Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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(und) nicht (wieder) ins Lager hineinkommen;

      11. gegen Abend sodann wasche er sich mit Wasser, und wenn die Sonne untergeht, darf er (wieder) ins Lager hineinkommen.

      12. Und du sollst draussen vor dem Lager einen abseits gelegenen Ort haben, und dahin sollst du hinausgehen;

      13. und einen Pflock sollst du bei deinem Geräte haben, und wenn du draussen niederkauern willst, sollst du damit graben und deinen Unrat wieder zudecken.

      14. Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten durch dein Lager, dass er dich errette und deine Feinde dir preisgebe. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nicht etwas Hässliches bei dir sehe und sich von dir wende.

      15. DU sollst den Sklaven, der sich von seinem Herrn weg zu dir flüchtet, seinem Herrn nicht ausliefern.

      16. Er soll bei dir, in deinem Gebiete, bleiben dürfen an dem Orte, den er sich erwählt, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt; du sollst ihn nicht bedrücken.

      17. Unter den Töchtern Israels soll keine geweihte Buhle und unter den Söhnen Israels kein geweihter Buhle sein.

      18. Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin; denn alle beide sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

      19. Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgend etwas, was man leihen kann.

      20. Von dem Ausländer magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem, was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du ziehen wirst, es zu besetzen.

      21. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, etwas gelobst, so sollst du nicht säumen, es zu halten; denn der Herr, dein Gott, würde es gewiss von dir fordern, und es käme Schuld auf dich.

      22. Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist keine Schuld an dir.

      23. Doch was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und sollst tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mit deinem Munde ausgesprochen hast.

      24. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach Herzenslust, bis du genug hast; aber in dein Geschirr sollst du nichts tun.

      25. Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten kommst, so magst du mit der Hand Ähren abreissen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über das Korn deines Nächsten.

      1. WENN jemand ein Weib zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er etwas Hässliches an ihr findet, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst,

      2. und wenn sie dann sein Haus verlässt und hingeht und eines andern (Weib) wird

      3. und der zweite Mann sie auch nicht mehr mag und ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst, oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,

      4. so darf ihr erster Mann, der sie verstossen hat, sie nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das ist ein Greuel vor dem Herrn, und du sollst das Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, nicht mit Sünde beladen.

      5. Wenn jemand vor kurzem erst ein Weib genommen hat, so muss er nicht mit in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein, dass er mit seinem Weibe fröhlich sei, das er genommen hat.

      6. MAN soll die Handmühle, oder (auch nur) den obern Mühlstein, nicht zum Pfande nehmen; denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen.

      7. Wenn jemand dabei betroffen wird, dass er einen von seinen Brüdern, einen Israeliten, stiehlt und ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

      8. Habe acht bei der Plage des Aussatzes, dass du alles genau beobachtest und tust, was dich die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, genau so sollt ihr tun.

      9. Denke daran, was der Herr, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt.

      10. Wenn du deinem Nächsten irgend etwas leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen und ihm ein Pfand nehmen;

      11. draussen sollst du stehenbleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen.

      12. Und ist es ein armer Mann, so sollst du dich mit seinem Pfande nicht schlafen legen,

      13. sondern du sollst ihm sein Pfand zurückgeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafen könne und dich segne; so wirst du vor dem Herrn, deinem Gott, gerecht dastehen.

      14. Du sollst einen bedürftigen und armen Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder ein Fremdling, der in deinem Lande, in deiner Ortschaft wohnt;

      15. am selben Tage noch sollst du ihm seinen Lohn geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe; denn er ist arm und sehnt sich darnach. Er könnte sonst den Herrn wider dich anrufen, und es käme Schuld auf dich.

      16. Die Väter sollen nicht samt den Kindern, noch die Kinder samt den Vätern getötet werden; ein jeder soll (nur) für seine Sünde getötet werden.

      17. Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

      18. Du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich von dort befreit hat; darum gebiete ich dir, dass du solches tust.

      19. Wenn du auf deinem Felde deine Ernte schneidest und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, auf dass der Herr, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände.

      20. Wenn du (die Früchte) deines Ölbaums abklopfst, so sollst du hernach nicht die Zweige absuchen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es gehören.

      21. Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, so sollst du nicht Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es gehören.

      22. Du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten; darum gebiete ich dir, dass du solches tuest.

      1. Wenn Männer miteinander einen Streit haben und sie treten vor Gericht und man spricht ihnen Recht und gibt demjenigen Recht, der im Rechte ist, und demjenigen Unrecht, der im Unrecht ist,

      2. so soll der Richter, falls der, der im Unrecht ist, Streiche verdient, ihn hinstrecken und ihm in seiner Gegenwart so viel Streiche geben lassen, als er für seine Schuld verdient.

      3. Vierzig Streiche darf er ihm geben lassen, nicht mehr, dass dein Bruder in deinen Augen nicht entehrt werde, wenn er ihm noch viel mehr Streiche geben liesse.

      4. Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.

      5. WENN Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne dass er einen Sohn hat, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts heiraten, nicht einen Fremden; ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zum Weibe nehmen und die Schwagerehe mit ihr eingehen.

      6. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll als Sohn seines verstorbenen Bruders gelten, damit dessen Name in Israel nicht erlösche.

      7. Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten gehen und sagen: «Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten; er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen.»