Название | Der Gesundheitsminister |
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Автор произведения | Ulrich Hildebrandt |
Жанр | Медицина |
Серия | |
Издательство | Медицина |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783750209459 |
Eine große Familie, mit betagtem Haushaltsvorstand über achtzig, verließ nach 20 Jahren Frankfurt am Main und entschied sich für Görlitz. Zwölf Ärzte in Görlitz wurden kontaktiert. Diese wiesen die Familie mit dem Hinweis ab, sie könnten keine Patienten mehr aufnehmen. Es fand sich kein Hausarzt und auch kein Neurologe, den die Seniorin der Familie wegen spezieller Medikamente dringend benötigte. In ihrer Verzweiflung wandte sich die Tochter an das Gesundheitsamt. Das wollte ihr gern helfen, war aber weder zuständig noch befugt. Aber das Amt versuchte Hilfestellung zu geben und verwies auf die Service Nummer der KV, bei der die Patienten Arzttermine erhalten können. Vorausgesetzt man hat einen Hausarzt und im Fall der Familie, einen Überweisungsschein zum Neurologen. Die Familie hatte weder das eine noch das andere. Trotzdem versuchte sie es bei einem Neurologen. Leider nicht möglich, voll sei eben voll. Wenigstens hat sie das Rezept für die neurologischen Medikamente bekommen. So funktioniert die Ärztliche Selbstverwaltung in Ostsachsen. Überhaupt nicht.
Jakob bleibt am Thema „Kassenärztliche Vereinigungen“ hängen und surft weiter durch die verschiedensten Seiten.
„Patienten, die gesetzlich versichert sind, werden von den sogenannten Kassenärzten behandelt. Da 90 % aller Patienten gesetzlich versichert sind, behandeln die Kassenärzte nahezu die gesamte Bevölkerung in Deutschland. Die 150 000 Kassenärzte, auch als Vertragsärzte bezeichnet, sind in 17 kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisiert. 16 Bundesländer, 17 kassenärztliche Vereinigungen, weil Nordrhein-Westfalen zwei hat. Die 17 regionalen Vereinigungen sind in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengefasst. Zusammen mit dem obersten Gremium der Krankenkassen legt die KBV fest, wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung in einer definierten Region eine Praxis betreiben dürfen. Die beiden Institutionen legen auch gemeinsam fest, in welchem Rahmen die Honorare für die Kassenärzte verändert oder angepasst werden. Selbstverwaltung eben.
Laut Sozialgesetzbuch V haben die Kassenärzte den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit haben sie Pflichten. Eine Pflicht, die jeder kennt, ist die ambulante ärztliche Versorgung der Patienten. Nicht nur dann, wenn die Arztpraxen ihre Sprechstunden haben, sondern zu allen Zeiten. Diesen Sicherstellungsauftrag verteidigen die Funktionäre der kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und insbesondere ihr höchstes Gremium, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vehement. Ihr selbst ausgemachter Gegner sind die Krankenhäuser, denen sie permanent vorwerfen, sie würden ihnen die Patienten wegnehmen. Dabei übersehen sie geflissentlich, dass die Organisation ihrer Notdienststrukturen die Patienten geradezu in die Krankenhäuser treibt. Weil für Patienten nicht erkennbar ist, wo, wann und wie die Notfalleinrichtungen der Kassenärzte aufgesucht werden können. Das gilt nicht nur für große Städte, sondern besonders für ländliche Regionen. Bekanntlich nimmt die Dichte der Landarztpraxen permanent ab und den Patienten bleibt nur das Krankenhaus. Statt Einsicht haben die Funktionäre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur laue Antworten. „Ich glaube nicht, dass wir einfach sagen können: Da, wo wir keine Ärzte in der Niederlassung haben, machen es halt die Krankenhäuser. Denn da, wo wir keine niedergelassenen Kollegen mehr haben, haben auch die Krankenhäuser erhebliche Schwierigkeiten, Ärzte für ihre Häuser zu bekommen.“ (Deutsches Ärzteblatt, DÄ, Jg. 111, 4/2014)
Die Vermittlung von Facharztterminen, hatte der Gesetzgeber den KV zur Pflicht gemacht. Terminservicestellen der KV sollten Patienten innerhalb eines Monats zum Facharzt vermitteln. Vorausgesetzt die Patienten sind im Besitz eines Überweisungsscheines vom Hausarzt. Wie das funktioniert, wollte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung genau wissen und veranlasste im Dezember 2017 eine Stichproben Telefonaktion. Der Rundruf brachte gravierende Belege für das Scheitern des Auftrags ans Licht. Die Mitarbeiter der Patientenbeauftragten riefen bei allen 17 Terminstellen der KV an. 7 von ihnen waren zu Geschäftszeiten nicht erreichbar. Auch nach mehreren Anrufen nicht und immer in den ausgewiesenen Geschäftszeiten. Von Anfang an hatte die KBV die Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heruntergeredet. Terminservicestellen würden nicht wirklich gebraucht. Dass sie wohl gebraucht werden, hatte das BMG von den Beschwerden der Patienten abgeleitet, die monatelang darauf gewartet hatten, einen Facharzttermin zu erhalten. Die Berliner KV reagierte beleidigt auf den Bericht der Patientenbeauftragten. „Wir hätten uns gefreut, wenn rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Ergebnisse Kontakt mit uns aufgenommen worden wäre.“ (Der Tagesspiegel 6.1.2018)
Wozu, um den Service zu verbessern, oder um den Katalog der Ausflüchte zu erweitern?
