Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Praxisratgeber rationell reinigen

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Название Schadensfälle in der Gebäudereinigung
Автор произведения Praxisratgeber rationell reinigen
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783778311042



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nur noch: Womit? Letztlich stellte sich heraus, dass man sich vonseiten des Dienstleisters für einen UHS-Polierautomaten entschieden hat, der den Boden mit 2000 U/min poliert hat.

      Der CV-Belag ist jedoch nicht beständig gegenüber der Einwirkung von Hitze, was dazu führte, dass die Oberfläche irreparabel beschädigt wurde. Ein anschließender Vergleichstest zeigt, wie schnell die Beschädigung hervorgerufen werden kann. Eine Unachtsamkeit beziehungsweise das Ablenken durch einen Telefonanruf oder Ähnliches führt dazu, dass innerhalb von 15 Sekunden die Hitzeentwicklung auf dem CV-Belag so hoch ist, dass die Oberfläche irreparabel beschädigt wird.

      Versuchsreihe bringt den Beweis

      Für einen vergleichenden Versuch wurde zuerst die Bodentemperatur gemessen um anschließend zu überprüfen, wie lange es dauert, den CV-Belag während des Poliervorgangs zu beschädigen. Die Messung der Bodentemperatur in einem Archivraum, der zu Versuchszwecken genutzt werden durfte, und nicht geheizt war, ergab 16 °C.

      Der Sachverständige entschied hiernach, die Versuchsreihe mit einem 15 Sekunden langen Polieren zu beginnen, wobei der Polierautomat in dieser Zeit nicht versetzt werden durfte. (Genau dieser Fehler war die Ursache für den hervorgerufenen Schaden auf dem elastischen Bodenbelag.)

      Der Schaden nach 15 Sekunden war noch größer als vermutet und im Objekt vorzufinden (siehe Bild 3). Hiernach wurde die Zeit auf 5 Sekunden Polieren verringert, auch hier wiederum ohne den Polierautomaten zu versetzen.

      Der nunmehr entstandene Schaden (siehe Bild 4) entsprach dem Schadensbild im Objekt. Eine weitere Temperaturmessung direkt nach der Beschädigung des CV-Belags ergab auf dem Boden eine Temperatur von nunmehr 71 °C.

      Wie kann aber nun erklärt werden, warum das Personal den Polierautomaten nicht ständig bewegte um eine Beschädigung zu verhindern? Der Dienstleister hätte sein Personal wesentlich besser hinsichtlich der Problematik eines CV-Belages schulen müssen. Des Weiteren ist ein UHS-Automat für das polieren eines CV-Belags mindestens als bedenklich einzustufen. Das Resultat war nunmehr ein Schaden von über 10.000,− € den der Dienstleister zu verantworten hatte.

      Bild 1: Geschädigter CV-Belag.

      Bild 2: Der Boden wölbt sich aufgrund einer zu hohen Hitzeeinwirkung.

      Bild 3: Ein Versuch: 15 Sekunden Polieren und der Boden ist hin, …

      Bild 4:… wobei auch schon 5 Sekunden für eine Schädigung ausreichen.

      Tipps vom Gutachter

      Die Tücken eines CV-Belags

      CV-Beläge oder Cushioned Vinyls sind geschäumte Bodenbeläge aus PVC mit strukturierter Oberfläche. Die maßgebliche europäische Norm ist die DIN EN 653.

      Bei diesen weit verbreiteten Belägen besteht die Rücken- oder Zwischenschicht aus 40 bis 45 Prozent PVC, das nach vorgegebenem Muster reliefartig aufgeschäumt und mit oberseitig aufgedrucktem Dekor versehen wird.

      CV-Bodenbeläge sind feuchtigkeitsbeständig, weich, fußwarm und dämpfen den Trittschall.

      Jedoch sollten Sie folgende Punkte beachten:

       Spitze Gegenstände können den Boden beschädigen;

       auf Stühle und Tische mit Gummifüßen sollte verzichtet werden, weil diese zu einer klassischen Migration führen;

       auf abrasive Reinigungsmittel wie Scheuerpulver oder abrasive Pads sollte verzichtet werden;

       auf die Verwendung von Lösungsmitteln sollte ebenfalls verzichtet werden, weil diese die Nutzschicht des CV-Belags angreifen können;

       darüber hinaus ist der Boden empfindlich gegen Hitze.

