Die Mainzer Republik und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Группа авторов

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Название Die Mainzer Republik und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland
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Жанр Историческая литература
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Издательство Историческая литература
Год выпуска 0
isbn 9783961760978



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Aufstand in der pfalz-zweibrückischen Oberamtsstadt Bergzabern. Gemeinsam mit mehr als 30 weiteren, vor allem kurpfälzischen Gemeinden sagte man sich von der Landesherrschaft los und beantragte die Aufnahme in die Französische Republik. Anders als in der Mainzer Republik spielten in der Südpfalz die französischen Truppen bzw. der Jakobinerklub (in Landau) eine untergeordnete Rolle. Die Aufständischen bedienten sich revolutionärer Symbolhandlungen und nutzten kommunalistische Elemente für ihre Selbstorganisation. Am 22. Januar 1793 gründeten die Insurgenten eine „besondere Republick“, am 15. März nahm der Nationalkonvent in Paris die Bergzaberner in die französische Republik auf.

      Die Mainzer Republik sowie der rheinischdeutschen Nationalkonvent sind und bleiben Gegenstand aktueller Forschungen; auch für die Ereignisse in der Pfalz mit den Zentren Bergzabern und Landau werden Forschungslücken und damit Forschungsmöglichkeiten aufgezeigt. Eine der Exkursionen des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz (IGL) im Jahre 2017 führte nach Königstein, wo in den Kellern der dortigen Festung 1793 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der Mainzer Republik eingekerkert wurden. Um auf einen solchen noch wenig im Bewusstsein verankerten Erinnerungsort aufmerksam zu machen, können auch weitere Forschungen einen Beitrag leisten. So wurden die im Staatsarchiv Würzburg lagernden Akten von Sara Anil zu den Mainzer Gefangenen in einer Qualifikationsarbeit an der Mainzer Universität aufgearbeitet. Im vorliegenden Band publiziert sie Teilaspekte ihrer Forschungsergebnisse.55 Die kurzlebige Mainzer Republik zog keine unmittelbaren konkreten Folgen nach sich. Folgenreich waren aber jene 16 Jahre, in denen Mainz Teil Frankreichs wurde. Walter Rummel skizziert in seinem Beitrag die sich damals links des Rheins vollziehenden epochalen Umwälzungen. Anknüpfend an eigene Forschungen verweist er auf Ambivalenzen der damaligen Prozesse. Sie wurden einerseits geprägt vom freiheitlichen Erbe der Französischen Revolution und von den Errungenschaften napoleonischer Herrschaft. Andererseits wurden Grundlagen für ein bürokratisch-paternalistisch und etatistisch geprägtes Erbe gelegt, das bis heute nicht nur in Begriffen konserviert ist. Sich dieser Traditionen und Prägungen bewusst zu werden, ist auch aktuell bedeutsam. In Demokratien gelten das Prinzip der Selbstbestimmung der Bürger und die darauf gründende Akzeptanz von Regierungshandeln als substanzieller und unverzichtbarer Kern. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen zählt die schwierige Ausbalancierung und Gewährleistung dieses Prinzips auf individueller, lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und supranationaler Ebene zu den wichtigsten Aufgaben.56

      1 Erweiterte und um ausgewählte Literaturhinweise ergänzte Fassung des einleitenden Tagungsvortrags vom 23. Oktober 2017.

      2 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik am 18. März 2013. Platzumbenennung, Festveranstaltung, Ausstellung und Vortrag im Landtag Rheinland-Pfalz (Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz 59), Mainz 2014, S. 23–35.

      3 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik 2014, S. 9f.

      4 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/­Downloads/DE/­Reden/2017/­10/171003-­TdDE-Rede-Mainz.pdf

      5 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/­DE/Reden/­2018/03/­180319-Mainzer-­Republik.pdf

      6 Vgl. Funke 2007; Leppin 2010, S. 40ff.; Meier 2012.

      7 Vgl. Meier 1997.

      8 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik am 18. März 2013 (wie Anm. 2), S. 9. Das Originalzitat lautet: „Zudem stehen uns die Jakobiner von 1792/93 mit ihrem Ziel einer repräsentativen Demokratie näher als alle Kurfürsten, Kaiser, Großherzöge und Generäle, die jemals das Deutschhaus bewohnten.“ Franz Dumont, 1993b, S. 558.

      9 Vgl. Dumont 2013.

      10 Vgl. Kölz 1996; Kölz 2006.

      11 Vgl. die in Kürze erscheinende Studie von Erich Schunk sowie die Zusammenfassung von Michael Martin, in LpB (Hg), Blätter zum Land, Nr. 74.

