Название | Verbot, Verfolgung und Neubeginn |
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Автор произведения | Helmut Reinalter |
Жанр | Документальная литература |
Серия | Quellen und Darstellungen zur europäischen Freimaurerei |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783706561495 |
135 Ebd., S. 66.
136 Ebd.
137 L. Lewis, Geschichte der Freimaurerei in Oesterreich im allgemeinen und der Wiener Loge zu St. Joseph insbesondere, Wien 1861; vgl. auch L. Brügel, Aus der Frühzeit der österreichischen Freimaurerei, S. 66.
138 L. Brügel, Aus der Frühzeit der österreichischen Freimaurerei, S. 66 f.
139 Vgl. dazu L. Lewis, Geschichte der Freimaurerei in Oesterreich im Allgemeinen und der Wiener Großloge zu St. Joseph insbesondere; E. Schönmann, 1848, in: Quatuor Coronati Berichte 1 (1974), S. 17 ff.; R. Hubert- F. Zörrer, Die österreichischen Grenzlogen. Freimaurerei in Österreich 1869–1918, in: Quatuor Coronati-Jahrbuch 20 (1983), S. 145; H. Obrecht, Der Kampf um die staatliche Anerkennung der Freimaurerei, S. 32 ff., S. 50 ff.; H. Reinalter, Die Freimaurerei in Österreich, in: Zirkel und Winkelmaß. 200 Jahre Großloge von Österreich, Wien 1984, S. 22.
140 Vgl. dazu P. Leisching, Freimaurertum und Katholizismus, in: Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 4, Die Konfessionen, Wien 1985, S. 152 ff.
141 H. Reinalter, Liberalismus und Kirche im 19. Jahrhundert, in: Der deutsche und österreichische Liberalismus, Innsbrucker Historische Studien 26. Bd., Innsbruck 2010, S. 149 ff.
142 E. Lennhoff/O. Posner/ D.A. Binder, Internationales Freimaurer Lexikon, S. 496 f. ; H. Reinalter, Freimaurerei, Politik und Gesellschaft, S. 158 ff.
143 E. Weinzierl-Fischer, Die österreichischen Konkordate von 1855 und 1933, Wien 1960, S. 79 ff.; K. Vocelka, Verfassung oder Konkordat? Der publizistische und politische Kampf der österreichischen Liberalen um die Religionsgesetze des Jahres 1868, Wien 1978.
144 E.E. Eckert, Der Freimaurer-Orden in seiner wahren Bedeutung, Dresden 1852.
145 S. dazu H. Reinalter (Hg.), Handbuch der Verschwörungstheorien, Leipzig 2018, S. 97 f.
146 F. Bausenwein, Das Pestübel der modernen Gesellschaft oder der tote Illuminatenbund und der lebendige Freimaurerorden, Preßburg 1874.
147 Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Brevi-Manu Akten des Chefs der Obersten Polizeibehörde betreffend Freimaurer.
148 H. Reinalter, Die Freimaurer, München, 7. Auf., 2016, S. 207; M. H. Weninger, Loge und Altar. Über die Aussöhnung von katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei, Wien 2020, S. 302f.
149 H. J. Bidermann, Zur Geschichte der Aufklärung in Tirol, Innsbruck 1828; J. Wieser, Tirol und die Aufklärung, Graz 1869; vgl. weiters auch J. Fontana, Der Kulturkamp in Tirol, Innsbruck 1972; H. Reinalter, Geheimbünde in Tirol, Bozen 1982, S. 121 f.