      7. Elastischer Bodenbelag –

       Falsche Unterhaltsreinigung

      Falsche Wischbezüge, falsches Reinigungsverfahren

      Ein nicht beschichteter elastischer Bodenbelag zeigte sich nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten schnell ausgeblichen und stumpf. Die Anlage von Musterflächen ergab, dass im Rahmen der Unterhaltsreinigung lediglich das Feuchtwischverfahren angewendet worden ist. Erschwerend kam hinzu, dass keine Mikrofaserwischbezüge verwendet wurden.

      Im vorliegenden Fall ist der Betreiber eines Objektes mit dem Reinigungsergebnis nicht zufrieden gewesen. Aufgrund von Vorgaben wurde der elastische Bodenbelag nach der Verlegung nicht beschichtet. Nach Aufnahme der Reinigungsarbeiten wurde durch den Objektbetreiber eine Veränderung der Optik festgestellt. Der eigentlich satte Grundton des Bodenbelags wirkte in seiner Farbgebung ausgeblichen und stumpf. Im Randbereich kam es zu einem deutlich erkennbaren Schmutzaufbau.

      Da zum Zeitpunkt der Anlage von Musterflächen durch den Sachverständigen nicht bekannt war, welche Reinigungsmittel im Objekt ihre Verwendung finden, und um zu vermeiden, dass es hier eventuell zu einer Wechselwirkung kommt, entschied sich der Sachverständige dafür, erst einmal zu prüfen, ob eine optische Veränderung erreicht werden könnte, wenn lediglich im zweistufigen Nasswischverfahren gereinigt würde.

      Zu diesem Zweck wurde ein Mikrofaserwischbezug mit kaltem Leitungswasser getränkt und langsam über den Boden geführt. Schon in dieser ersten Stufe zeigte sich eine wesentliche Verbesserung der Optik, die nach der Aufnahme der gelösten Schmutzflotte noch besser wurde. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass trotz anderslautender Angaben der Reinigungskräfte im Rahmen der Unterhaltsreinigung lediglich das Feuchtwischverfahren zum Einsatz gekommen sein muss.

      Einwirkzeit erhöhen

      Immer wieder ist festzustellen, dass viele Reinigungsprobleme vermieden werden könnten, wenn die Einwirkzeit der Reinigungsflotte verändert würde. Das zweistufige Nasswischverfahren, bestehend aus dem Auftragen der Reinigungsflotte und der anschließenden Aufnahme der Schmutzflotte, ist im Rahmen der Unterhaltsreinigung geeignet, um eine Vielzahl von Verschmutzungen zu entfernen.

      Dass dies im Rahmen des Wettbewerbs nicht immer möglich ist, ist vermutlich jedem bekannt. Dennoch darf hierbei nicht vergessen werden, dass der Schmutzaufbau, so wie er sich auf den dargestellten Fotos zeigt, sich nicht kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum entwickelt hat.

      Des Weiteren wurde der Fehler gemacht, immer noch mit althergebrachten Baumwollmopps zu arbeiten. Der Dienstleister kam in diesem Fall dem Wunsch der Reinigungskräfte nach, Baumwollmopps zu verwenden, weil diese von den Reinigungskräften ermüdungsfreier eingesetzt werden konnten. Die Struktur und Zusammensetzung der Baumwolle sorgt jedoch lediglich dafür, dass die Oberfläche schneller benetzt werden kann, ohne jedoch ein mit einer hochwertigen Mikrofaser vergleichbares Ergebnis zu erzielen.

      Der elastische Bodenbelag zeigt sich matt und stumpf. Zudem hat sich eine Schmutzschicht aufgebaut.

      Bereits ein erstes Durchwischen mit einem wassergetränkten Mikrofaserwischbezug zeigt eine deutliche Verbesserung der Optik.

      Tipps vom Gutachter

      Checklisten geben Sicherheit und entlasten

      Es ist ratsam,