So konzentrieren sich die kassenärztlichen Vereinigungen doch lieber auf das, was sie am liebsten machen und am besten können, nämlich Geld verteilen. Das macht am meisten Spaß, ist aber auch der gesetzliche Auftrag an die KV. Für die ambulante Versorgung der Kassenpatienten stellen die Krankenkassen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, die Gesamtvergütung. Auf Bundesebene verhandeln der Gesamtverband der Krankenkassen (GKV) und die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im ersten Schritt den Preis und die Menge der Arztleistungen, aus denen das Honorar gebildet wird. Dieses Geld geht an die 17 KV, die es an regionale Besonderheiten anpassen und dann weiter an ihre Vertragsärzte verteilen. Da der Aufwand in den verschiedenen Arztgruppen, Hausarzt, HNO-Arzt, Orthopäde, sich unterscheidet, muss das verfügbare Geld „gerecht“ aufgeteilt werden. Jeder Vertragsarzt muss bei der KV, quartalsweise, die Abrechnung von der Behandlung seiner Patienten einreichen. Vergütet wird seine Leistung anhand eines Kataloges, der sich Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) nennt. Die Honorierung erfolgt entlang einer Punktzahl und einem Euro-Wert.
Da es bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen Mengenbegrenzungen gibt, kann dem Arzt nicht jede erbrachte Leistung zum Katalogwert (EBM) erstattet werden. Das regt die Fantasie mancher Ärzte an, kann aber auch zu Fehlern bei der „peinlich genauen Abrechnung“ führen, zu der sie verpflichtet sind. Was damit gemeint ist erklärt die Leiterin der Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). „Der Klassiker sind nach wie vor Luftleistungen. Es wird eine Leistung abgerechnet, die nie erbracht wurde.“
Die Juristin, mit dem Schwerpunkt Kriminologie, kennt die Begehrlichkeiten im Gesundheitswesen und die Versuchungen, gegen die die Ärzte fortwährend ankämpfen müssen. „Um den Arzt herum sitzen die unterschiedlichen Leistungsanbieter und versuchen, möglichst viele Verordnungen zu ergattern.“ Und sie erklärt wie das abläuft. „Der HNO-Arzt erhält vom Hörgeräteakustiker Geld dafür, dass er seine Patienten dorthin schickt. Da werden Reisen bezahlt, Autos oder Flugstunden. Der Orthopäde wird am Umsatz eines Sanitätshauses beteiligt, das den Arzt beliefert. Der Onkologe erhält eine Umsatzbeteiligung, weil er das Rezept für die extrem teuren Chemotherapien direkt in eine bestimmte Apotheke gibt. Das ist alles verboten, sowohl nach dem Berufsrecht, als auch nach den Sozialgesetzen. Man muss es leider so sagen: Das deutsche Gesundheitswesen ist korrupt.“
(Berliner Zeitung, Nr. 207, 9/2016)
Jakob hat genug gelesen. Er geht zum Kühlschrank und holt eine Flasche Wasser. In mehreren Zügen hat er sie leergetrunken. Mein Gott, was habe ich mir da angetan! Wirtschaft ist so schön, aber Gesundheit, nein Krankheit, darum geht es doch, was für ein Thema. Wenn das alles stimmt, was er da gelesen hat, dann ist das eine riesige Baustelle. Vielleicht aber auch nicht. In der Wirtschaft geht es auch nicht anders zu. Sonst gäbe es nicht die zahlreichen Blätter, die Woche für Woche Neues aus der Wirtschaft zu vermelden haben. Was interessiert den Leser am meisten? Gute Zahlen, ja bestimmt. Aber auch Horrorzahlen, wenn sie einen nicht selbst betreffen. Und das Auf und Ab. Und die Enthüllungen, die Entlarvungen, die Machenschaften der Finanzinvestoren. Und schließlich die Schicksale der Verantwortlichen, die von „Heuschrecken“ gefressen werden. Was unterscheidet schon Wirtschaft von Gesundheitswirtschaft? Die Dimension, sonst nichts. 340 Milliarden Euro groß soll die Gesundheitswirtschaft sein. Größer als die Automobilwirtschaft, von der mehr Horror- als