DS-GVO/BDSG. David Klein

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Название DS-GVO/BDSG
Автор произведения David Klein
Жанр Языкознание
Серия Heidelberger Kommentar
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811488519



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      Adressaten des § 3 sind öffentliche Stellen des Bundes. Der Begriff der öffentlichen Stellen bestimmt sich nach § 2. Die Gesetzesbegründung stellt noch einmal klar, dass zu den öffentlichen Stellen auch Private gehören, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden, die damit als so genannte Beliehene auch auf § 3 als Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zurückgreifen können.

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      Die öffentlichen Stellen sind damit zugleich die in § 3 benannten Verantwortlichen, die als öffentliche Stellen entweder die in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erfüllen, oder in Ausübung der ihnen übertragenen öffentlichen Gewalt handeln.

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      § 3 sieht zwei Fälle vor, in denen die Norm als Ermächtigung für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen kann. Zum einen ist der Fall erfasst, dass die Verarbeitung zur Erfüllung übertragener Aufgaben erfolgt. Zum anderen greift die Norm, wenn die Verarbeitung in Ausübung der der öffentlichen Stelle übertragenen öffentlichen Gewalt geschieht. Beide Varianten stehen unter dem Vorbehalt, dass die Datenverarbeitung im jeweiligen Kontext erforderlich ist.

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      Durch die Orientierung an dem allgemeinen Begriff der Verarbeitung sind auch die Fälle des § 14 Abs. 1 BDSG a.F. vom Regelungsumfang des § 3 erfasst, also neben dem Erheben auch das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten.

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      Besonders für Praxis relevante Fallgruppen von § 3 liegen zum einen in der Frage nach der Zulässigkeit der Anfertigung von Personenfotografien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Stellen, zum anderen wird § 3 im Rahmen der Rechtmäßigkeit des Handelns öffentlicher Stellen bei der Teilhabe an digitaler Kommunikation relevant.

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