Rückfalltätern auf der Hand liegt, der Erfolg der Verbüßung geradezu negativ ist!“ (Schmid, 1971, S. 1217)
Gerichtspsychiatrie: „Jedes...Gutachten, das sich nicht auf den Ausschluß einer Psychose beschränkt...“ schneidet „die Wendung zur Ursachenforschung“ ab, die „zum Inhalt hat, nur Krankheit als Schuldausschließung gelten zu lassen und auch den Begriff der Krankheit so einzuschränken, daß so viel an Schuld übrig bleibt, wie die dogmatische Strafrechtslehre verlangt. Von dieser Lehre lassen sich die Ärzte den Begriff der Krankheit vorschreiben. Derselbe Haddenbrock sagt deutlich:
‚Der Richter erwartet also vom Psychiater Hilfen bei der Konkretisierung des strafrechtlichen Grundgedankens, der im deutschen Recht dahin geht,