Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies. Hanno Beck

Читать онлайн.
Название Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies
Автор произведения Hanno Beck
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783527826537



Скачать книгу

statt der Geräte nur die Verpackungen verkauft, statt der Software nur die Handbücher oder billige asiatische oder englische Versionen des Produkts (beispielsweise DVDs). Hin und wieder werden auch nur Bildmuster eingestellt, kein Bild des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels.

       Es werden auch gestohlene Waren angeboten.

       Manche Accounts sind gehackt, da senden Sie Ihr Geld ins Nirwana.

       Auch auf eBay funktioniert der Dreiecksbetrug: Sie liefern den Artikel an den Betrüger, ein anderer nichts ahnender eBay-Nutzer zahlt, und da dieser den Artikel nicht erhält, holt er sein Geld über den Käuferschutz zurück.

       Betrüger eröffnen Bankkonten mit gestohlenen Identitäten. Überweisen Sie auf diese Konten, ist Ihr Geld weg.

      Diese Liste ist leider nicht erschöpfend, aber ein paar einfache Regeln kann man aus den Ausführungen zum Thema Shoppingbetrug mitnehmen. Wie schützt man sich vor Betrügern?

      Obwohl die Liste der Betrugsmöglichkeiten sehr lang ist, ist auch die Liste der potenziellen Schutzmaßnahmen umfangreich. Gehen wie sie durch:

       Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr. Misstrauen Sie sensationellen Schnäppchen, diese sind oft nur Köder.

       Seien Sie vorsichtig bei Verkäufern aus dem Ausland. Abgesehen von potenziellen Rücksendekosten ist es hier auch schwieriger, Rechtsansprüche durchzusetzen. Muss man wirklich 20-Euro-Artikel in China bestellen?

       Lesen Sie immer das Kleingedruckte, verlassen Sie sich nicht blind auf Käuferschutz oder Treuhandkonten.

       Ist etwas komisch oder läuft schief, lassen Sie keine Zeit verstreichen, sonst verpassen Sie möglicherweise Fristen.

       Zahlen Sie nie per Vorkasse. Per Nachnahme zahlen hilft aber auch nicht immer, denn Sie wissen ja nicht, was in dem Paket ist, dessen Empfang Sie bestätigen.

       Vertrauen Sie nicht zu sehr positiven Bewertungen, die lassen sich leicht generieren. Die negativen Bewertungen sind es, die interessant sind, vor allem, wenn sie alle die gleichen Aspekte kritisieren.

       Wohlklingende Firmennamen sind nichts wert. Steht die Firma im Telefonbuch? Im Handelsregister?

       Googeln Sie den Verkäufer, das Produkt, das Angebot. Handelt es sich um eine Betrugsmasche, so stehen die Chancen gut, dass Betrogene darüber in Chatforen berichten.

       Achten Sie darauf, dass die Bezahlseiten des Anbieters SSL-verschlüsselt sind. In der Adresszeile des Browsers steht dann »https« statt »http«. Oder Sie sehen im Browserfenster ein kleines Vorhängeschloss.

       Geben Sie nie Ihre PIN heraus und gehen Sie mit persönlichen Daten sparsam um.

       Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig.

       Nutzen Sie für das Onlineshopping einen separaten Rechner, den Sie nicht für das alltägliche Surfen benutzen, und eine separate E-Mail.

      Das sind ein paar grundlegende Verhaltensregeln, die verhindern sollen, dass Sie Betrügern auf den Leim gehen. Aber manchmal gibt es auch Ärger mit seriösen Anbietern – das sehen wir uns im nächsten Kapitel an.

      

Kaufen Sie Waren im Versandhandel oder an der Haustür, so können Sie innerhalb der ersten 14 Tage Ihr Widerrufsrecht nutzen und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten; Ihr Geld erhalten Sie dann zurück.

      Wenn Sie etwas gekauft haben, das sich als fehlerhaft herausstellt, haben Sie natürlich das Recht auf Umtausch. Dabei gilt eine Ware als mangelhaft, wenn sie nicht den Zweck erfüllt, für den sie der Kunde gekauft hat – ein Telefon, mit dem man nicht telefonieren kann, gilt als mangelhaft. Welche Rechte haben Sie nun? Hier müssen Sie unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, der Herstellergarantie und dem Umtausch:

       Das gesetzliche Gewährleistungsrecht sagt, dass jeder Händler zwei Jahre für die Mängelfreiheit des verkauften Produkts geradestehen muss. Taucht der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auf, nimmt der Gesetzgeber automatisch an, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Tritt der Mangel später auf, müssen Sie als Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand.

       Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die je nach Garantie unterschiedliche Reklamationsfälle abdeckt. Innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit können Sie entscheiden, ob Sie die Garantie nutzen oder die Gewährleistung.

       Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, wenn Ihnen ein Produkt doch nicht zusagt. Grundsätzlich muss ein Händler fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen; hier müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Haben Sie das Produkt im Onlinehandel oder an der Haustür gekauft, haben Sie aber ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

      

Reduzierte Waren werden oft vom Umtausch ausgeschlossen. Sind diese aber defekt, so können Sie natürlich vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, das gilt auch für reduzierte Waren.

      Zur Reklamation benötigen Sie nicht die Originalpackung, aber einen Kassenbon oder einen anderen Nachweis, dass Sie das Produkt auch dort gekauft haben, wo Sie reklamieren.

      

Bei billigen Waren ist in der Regel die Ersatzlieferung angemessen, bei teuren Produkten wird der Händler darauf bestehen, diese zu reparieren.

      Besteht der Händler auf einer Reparatur, so müssen Sie ihm eine Frist setzen. Lässt der Händler diese verstreichen, so müssen Sie keine weiteren Reparaturversuche abwarten, sondern können sofort Ihr Geld zurückverlangen.

      Brauchen Sie eine Zusatzversicherung?

      Mit Elektrogeräten werden gerne Zusatzversicherungen für den neuen Rechner oder das neue Telefon verkauft. Hier gibt es verschiedene Angebote: Die Gewährleistungsfrist wird über die gesetzlichen zwei Jahre hinaus verlängert oder die Garantie wird erweitert auf Fälle wie Diebstahl, Bedienfehler, Unfallschäden und Ähnliches. Das klingt alles sehr verlockend, bisweilen aber finden sich Fußangeln im Kleingedruckten: Verschleißteile wie Akkus sind oft ausgeschlossen, und der Diebstahlschutz erweist sich bei näherem Hinsehen oft als recht löchrig (zudem sind Sie gegen Einbruch und Raub auch über die Hausratversicherung geschützt). In der Regel zahlen die Versicherungen im Schadensfall auch nur den Zeitwert des Geräts, das macht das Ganze nicht attraktiver – welches Elektrogerät haben Sie länger als zwei Jahre (in denen die gesetzliche Gewährleistung greift)? Verbraucherschützer jedenfalls finden, dass die meisten dieser Versicherungen überflüssig sind. Und teuer. Doch dass die Versicherungen teuer sind, fällt einem dann oft nicht auf, weil die 30 oder 40 Euro im Vergleich zu den 400 oder 500 Euro, die das Gerät kostet, nicht ins Gewicht zu fallen scheinen. Aber denken Sie daran: Auch 40 Euro sind Geld.

      

Bevor Sie vor Gericht ziehen, wenn etwas schiefgeht, können Sie es auch mit einer Schlichtung versuchen. Dazu wenden Sie sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle. Eine Liste dieser Stellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (