Название | Tax Compliance |
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Автор произведения | Markus Brinkmann |
Жанр | Языкознание |
Серия | C.F. Müller Wirtschaftsrecht |
Издательство | Языкознание |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783811447011 |
Welcher Ansatz dabei der richtige Ansatz für eine Konzernsteuerabteilung ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von Größe, Komplexität der Geschäfte, internationaler Ausrichtung, Budget, Risikoansatz usw. ab.
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Darüber hinaus erfolgt die Beauftragung von externen Steuerberatern häufig zur Absicherung und Bestätigung von intern erarbeiteten Lösungsansätzen Auch wird eine Steuerabteilung als „Generalist“ nicht für jede Spezialfrage Ressourcen haben, so dass Spezialkenntnisse zu besonderen Sachverhalten ebenfalls über Berater abgedeckt werden.
Daneben werden regelmäßig Berater in M&A-Projekten für die Durchführung von Tax Due Dilligence-Prüfungen beauftragt.
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Bei Bertelsmann ist auf Grund der oben dargestellten Organisationsstruktur der Konzernsteuerabteilung die Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern nicht weltweit einheitlich. In Deutschland und in den Ländern, wo die Konzernsteuerabteilung eigene Ressourcen aufgebaut hat und die steuerlichen Erklärungspflichten der Konzerngesellschaften selbst erledigt, erfolgt die Beauftragung von externen Steuerberatern lediglich für besondere Fragestellungen sowie zur Absicherung intern erarbeiteter Lösungsansätze. In den Ländern, wo Bertelsmann kein eigenes steuerliches Know-how für die Erfüllung der steuerlichen Compliance-Anforderungen vorhält, erfolgt die Erstellung der Steuererklärungen für die lokalen Konzerngesellschaften durch externe Berater. Die Konzernsteuerabteilung hat hierbei ein Projekt gestartet, die lokalen Compliance-Anforderungen zukünftig über einen globalen Berater erfüllen zu lassen, um damit ein einheitliches Monitoring sicher zu stellen sowie entsprechende Auswertung- und Reporting-Möglichkeiten zu nutzen.
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M&A-Projekte liegen bei Bertelsmann in den Händen der Divisionen. Grundsätzlich begleitet die Konzernsteuerabteilung die Due Diligence-Prüfungen und beauftragt die Berater in Abstimmung mit den Projektverantwortlichen. Inhaltlich erfolgt die Abstimmung mit den Beratern durch die Konzernsteuerabteilung.
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In der Vergangenheit gab es bei Bertelsmann keine zentral durch den Konzern vorgegebene Regelung zur Beauftragung von externen Beratern. Auf Grund der dezentralen Struktur sind daher in der Vergangenheit externe Berater regelmäßig von den lokalen CFOs der Konzerngesellschaften ohne Einbindung der Konzernsteuerabteilung beauftragt worden. Das führte dazu, dass bei der Beauftragung der steuerlichen Berater zum einen die Kosten eine größere Rolle bei der Auswahl gespielt haben und die Berater in aller Regel nur die direkte Berichtslinie hin zum lokalen CFO hatten. Eine weitergehende Berichts- und Informationslinie zur zentralen Steuerabteilung hin gab es in dieser Struktur nicht.
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Mit der Verabschiedung der Konzernsteuerrichtlinie ist erstmals ein klar definierter Prozess für die Beauftragung externe Berater für alle Konzernfirmen verbindlich festgelegt worden. Danach hat der Leiter der Konzernsteuerabteilung darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Berater beauftragt werden. Beabsichtigt eine Konzerngesellschaft die Beauftragung eines Beraters, so ist ebenfalls die Zustimmung des Leiters der Konzernsteuerabteilung einzuholen. Die Auswahl erfolgt dabei nach den Kriterien wie:
– | internationales Netzwerk, |
– | Kernkompetenzen, |
– | fachliche Schwerpunkte, |
– | Branchenerfahrung, |
– | Kosten. |
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Die Zielsetzung dabei ist, dass die externen Berater die Berichtslinie direkt zur Konzernsteuerabteilung haben und damit sichergestellt werden kann, dass die Berater zum einen die zentralen Leilinien der Steuerarbeit bei Bertelsmann kennen und entsprechend handeln, zum anderen neben den lokalen Interessen auch die Interessen des Konzerns bei steuerlichen Beratung berücksichtigt werden.