150 Vgl. dazu H. Reinalter, Die Freimaurerei in Österreich im 19. und 20. Jahrhundert, S. 133 f.
IV. Die Grenzlogenzeit
Das Wiederaufleben der Freimauerei nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich bedeutete für die österreichische Bruderkette insofern einen Neubeginn, als nach mehreren Jahrzehnten der Verbotszeit kaum noch personelle Kontinuitäten vorhanden waren. In den sogenannten „Dezembergesetzen“ wurden staatsbürgerliche Rechte und Freiheiten festgelegt, die die Wiedereinführung der Freimaurerei begünstigten. Ludwig Lewis und Franz Julius Schneeberger stellten 1868 an die Behörden den Antrag, eine Loge „Zum heiligen Joseph“ zu genehmigen, die vorher während der Revolution kurzen Bestand gehabt hatte. Dieser neuerliche Versuch scheiterte allerdings am neuen Vereinsgesetz, in dem eine Kontrolle der Vereine durch staatliche Kommissare vorgesehen war.151 Die Initiatoren wollten diese Bestimmungen jedoch nicht akzeptieren. Das Vereinsgesetz des cisleithanischen, österreichischen Teiles der Monarchie enthielt Bestimmungen, die eine Logengründung ungemein erschwerten. So wurde gesetzlich den Behörden gestattet, zu jeder Vereinszusammenkunft und damit auch zu jeder Logenarbeit Vertreter entsenden zu können, was für die Freimaurer nicht akzeptabel erschien, weil durch ihre Rituale die Anwesenheit von Nicht-Freimaurern verboten war. In den Jahren 1874/1875 gab es einen neuerlichen Vorstoß von freimaurerischer Seite, der eine parlamentarische Behandlung dieses Themas und Abänderungsanträge für das bestehende Vereinsgesetz erreichte, aber zu keiner für die Freimaurerei positiven Lösung führte.
Wenige Wochen nach der Vereinbarung über den „österreichisch-ungarischen Ausgleich“, die Geburtsstunde der österreichisch-ungarischen Monarchie, meldete die „Neue Freie Presse“ am 18. Juli 1867:
Vor einigen Tagen fand in der inneren Stadt eine Zusammentretung von ehemaligen Mitgliedern der im Jahre 1848 in Wien bestandenen Freimaurerloge ‚Zum hl. Joseph‘ statt. Nach längeren Beratungen wurde der Beschluss gefasst, sich an die Große deutsche Landesloge zu Berlin, um die Ermächtigung zur Wiedereröffnung der Wiener Loge ‚Zum hl. Joseph‘ zu wenden. Wird diese Ermächtigung erteilt, so will man an das Ministerium die Bitte richten, dass es diese Wiedereröffnung bewillige.“
Ungefähr zur gleichen Zeit hieß es in der Wiener Vorstadt-Zeitung: „Die Freimaurer in Ungarn und Österreich sind ziemlich zahlreich; das weiß jedermann. In dem Augenblick, wo die Freimaurer bei uns ihre Logen öffnen und ihre Tätigkeit ausüben, wie es der Fall ist in Deutschland, England, Frankreich, Belgien, in der Schweiz, in Italien, Nord- und Südamerika, in den englischen Kolonien in Asien, Afrika und Australien usw., … dann ist es eine Macht, die wieder in der Welt imponieren kann.“152
1. Konfidententätigkeit in den Jahren 1868/69
Zu dieser Zeit gab es auch eine rege Konfidententätigkeit, insbesondere in den Jahren 1868/69. Die Polizeibehörde sammelte zielstrebig Material, damit ein erneuter Antrag um Genehmigung einer Freimaurerloge in Österreich entsprechend abgelehnt werden könne. Die Bespitzelung übernahm das Landesverteidigungsministerium unter Graf Eduard Taaffe, dessen Konfidenten zahlreiche Berichte zusammentrugen. In diesem umfangreichen Material der Polizeiakten finden sich wichtige Hinweise über die österreichische Freimaurerei, darüber hinaus aber auch viele Materialien über die Geheimbünde im Ausland. Unter diesen befindet sich auch ein Polizeibericht von 1868 über die Loge „Zum heiligen Joseph“, betreffend die Wiedererrichtung 1848 und die fünf Mitglieder, die noch lebten. In einer weiteren vertraulichen Mitteilung vom April 1869 sind die Namen sämtlicher Mitglieder der Loge von 1848 angeführt.153 Im Niederösterreichischen Landesarchiv finden sich weitere