Название | Gesammelte Werke |
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Автор произведения | Ricarda Huch |
Жанр | Философия |
Серия | |
Издательство | Философия |
Год выпуска | 0 |
isbn | 4064066388829 |
Wie aber beider Absichten und Auffassungen nun einmal waren, ließ sich derselbe auf die Dauer nicht vermeiden. Der Herzog wollte die weltliche Gewalt im Fürstentum Brixen an sich bringen, der Bischof wollte nicht nur darauf nicht eingehen, sondern war sogar der Meinung, der Herzog, der sich als sein Oberherr gebärdete, sei eigentlich sein Vasall, den seine, Cusas, Vorgänger zum Vogt, das heißt zum Beschirmer des Bistums angenommen hätten. Kaum hatte er die Regierung angetreten, so begann er in den Archiven nach Urkunden zu stöbern, die sein Recht erweisen sollten. Es glückte ihm, wie er behauptete, den urkundlichen Nachweis liefern zu können, daß den Bischöfen von Brixen alle königlichen Rechte, die sogenannten Regalien, von verschiedenen Kaisern verliehen seien, wozu das Recht auf alle Erze und Salze gehörte, die in ihrem Gebiet entdeckt wären oder noch entdeckt werden würden. Von Kaiser Friedrich III. ließ er sich ein Privileg Friedrichs II. bestätigen, das ihm den Besitz aller Silbergruben, Metall- und Salzgänge im Bistum Brixen verbürgte. Da er außerdem Matrei und Steinach, die von einem seiner Vorgänger verpfändet waren, wieder einlösen wollte und Anspruch auf allerlei Rechte und mehrere Schlösser erhob, die dem Bistum früher einmal entzogen worden waren, so würde, wenn es nach ihm gegangen wäre, der Herzog fast ganz Tirol mitsamt seinen Bergschätzen verloren haben. Der Herzog konnte darauf entgegnen, daß die Ausbeutung der Bergwerke immer von den Landesherren von Tirol sei ausgeübt worden, daß Cusas Vorgänger nie etwas dagegen eingewendet, ihn überhaupt als Landesfürsten anerkannt hätten, daß die Bischöfe von Brixen und Trient beide tirolische Landstände wären und damit eine bestimmte Stellung im Lande unter dem Landesfürsten einnähmen, seinem Gebiet in bestimmter Weise eingeordnet wären.
Die alten Urkunden, die der Bischof aus dem Staube ausgegraben hatte, waren längst von verwandelten, gegenwärtigen Verhältnissen überwachsen und entwertet und mußten im Anhauch des Tageslichtes zu Asche zerfallen.
Aber kam es denn überhaupt auf Urkunden an? Sie bildeten doch nur, und das wußten wohl beide, die Unterlage für einen Kampf zweier Mächte. Die Räte des Herzogs begründeten seine Stellung folgendermaßen: Das Vogteirecht habe den Herren von Tirol die Oberherrlichkeit über alle zu der Vogtei gehörigen Schlösser, Länder und Güter gegeben, damit Land und Leute, geistliche wie weltliche, im einmütigen Gehorsam des Landesfürsten blieben und für einen Mann stehen möchten. Kraft der Vogtei habe der Landesfürst alle Personen und Untertanen, seien es Prälaten, Grafen, Ritter und Knechte, in seinem Schutz gehabt, wie sie hinwiederum alle im Genuß der Freiheiten des Landes wären. Die Einwohner des Landes, Prälaten, Grafen, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern, würden nicht so friedlich nebeneinandersitzen, die Straßen würden nicht so friedlich gehalten werden, wenn ein Prälat oder sonst jemand, der Regalien und Herrschaftsrechte hätte, neben dem obersten Landesfürsten herrschen wollte. Einem jeden Fürsten stehe es zu, im Kreise seiner landesfürstlichen Herrschaft die Obrigkeit also zu handhaben, daß der Gehorsam ungespalten und das Fürstentum unzertrennt bleibe. Es waren die Gründe, die damals und später alle Fürsten anführten, um die in ihrem Gebiet liegenden selbständigen Herrschaften sich einzuverleiben und unterzuordnen; es waren aber auch die Gründe, die mit innerer Notwendigkeit zur Bildung größerer, geschlossener Territorien hindrängten.
Nikolaus von Cusa, dessen großer Geist dem Geist der Menschen auf neuen Bahnen voranging, unternahm es, den Zerfall des alten Reichs aufzuhalten, in dem Staat und Kirche ineinander verflochten waren, ihm Kraft und Glanz wiederzugeben. An zwei Punkten setzte er seine Kraft ein: Reformierung der herabgekommenen Geistlichkeit, damit der Klerus wieder zu Ansehen und Glaube im Volke komme, und Zurückwerfen der weltlichen Regierungen und ihrer Begier nach den weltlichen Besitzungen und Rechten der geistlichen Fürsten. Sicherlich wußte er, daß die weltlichen Regierungen, fürstliche und städtische, bereits tief in die geistliche Festung eingedrungen waren; vielleicht gerade darum stand er mit einer so düsteren Entschlossenheit, einer so tragischen Starrheit auf seinem verlorenen Posten.
Noch rückte er mit seinen angesammelten Urkunden nicht vor, aber er lehnte das listige Ansinnen des Herzogs ab, sein Kanzler zu werden, das dieser mit viel Erfolg bei den Bischöfen von Trient in Anwendung gebracht hatte, und trug sich mit dem Plane abzudanken und