Staatshaftungsrecht. Bernd Grzeszick

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Название Staatshaftungsrecht
Автор произведения Bernd Grzeszick
Жанр Языкознание
Серия Schwerpunkte Pflichtfach
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811475113



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auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns (Folgenbeseitigungsanspruch)

       I.Anspruchsziel

       II.Rechtsgrundlage des Anspruchs

       III.Inhalt des Anspruchs

       1.Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

       2.Geldleistung nur in Ausnahmefällen

       a)Geldverlust als Eingriffsfolge

       b)Mitverschulden und Unmöglichkeit der Wiederherstellung

       c)Unverhältnismäßigkeit und Unzumutbarkeit der Folgebeseitigung

       3.Wiederherstellung durch Beseitigung nur der unmittelbaren Folgen

       4.Wiederherstellung durch Beseitigung allein der störenden Folgen

       IV.Anspruchsvoraussetzungen

       1.Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts?

       2.Beeinträchtigung durch hoheitlichen Eingriff

       a)Hoheitlicher Eingriff

       b)Eingriff durch Unterlassen

       aa)Ausnahme: Nichterfüllung von Leistungsansprüchen

       bb)Ausnahme: Verschlechterung der Rechtslage

       cc)Folgenbeseitigungslast

       dd)Zurechenbarkeit der störenden Folgen

       3.Entstehung eines rechtswidrigen Zustandes

       4.Andauern des rechtswidrigen Zustandes

       V.Ausschließungsgründe

       a)Unmöglichkeit der Folgenbeseitigung

       b)Unzumutbarkeit der Wiederherstellung

       c)Unzulässige Rechtsausübung

       d)Verjährung

       VI.Spezifizierungen und Abgrenzungen

       1.Anspruch auf Widerruf hoheitlicher Äußerungen

       a)Rechtsgrundlage des Anspruchs

       b)Voraussetzungen des Anspruchs

       2.Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

       3.Immissionsabwehranspruch

       4.Anspruch auf Unterlassung drohender Eingriffe

       VII.Rechtsweg

       B.Ansprüche auf Schadensersatz

       I.Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung

       1.Anspruchsziele und Inhalt des Anspruchs

       2.Rechtsgrundlage des Anspruches

       3.Anspruchsvoraussetzungen