zwei Jahre aufheben): {Gefahrstoffe, Unterweisung}
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Warum ist der Stoff/das Gemisch der/das richtige für die Anwendung?
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Welche Gefahren gehen vom Stoff/Gemisch bei der jeweiligen Anwendung aus? Drittschutz beachten! (z. B. Ausbringen zu bestimmten Zeiten)
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Darf man den Stoff/das Gemisch so einsetzen, wie sich der Betrieb das vorstellt?
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Müssen Beschäftigte im Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen vor Tätigkeitsbeginn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge absolvieren bzw. eine Vorsorge angeboten bekommen?
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Wie setze ich den Stoff/das Gemisch bestimmungsgemäß entsprechend dem „Minimierungsgebot“ ein? (Arbeitsverfahren: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig!“)
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Steht mir die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung?
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Haben beauftragte Fremdunternehmen, die Gefahrstoffe mitbringen, ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung und dürfen nur abgestimmte Gefahrstoffe einsetzen?
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Was tun, wenn ein Unfall passiert oder der Gefahrstoff verschüttet wird u. Ä.?
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Wie erfolgt eine Erste Hilfe und wie wird der Gefahrstoff fachgerecht entsorgt? (aktueller Aushang: Ersthelfer/Durchgangsarzt/Sicherheitsbeauftragter/Brandschutzhelfer sowie Brandschutzordnung Teil A sind vorhanden?)
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Wie wird eine sichere Lagerung gewährleistet?
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Wie geht man mit Gefahrstoffresten bzw. dem Mindesthaltbarkeitsdatum um?
In regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich/anlassbezogen) ist Ihr Vorgesetzter dazu verpflichtet, Sie anhand der jeweils aktuellen Betriebsanweisung verständlich zu unterweisen.
Mögliche Gefahrstoffe in Ihrem Tätigkeitsfeld:
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Reiniger und Waschbenzin
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Putzmittel
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Verdünner für Farben und Lacke
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Kleber
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Holzschutzmittel
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gebrauchte Putzlappen
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Abgase und Dämpfe
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(Holz-)Staub
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Schimmel, Taubenkot (besonders gefährlich, deshalb Atemschutzmaske mit P3-Filter tragen)
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andere Chemikalien
Die Aufnahme von Gefahrstoffen kann erfolgen über:
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Einatmen (Gase, Dämpfe, Staub und Aerosole)
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Verschlucken (Staub, Flüssigkeiten und Aerosole)
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Haut (Staub, Flüssigkeiten und Aerosole)
Besonders eine Aufnahme über die Haut wird sehr häufig unterschätzt.
Hinweis
Kein eigenmächtiges Handanlegen an Gebäudeschadstoffe (Asbest, KMF etc.)! Dafür gibt es sachkundige Unternehmen. Bei Fragen zuständiges Gewerbeaufsichtsamt/Berufsgenossenschaft kontaktieren.
Umgang mit Gefahrstoffen {Gefahrstoffe, Umgang}
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In gefahrstoffbelasteten Arbeitsbereichen nicht essen und trinken und keine Lebensmittel aufbewahren.
Quelle: fotohansel – fotolia.com
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Gefahrstoffe nur in separaten Bereichen in geeignete Behälter umfüllen und entsprechend dem Originalbehälter kennzeichnen.
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Kleidungsstücke, die mit dem Gefahrstoff in Kontakt gekommen sind, sofort wechseln. Teilweise ist eine Reaktion erst Minuten später durch Juckreiz, Rötung etc. festzustellen.
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Verschmutzte Arbeitskleidung inklusive Schuhe getrennt von Privatkleidung (im Spind) aufbewahren. Arbeitskleidung regelmäßig reinigen lassen – i. d. R. nicht zu Hause in der Waschmaschine – und möglichst nicht mit nach Hause nehmen.
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Nur die benötigte Menge an Gefahrstoffen pro Tag am Arbeitsplatz vorrätig halten. Lagerung ausschließlich im Gefahrstoffschrank oder -lager.
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Gefahrstoffbehälter nach Gebrauch wieder gut verschließen.
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Bestimmungsgemäße und sparsame Verwendung des Produkts gemäß Herstellervorschrift.
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Arbeiten Sie bei einer guten Belüftung des Raums (Fenster auf oder Abzug an).