      12 Vgl. Kölz 1996, S. 105–107; Graber 2003; Adler 2006; Graber 2008; ders. 2013; ders. 2017.

      13 Vgl. Schreiner 1980, S. 139f.; Schulz 1995; Blickle 2000; Milani 2005; Pauly/Lee 2015.

      14 Vgl. Weber 1999, bes. S. 103ff., 124f.; Schreiner 1986. Vgl. zur These Webers in differenzierender und vergleichender Perspektive: Haverkamp 2012b.

      15 Haverkamp 2012a.

      16 Vgl. Spieß 1995; Cortonesi/Viola 2006; Johanek/ Freitag 2009; Irsigler 2012, S. 29–42; Matheus 2019.

      17 Vgl. Nipperdey 1981.

      18 Vgl. Schneider/Zimmermann 1990; Dartmann [u. a.] 2010; Stollberg-Rilinger/Krischer, 2010; Serena Ferente [u. a.] 2018.

      19 Toch 2013, S. 18; Vgl. Haverkamp 2015, http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2015/916/pdf/Jews_German_Kingdom.pdf

      20 Vgl. Cluse 2002; Berkessel u. a. 2016a.

      21 Vgl. Meier/Schreiner 1994.

      22 Vgl. Czok 1988; Haverkamp 2002; Moraw 1998; Ehbrecht 2001; Kannowski 2001; Hergemöller 2012; Johanek 2012; Schneider-Ferber 2014.

      23 Vgl. Matheus 1999.

      24 Vgl. Boockmann, 2000; Gerhard Fouquet 1996.

      25 Vgl. Maire Vigueur 2000; ders. 2013.

      26 Vgl. Schilling 1988; Mörke 1991; Schlögl 2004; Rogge 2004; Fouquet 2016.

      27 Isenmann 2014.

      28 Schilling 2004, S. 40.

      29 Vgl. Sprenger 2000; Dobras, 2014, bes. S. 69ff.

      30 Vgl. Weinfurter 2014.

      31 Vgl. Matheus 1995; Hehl 2010a; Hehl 2010b.

      32 Forster, Ansichten 2016, bes. S. 26, 149–177.

      33 Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein, mit einem Vorwort von Jürgen Goldstein, Nachdruck der Ausgabe von 1793, Berlin 2016, bes. S. 26, S. 149–177; Sarkowicz 1998; Blickle 2012; Graber 2003.

      34 Vgl. die in Kürze erscheinende Studie von Erich Schunk

      35 Vgl. Brunner, 1931; Mitteis 1976; Werner 1976; Schwarz 2008; Irsigler 2011.

      36 Vgl. Duchhardt 2010, bes. S. 27ff., 44f., 53ff.

      37 Vgl. Blickle 1993; Press 1993; Füssel/Weller 2005.

      38 Schaab 1843–45; Mötsch/Dollwet 1998; Lehnert 1998; Lehnert 2011.

      39 Preuß 1906, S. 5; vgl. Lehnert 1998 Lehnert 2011.

      40 Vgl. Nora/François 2005; François/Schulze 2008; Boer u. a. 2012; Felten 2015.

      41 Vgl. Matheus 2015.

      42 Dumont 1999, S. 334.

      43 Vgl. Scheel 1984, S. 105f. Georg Forster wies die Errichtung des Gerichtssteins Erzbischof Diether von Isenburg zu, ebd. S. 105. Vgl. auch die Darstellung der Vorgänge aus der Feder eines Gegners der Mainzer Jokobiner: Anton Hoffmann, Darstellung der Mainzer Revolution oder umständliche und freymüthige Erzehlung aller Vorfallenheiten, so sich seit dem entstandenen französischen Revolutionskrieg zugetragen, und die einen Bezug auf den Krieg, auf die Uebergabe der Festung, oder auf den Klub und dessen grausames Verfahren gegen die anders Gesinnte haben; mit allen nöthigen Beylagen, 3. Heft, Frankfurt [u. a.] 1793, XLV. Kapitel, S. 190–200.

      44 Scheel 1984, S. 424.

      45 Vgl. Sprenger 1999.

      46 Vgl. Rebenich 2002.

      47 Vgl. Albertz 2006.

      48 Die Inschriften wurden schon 1806 wieder entfernt.

      49 Vgl. Arens 1985, Nr. 2132, S. 124f.; Heinz 2006; Dobras 2014,