Название | BGB für Dummies |
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Автор произведения | André Niedostadek |
Жанр | Юриспруденция, право |
Серия | |
Издательство | Юриспруденция, право |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783527835003 |
Kapitel 1
Ein BGB für alle Fälle
IN DIESEM KAPITEL
Privatrecht im Rechtssystem einordnen
Sich im BGB zurecht finden
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte kennen
Prinzipien des BGB verstehen
Erfahren, wie man Rechte durchsetzen kann
Das im BGB geregelte Privatrecht ist ganz wesentlicher Pfeiler unserer Rechtsordnung. Bevor Sie sich daher im Weiteren mit den eigentlichen Inhalten dieses Rechtsgebiets befassen, scheint es angebracht, das gesamte Terrain zunächst noch etwas genauer abzustecken. Die wichtigsten Fragen lauten insofern:
Wie ist unsere Rechtsordnung aufgebaut?
Welchen Part übernimmt dabei das Privatrecht?
Wenn Ihnen das klar ist, dann lohnt es sich, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich damit vertraut zu machen, wie man im BGB den Überblick behalten kann. Das ist – so viel sei bereits hier verraten – nicht sonderlich schwer. Das BGB enthält nämlich selbst einige gute Navigationshilfen. Quasi nebenbei erfahren Sie in diesem Kapitel übrigens noch etwas zu Rechtssubjekten und den Rechtsobjekten, bevor Sie dann zum eigentlichen Fundament des BGB gelangen: den tragenden und insoweit prägenden Grundsätzen und Prinzipien. Sie vermitteln Ihnen Halt und geben Ihnen einen sicheren Stand, um mit dem Gesetz arbeiten zu können. Falls Sie dann noch Lust haben, können Sie noch einen kurzen Abstecher unternehmen und etwas dazu erfahren, wie man hierzulande zu seinem Recht kommen kann.
Mit System: Unsere Rechtsordnung
Ordnung, so heißt es bekanntlich, ist das halbe Leben (wie die andere Hälfte aussieht, sei hier einmal dahingestellt). Jedenfalls: Wenn es schon Rechts-»ordnung« heißt, wird man vielleicht erwarten dürfen, dass das Recht in irgendeiner Weise geordnet ist. Das ist tatsächlich der Fall, wobei es, um hier wieder im Bild des Paragrafendschungels zu bleiben, eigentlich sogar drei unterschiedliche Dschungel gibt. Zu unterscheiden ist insoweit nämlich zwischen
dem Privatrecht,
dem öffentlichen Recht,
dem Strafrecht.
Für jeden dieser drei Rechtsbereiche gelten jeweils eigene Rechtsgrundlagen. Zudem unterscheiden sie sich inhaltlich deutlich voneinander. Sehen Sie sich dazu zunächst den ersten Teilbereich an.
Das Privatrecht
Das Privatrecht (auch bürgerliches Recht oder Zivilrecht genannt) enthält sozusagen Regelungen für die alltäglichen Rechtsfragen. Erinnern Sie sich noch an die Einführung? Beispielsweise an den Kauf eines Kaffees oder Notebooks oder aber an den Mietvertrag über die Wohnung? Solche Themen fallen ebenso in den Bereich des Privatrechts wie ein etwaiger Schadensersatz für ein ramponiertes Auto, die Verlobung mit der oder dem Liebsten oder viele Fragen rund um eine Erbschaft.
Bedenken Sie: Das BGB geht von einer rechtlichen, nicht aber von einer wirtschaftlichen oder sonstigen Gleichordnung aus. In der Praxis kommt es natürlich immer wieder vor, dass sich beispielsweise (wirtschaftlich) stärkere und (wirtschaftlich) schwächere Personen gegenüberstehen und rechtliche Beziehungen eingehen. Teilweise versucht das BGB, etwaigen Ungleichgewichten Rechnung zu tragen, indem es beispielsweise Schutzvorschriften für die (vermeintlich) schwächere Partei bereithält.
Als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet lässt sich das Privatrecht noch in zwei Sparten unterteilen, nämlich in das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Anschaulich wird diese Unterscheidung, wenn Sie sich die jeweiligen Adressaten klar machen:
Das allgemeine Privatrecht gilt für jeden. Es enthält Regelungen zu den Grundlagen aller privatrechtlichen Verhältnisse (also etwa zu Schuldverhältnissen in Form von Verträgen). Wichtigstes Gesetz ist diesbezüglich das BGB.
Das Sonderprivatrecht gilt nur für bestimmte Adressaten. Zum Sonderprivatrecht zählen beispielsweise die speziellen handelsrechtlichen Regelungen für Kaufleute, wie sie im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Ebenso ist das Arbeitsrecht ein Sonderprivatrecht, und zwar in erster Linie ein Schutzrecht für Arbeitnehmer; Regelungen dazu ergeben sich teils aus dem BGB (ab § 611 BGB), teils finden sie sich verstreut in verschiedenen anderen Gesetzen (so etwa im Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz). Das Sonderprivatrecht steht nicht isoliert neben dem allgemeinen Privatrecht, sondern es ergänzt oder modifiziert die allgemeinen Regelungen.
Wenn Sie sich in diesem Buch also in erster Linie mit dem allgemeinen Privatrecht des BGB befassen, legen Sie damit zugleich eine wichtige Grundlage, um später eventuell Bereiche des Sonderprivatrechts genauer studieren zu können.
Das öffentliche Recht
Anders als im Privatrecht geht es im öffentlichen Recht nicht um die Rechtsbeziehungen auf einer gleichgeordneten Ebene. Im Gegenteil ist für dieses Rechtsgebiet vielmehr regelmäßig ein hierarchisches Über- bzw. Unterordnungsverhältnis kennzeichnend. Anschaulich