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gefühlvolle Seele hatte und stets haben muß, ebenso wenig vergessen gemacht werden, als der wirklich erlittene beträchtliche Schaden ihr je zu ersetzen ist.

      Erlauben Sie mir, Herr Windt – unterbrach der Graf: nur die eine Anmerkung, daß in gewisser Beziehung auf die verehrte Frau Großmutter das Sprichwort paßt: Minder gut, wäre besser! Eben diese mütterliche gefühlvolle Seele ist es, die das reiche Familienerbtheil zersplitterte, drückende Verlegenheiten herbeiführte, zu Schritten hindrängte, vor denen man vor dem Auge der Welt erröthen muß. Die vielen Schenkungen, oft an unwürdige Spekulanten, die unnützen Aufkäufe, die verderbliche Sammelsucht, die Eitelkeit, als Gelehrte glänzen zu wollen, und die maaßlosen Täuschungen aller Art, denen die alte Frau anheimfiel – das ist’s, das ist die Ursache alles Unheils von je gewesen. Gott sei mein Zeuge, daß ich und die Familie den Frieden wollen, daß ich und mein Bruder Johann Carl gern bereit sind, selbst mit Opfern ihr, die mit einem Fuß im Grabe steht, wie uns und unsern Kindern endlich Ruhe zu gewinnen.

      Der Graf sprach diese Worte mit ernster Männlichkeit, keine Spur mehr in seiner Rede von der vorhinigen leichtfertigen, höhnenden Redeweise, und sie verfehlten nicht ihre Wirkung auf das Gemüth des Vortragenden. Dieser fuhr weich und mit Wärme fort: Wonnereich wird es für meine angebetete Herrin sein, wenn ich ihr verkünde, daß sie den Gedanken jetzt billigerer Gesinnungen ihrer, ihr dadurch gewiß aufs Neue theuerer werdenden Enkel mit Zuversicht hegen darf; wenn sie hoffen darf, es werde endlich einmal dem ebenso verderblichen als widernatürlichen Rechtsstreit ein Ende gemacht werden! In dieser frohen Hoffnung ist auch sie auf jede Weise bereit, alle bisher Jahre lang gehäuften, unbeschreiblichen und zahllosen Kränkungen großmüthigst zu vergessen, ihren Herren Enkeln ihre ganze großmütterliche Liebe zu schenken, allen den beträchtlichen Vortheilen, welche die Rechte ihr gewähren, besonders in Bezug auf die Anspruchsklage wegen der alleräußersten Beeinträchtigung zu entsagen, jedoch nur unter dem ausdrücklichen Beding und nicht ohne denselben, daß die hochgnädigen Herren Enkel auch ihrerseits billigere und den Verhältnissen angemessene Gesinnungen gegenwärtig dadurch bethätigen, daß sie ohne alle bisherige – in den vieljährigen Processen bis zum Ueberfluß angewandten Ränke und Rechtsverdrehungen – die Forderungen Ihrer Excellenz, anstatt der mit vollem Recht anzusetzenden, in das Unermeßliche sich belaufenden, ganz unableugbaren Schäden und Kosten – auf Treue und Glauben als richtig anerkennen, und wo nicht bei Heller und Pfennig vergüten, dennoch eine annehmliche, beträchtliche Abfindungssumme dafür bieten.

      So! – warf der Graf gedehnt ein, und ein Strahl bitteren Hohnes blitzte wieder aus seinen Augen. Die Frau Großmama sind in der That gut berathen und wahrhaft eine »weise Frau«. Wenn wir also thun, was sie wünscht und befiehlt, dann werden wir die theueren Herren Enkel sein – wie aber dann, Herr Windt, wenn wir das nicht thun an unserer theuersten Großmama?

      Wenn ich mir eine unterthänige Bemerkung und Einrede gestatten darf – nahm jetzt an seinem Tisch der Hofrath Brünings das Wort, ein Mann mit einem langen, kalten Diplomatengesicht, voll strengen Ernstes, ohne Farbe, von stocksteifer Haltung und dabei spindeldürr: so dürften wohl um Wege des Friedens anzubahnen und der künftigen hocherwünschten Einigung fruchtbares Land zu gewinnen, die Oelblätter der Friedenstaube, welche der Herr Haushofmeister dermalen vorzustellen die Ehre haben – nicht in ätzendes Gift getaucht sein, und ihre grünen Zungen nicht zu spitzigen Dolchen werden. Euer Excellenz werden Redensarten, wie Ränke und Rechtsverdrehungen mit gebührendem Protest zurückweisen.

      Ich werde das, lieber Hofrath, gewiß, ich werde! versetzte der Graf; doch mag nun Ihre Rüge für das unbedachte Wort genügen. Wir kennen unsere hochgnädige, oft sehr ungnädige Frau Großmutter nur allzu gut; wir wissen, daß sie zwar sorgfältig ihre alten Münzen, aber nie die Worte gegen ihre nächsten Anverwandten auf die Goldwage legt. Es ist nicht Kriegsbrauch, einen Abgeordneten in das feindliche Heerlager für das zu bestrafen, was sein Feldherr ihm auszurichten anbefahl. Fahren Sie fort, Herr Windt: Sie haben immer noch eine halbe Viertelstunde.

