Antikorruptions-Compliance. Simon Schafer

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Название Antikorruptions-Compliance
Автор произведения Simon Schafer
Жанр Языкознание
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811457294



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Die ratio dieser Geschenkannahmeverbote besteht zum einen in der Prävention von Korruption,[253] zum anderen soll dadurch einem dubiosen Erscheinungsbild der Verwaltung in der Öffentlichkeit und damit einem möglichen Vertrauensverlust vorgebeugt werden (vgl. § 13 Abs. 1 S. 4 BDG).[254]

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      Die praktische Handhabung der Vorteilsannahme- bzw. -gewährungstatbestände gestaltet sich teilweise kompliziert und als wenig vorhersehbare case law-Praxis. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich aus der Abgrenzung erlaubter von verbotenen Zuwendungen.

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      Ebenso wie die Bestechungstatbestände (§§ 332, 334 StGB) setzen die §§ 331, 333 StGB ein (angestrebtes) Zusammenwirken eines Amtsträgers i.w.S. und eines Außenstehenden voraus. Entsprechend ist § 331 StGB ein Sonder-, § 333 StGB ein Allgemeindelikt. Der Täterkreis des § 331 StGB ist identisch mit demjenigen des § 332 StGB, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen sei (Rn. 13–28). Selbiges gilt in Bezug auf Beteiligungsfragen (Rn. 30–33).

III. Korruptive Konnexität (gelockerte Unrechtsvereinbarung)

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2. Inhalt der gelockerten Unrechtsvereinbarung

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      Die Leistung des Gebers besteht, ebenso wie bei den §§ 332, 334 StGB, in einem Vorteil. Der Begriff ist grundsätzlich ebenso auszulegen wie bei den genannten Vorschriften; insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (Rn. 46–51).

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