Название | Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen |
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Автор произведения | Jochen Gürtler |
Жанр | Медицина |
Серия | |
Издательство | Медицина |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783170394254 |
• Praktisches Jahr (Ausbildung am Patienten)
Das Studium endet nach dem erfolgreichen Bestehen schriftlicher und mündlich-praktischer Prüfungen und dem Praktischen Jahr mit einem Staatsexamen. Danach folgt in der Regel die Approbation, also die Erlaubnis, als Arzt tätig zu werden. Die meisten Mediziner promovieren, d. h. sie erstellen eine Doktorarbeit (Dissertation) und dürfen dann den Titel Dr. med. führen; dies ist aber nicht verpflichtend. Die Habilitation als Voraussetzung für das Erlangen des Professorentitels ist aber ohne eine vorherige Promotion nicht möglich. Habilitiert wird ein Arzt, der im Rahmen einer wissenschaftlichen Stelle an einer Klinik eine Habilitationsarbeit verfasst.
Nach dem Studium und entsprechender Berufserfahrung spezialisieren sich die Ärzte auf den Facharzt für Allgemeinmedizin oder auf klinische Fächer wie z. B. Chirurgie, Augenheilkunde etc. Ein Facharzt ist Voraussetzung dafür, sich als Vertragsarzt niederzulassen (
Zu den klassischen akademischen Gesundheitsberufen, die wie Humanmediziner in öffentlich-rechtlichen Kammern organisiert sind, gehören Zahnmediziner und Apotheker. Beide Berufsausbildungen enden mit einem Staatsexamen. Voraussetzung zur Ausübung des Berufes ist jeweils die Approbation.
Dem Kernbereich des Gesundheitswesens zuzuordnen sind die klinischen Diplompsychologen, die in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, in Beratungsstellen etc. arbeiten oder als Praxisinhaber an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Seit einigen Jahren absolvieren Psychologen in Deutschland keinen Diplomabschluss mehr, sondern die Abschlüsse Bachelor und Master.
Daneben gibt es weitere akademische Berufe im Gesundheitswesen selbst oder in angelagerten Bereichen, wie z. B. Medizininformatiker, Medizintechniker, Gesundheitsökonomen, Pflegewissenschaftler und seit 2020 den der Hebamme.
2 Kaufmännische Berufe, Dokumentationsberufe
Bis vor wenigen Jahren arbeiteten in der Verwaltung des Gesundheitswesens keine dafür speziell geschulten Personen. Geprägt durch die öffentlich-rechtliche Struktur des Gesundheitswesens waren oftmals Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ohne spezifischen Abschluss mit entsprechenden Dienstjahren in leitenden Funktionen der Einrichtungen tätig. Heute werden immer mehr Juristen, Betriebswirte, Kaufleute und teilweise auch Mediziner von außen als Geschäftsführer oder Verwaltungsdirektoren angestellt. Bedingt durch die wirtschaftlichen und politischen Veränderungen im Gesundheitswesen, wird immer mehr die Notwendigkeit speziell geschulter Mitarbeiter erkannt und dem durch eigene Ausbildungs- und Studiengänge Rechnung getragen.
• Dipl. Betriebswirt (FH) Gesundheits- und Sozialwirtschaft
• Dipl. Gesundheitswirt (FH)
• Dipl. Kaufmann (FH) Management im Gesundheitswesen
• Krankenhausbetriebswirt
Es gibt an verschiedenen Hochschulen die Möglichkeit, den Bereich Gesundheitswesen als Spezialgebiet zu studieren. Dabei wählt man dies entweder von Anfang an aus, spezialisiert sich im Hauptstudium oder setzt diesen Bereich nach Abschluss des Studiums noch oben drauf. Die oben genannten Abschlüsse sind nur als Auszug der Möglichkeiten zu sehen und nicht vollständig.
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
Diese Ausbildung wurde 2001 als einer von drei neuen Dienstleistungsberufen geschaffen. Sie kann entweder regulär als dreijährige Ausbildung oder als zweijährige Umschulung absolviert werden und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor der IHK. Die Ausbildung soll die verschiedensten Sparten des Gesundheitswesens ansprechen und bei der zweijährigen Ausbildung durch das Praktikum praxisnah anreichern. Kaufleute im Gesundheitswesen können in Gesundheitsbetrieben im weitesten Sinne – von Krankenkassen über Arzneimittelgroßhandel bis zum Krankenhaus – eingesetzt werden.
Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Qualifikation als Fachwirt kann als Fortbildung erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. als Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen, z. B. als Krankenschwester/-pfleger). Die Prüfung zum Fachwirt wird von der IHK abgenommen. Fachwirte erhalten eine managementorientierte betriebswirtschaftliche Ausbildung. Ihr Einsatzgebiet kann auch das Sozialmanagement in Gesundheitsbetrieben wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationskliniken, MVZ etc. sein.
Medizinischer Dokumentationsassistent, Medizinischer Dokumentar
Im Rahmen einer zwei- bzw. dreijährigen Ausbildung erlernt der Dokumentar bzw. Dokumentationsassistent eine Vielzahl von Aufgaben. Im Gesundheitswesen nehmen die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Dokumentation für alle Berufsgruppen stetig zu. Neben dem Erfassen und Auswerten der verschiedensten Aufzeichnungen gehören auch die Verwaltung und Organisation sowie die Speicherung der Daten zu den Aufgaben der Dokumentare.
Sozialversicherungsfachangestellte/r
Die dreijährige Ausbildung bei einem Träger der deutschen Sozialversicherung setzt die mittlere Reife voraus. Die SoFa-Ausbildung gehört zur Bürofachkraftausbildung mit einem der folgenden Schwerpunkten:
• Allgemeine Krankenversicherung
• Gesetzliche Unfallversicherung
• Gesetzliche Rentenversicherung
• Knappschaftliche Sozialversicherung
• Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsfachangestellten arbeiten bei Krankenkassen, Gesundheitseinrichtungen aber auch in der öffentlichen Verwaltung, in Steuerkanzleien und auch Lohnbüros.
Viele Zusatzqualifikationen mit mehr oder weniger anerkannten Abschlüssen zielen auf Teilbereiche der genannten Berufe ab. So gibt es z. B. den Kranken hauscontroller, der basierend auf dem Betriebswirtschaftsabschluss idealerweise mit dem Schwerpunkt Controlling, Kennzahlen und Auswertungen in den Bereichen Verwaltung, Finanzen, Pflege und Ärztlicher Dienst erstellt und weiterentwickelt. Eine Qualifikation dafür bietet z. B. der deutsche Verein für Krankenhauscontrolling.
3 Pflegerische Berufe
Ebenso wie die Mediziner sind die Pflegeberufe klassische, seit langem etablierte Gesundheitsberufe. Ärzte und Pflegekräfte zusammen sind die Säulen des Gesundheitswesens. Die besondere Stellung der Pflegenden und die Bedeutung ihrer Aufgaben werden dadurch unterstrichen, dass sie, ebenso wie Ärzte und Apotheker, ihre Ausbildung mit einem Staatsexamen abschließen. Der Staat delegiert den Berufsabschluss nicht an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Industrie- und Handels- oder eine Handwerkskammer, sondern er übernimmt die Abnahme der Abschlussprüfung selbst. Ein Staatsexamen haben sowohl Pflegekräfte als auch Pflegehelfer zu absolvieren. Voraussetzung für den Beruf einer Pflegekraft (Kranken- oder Altenpflege) ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein ihm gleichgestellter Ausbildungsabschluss. Für Pflegehelfer genügt ein Hauptschulabschluss. Sowohl die Ausbildung zur Kranken- als auch zur Altenpflege (inkl. Pflegehelfer) ist gesetzlich geregelt, im Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) und in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV).
Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 das Pflegeberufegesetz beschlossen. Darin werden die Pflegeausbildungen neu geregelt: In der generalistischen Pflegeausbildung werden die drei Pflegefachberufe »Altenpflege«, »Gesundheits- und Krankenpflege« und »Gesundheits- und Kinderkrankenpflege« zusammengeführt. Es entsteht ein neuer Pflegeberuf mit Schwerpunktsetzung. Das Pflegeberufegesetz