      Der Haushofmeister wurde unruhig. Herr Graf, – nahm er wieder das Wort: wenn ich auch voraussehe, daß ich nicht im Stande sein werde, in dieser kargen Frist zu Herzen Dringendes und völlig Ueberzeugendes auszusprechen, so darf ich doch wohl, und wie ich ganz gehorsamst zu bitten mich erkühne, ohne fremde Unterbrechung vorerst Folgendes anführen. Das Wichtigste, was ich in vorbereitender Weise und als Grundlage der späteren Verhandlungen mitzutheilen habe, läßt sich in dreizehn Punkten zusammen fassen.

      Dreizehn? wiederholte der Graf spöttisch betonend: das ist eine sehr mißbeliebte verhängnißvolle Zahl. Doch lassen Sie hören!

      Es sind fast dieselben dreizehn Punkte wieder, fuhr Windt fort, welche dem im Jahre siebzehnhundert und vierundfünfzig zu Berlin geschlossenen Vergleich zur Grundlage dienten, welche dem Reichs-Hofrath siebzehnhundertsechzig vorlagen, und deren Erledigung, ebenso wie eine, der gepriesenen edlen Denkart derer Herren Grafen würdige Erklärung nur durch Diejenigen über alle Gebühr hingezögert wurde, welche darin einen persönlichen Vortheil gesucht und leider nur zu sehr gefunden haben.

      Das Diplomatengesicht des Hofrath Brünings schien sich bei diesen Worten in etwas zu verlängern, und seine Nase noch um ein merkliches spitziger zu werden, als sie ohnehin bereits war. Herr Wippermann begann sich unter Kopfschütteln zu räuspern und stampfte unwillig seine Feder auf. Windt aber sprach ruhig weiter: Ohne weitschweifig zu werden, so nimmt meine hochgnädige Gebieterin wiederum in Anspruch, erstens das halb ihrer hochfürstlichen Frau Mutter, halb ihr selbst von der Wittwe de Moore zu Amsterdam vermachte Kapital; zweitens den vollständigen Ertrag der Güter von Varel und Kniphausen bis zum Augenblick ihrer Entsetzung von denselben durch ungerechten Richterspruch und durch Gewalt, nebst vollständiger Rechnungsablage; drittens die Kammerzahlungen von den Vareler Einkünften seit siebzehnhundert und siebenundvierzig, welche die Dänen gewaltsam in Besitz genommen haben, auf wessen Betrieb, wissen Euere Excellenz am besten; viertens die receßmäßige Zahlungsleistung aller Forderungen, auf welche der Frau Reichsgräfin Excellenz Ansprüche der Schadloshaltung zustehen, und von denen sie als rechtmäßige Erbin, Eigenthümerin und Besitzerin durch das auf Schikane begründete Oldenburger Urtheil hinweggedrängt worden ist; ein Urtheil, das vor dem Richterstuhl der gesunden Vernunft, des entschiedensten Rechtes und der selbstredenden Billigkeit in Nichts zerfallen muß, weil bei demselben die Frau Gräfin gar nicht gehört worden sind, und der Hauptgrund aller Verbindlichkeit über den Haufen geworfen wurde.

      Wieder wollte Hofrath Brünings mit Heftigkeit entgegnend auffahren, der Graf aber winkte ihm gebieterisch, und sagte: Stille! die Frau Großmutter haben das Wort.

      Fünftens – fuhr Windt mit unerschütterlicher Ruhe fort: erneut Ihre Excellenz, die hochgräfliche Wittwe, die Ersatzforderung von zehntausend Thalern nebst aufgelaufenen Zinsen für ihre von dem hochseligen Herrn Grafen versetzten Juwelen. Gewiß werden Recht und Billigkeit liebender, edel denkender Enkel in diesen Ersatz zu willigen keinen Anstand nehmen, und nicht der erlauchten Frau Großmutter ferner ansinnen, aus ihrem Kammervermögen auch noch fernerhin die für diese Schuldsummen auflaufenden Zinsen zu bezahlen. Sechstens haben der Frau Gräfin Wittwe Excellenz für die Summe von sechstausend fünfhundert Thaler von ihrem Silbergeräth verpfändet, und das dafür aufgenommene Geld zum wahren Nutzen, nämlich zu dringend nöthigen Deichverbesserungen verwendet, sonst wäre vielleicht heute Varel nicht mehr vorhanden, sondern wäre in die Reihe jener versunkenen Ortschaften getreten, welche im Jahre fünfzehnhundert und neun durch die Antonifluth der Jahdebusen in seinen Schoos aufnahm. Siebentens begehrt meine hochgnädige Herrin die endliche Rückerstattung des ihr vorenthaltenen, mit den gräflichen Gütern in gar keinem Zusammenhang stehenden Kapitals von Friedrich Even; achtens die der Frau Gräfin im Berliner Vergleich zugesprochenen, aber stets vorenthaltenen Jahrgelder nebst Zinsen vom Jahre siebzehnhundert vierundfünfzig an. Die durch diese Vorenthaltung erlittene Einbuße ist eine schreckliche arithmetische Wahrheit. Neuntens Erstattung aller bisher aufgewendeten Proceßkosten, sowie vieler, bei dem gewaltsamen Ueberfall geraubten Habseligkeiten, wobei unersetzbare Verluste ewig zu beklagen sind. Zehntens haben der Frau Gräfin Excellenz ihrem hochseligen Herrn Gemahl, sowie Kindern und Enkeln mütterliche Schenkungen von achtzig bis neunzigtausend Thalern gemacht, sollten Hochdiese nicht ein Recht beanspruchen dürfen, von so überreichlich begabten