a) Kernprozesse im Steuerbereich
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Die Geschäftsaktivitäten deutscher Konzerne mit internationaler Ausprägung zeichnen sich typischerweise durch eine Vielzahl ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten sowie komplexe interne und externe Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Konzerneinheiten, Lieferanten oder Kunden aus. Für die Ausgestaltung eines geeigneten Tax Compliance-Systems sowie entsprechender Verantwortlichkeiten und Prozesse muss in einem international tätigen deutschen Konzern auf die steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Vorschriften aller Länder geachtet werden, in den geschäftliche Aktivitäten verfolgt werden. Ein Bezug ausschließlich auf die deutschen Regelungen zur Tax Compliance wäre mithin nicht ausreichend.[30] Wie zuvor beschrieben sind international verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien-Konzepte zur Umsetzung eines Tax Compliance-Systems in Unternehmen gebräuchlich. In Deutschland hat der Steuerfachausschuss des IDW angeregt durch die Debatte zum Anwendungserlass zum § 153 AO den Praxishinweis I/2016 zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gem. IDW PS 980[31] herausgegeben. IDW PS 980 stellt einen Standard für freiwillige Compliance Management System-Prüfungen dar. Der Standard dient insbesondere deutschen Wirtschaftsprüfern für die Prüfung eines Compliance Management Systems, dient aber auch gleichzeitig deutschen Konzernen bei der praktischen Umsetzung eines funktionsfähigen und revisionssicheren Compliance Management Systems als Orientierung. Der IDW PS 980[32] führt die international anerkannten Compliance Management System-Ansätze auf, darunter u.a.:
– | OECD: Co-operative Tax Compliance: Building Better Tax Control Frameworks:[33] |
– | allgemeine Grundsätze und Mindeststandards der Corporate Governance, |
– | Australien Government: Tax Risk Management and Governance Review Guide,[34] |
– | COSO II: international anerkanntes Modell zum konzernweiten Risikomanagement. |
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Im Vergleich der international anerkannten Rahmenkonzepte ist eine weitestgehende inhaltliche Überschneidung und Bezugnahme aufeinander vorzufinden, so dass sich für die strategische Ablauforganisation eines deutschen Konzerns mit internationalen Geschäftsaktivitäten durchaus ein zentral definiertes Prozess- und Kontrollrahmenwerk vorgeben lässt, welches auch die Einbindung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften berücksichtigt.
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In einem ersten Schritt ist durch die Konzernsteuerabteilung zunächst eine Definition der ausschlaggebenden steuerrelevanten Kernprozesse vorzunehmen, die Einfluss auf die Informationsflüsse, die steuerliche Würdigung der Unternehmensvorgänge, die Steuerung der Steuerlast und Steuerquote sowie das Risikomanagement im In- und Ausland haben. Ziel ist es einerseits, durch geeignete Prozessabläufe und Kontrollen sicherzustellen, dass Fehler vermieden bzw. entdeckt und entsprechend an die Verantwortlichen in der Steuerabteilung gemeldet werden, um darauf angemessen reagieren zu können. Andererseits sollen die definierten Kernprozesse auch die Optimierung des Steueraufkommens im Rahmen des rechtlich Zulässigen ermöglichen. Im Bertelsmann-Konzern gehören zu den konzernweit relevanten Steuerprozessen im Bereich der Konzernsteuerabteilung die folgenden Abläufe:
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Strategic Tax Planning: Weltweite strategische Steuerplanung für
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