Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.

      18. Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

      19. so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen

      20. und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: «Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.»

      21. Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten.

      22. UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,

      23. so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will.

      1. WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen.

      2. Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.

      3. Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen.

      4. Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen.

      5. Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.

      6. Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen.

      7. Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest.

      8. Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele.

      9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs.

      10. Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen.

      11. Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist.

      12. Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.

      13. WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr,

      14. also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: «Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau»,

      15. so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

      16. Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: «Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,

      17. legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter.» Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

      18. Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen,

      19. ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf.

      20. Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden,

      21. so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

      22. Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.

      23. Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr;

      24. so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

      25. Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben.

      26. Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.

      27. Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte.

      28. Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt,

      29. so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang.

      30. Niemand soll das Weib seines Vaters (d. h. seine Stiefmutter) heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben.

      1. KEIN irgendwie Entmannter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten.

      2. Es darf auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn eintreten; selbst im zehnten Geschlecht dürfen seine Nachkommen noch nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten.

      3. Kein Ammoniter oder Moabiter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten; niemals, auch im zehnten Geschlecht noch nicht, dürfen sie in die Gemeinde des Herrn eintreten,

      4. weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt, und weil er (d. h. der Moabiterkönig Balak) Bileam, den Sohn Beors, von Pethor in Syrien am Euphrat, wider dich gedungen hat, dass er dich verfluche.

      5. Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern der Herr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen, weil der Herr, dein Gott, dich liebhat.

      6. Dein Leben lang sollst du niemals auf ihr Glück und Wohlergehen sinnen.

      7. Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande Gast gewesen.

      8. Nachkommen, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, dürfen in die Gemeinde des Herrn eintreten

      9. WENN du im Kriegslager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.

      10. Ist jemand in deiner Mitte, der infolge eines