Das 1x1 des Bauhofs. Inga Dora Meyer

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Название Das 1x1 des Bauhofs
Автор произведения Inga Dora Meyer
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия 1x1 Reihe
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783963140648



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Aufwand (technisch und finanziell) dar, jedoch zahlt sich die Investition langfristig aus, da die stetigen Reparaturkosten der Straße und das Sicherheitsrisiko entfallen.

      In vielen Bundesländern gibt es Förderrichtlinien, über die man solche Maßnahmen finanzieren kann.

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      Bild 2: Steinschüttung Quelle: Antje Reetz

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      Bild 3: Biberschutznetz Quelle: Antje Reetz

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      Bild 4: Spundwand Quelle: Antje Reetz

      Dammbauaktivitäten

      Biberdämme sind als Teil des Biberreviers ebenso streng geschützt. Schwerwiegendste Folge von Dammbauaktivitäten sind ausufernde Gewässer, die Straßen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen überfluten können. Neben dem klassisch angelegten Biberdamm nutzen Biber aber auch wasserwirtschaftliche Anlagen wie Ablassbauwerke, Wehre, Stauanlagen und Mönche oder Rohrdurchlässe, um darin ihre Bauwerke anzulegen und den Wasserstand plötzlich und oft drastisch zu erhöhen. An Gewässern mit Biberbesatz müssen diese Bauwerke regelmäßig kontrolliert werden.

      In Abstimmung mit dem Biberberater ist es ratsam zu analysieren, wozu der Damm oder der erhöhte Wasserstand im Biberrevier dient und wie man damit umgeht. Hinweise zum Umgang mit Biberdämmen und auch zu genehmigungsfrei umsetzbaren Maßnahmen, wie z. B. dem Entnehmen von Biberdämmen, die ausschließlich zur besseren Erreichbarkeit von Nahrung dienen, gibt es in vielen Bundesländern in Form von Vollzugshinweisen o. ä. bei den zuständigen Ministerien.

      Einige Lösungsansätze wären:

Festlegen eines Pegels ggf. auch durch eine Höhenvermessung der umliegenden Grundstücke, bis zu dem der angestaute Wasserstand unschädlich ist. Dann regelmäßige Kontrollen und Eingriffe bei Überschreiten des Pegels.
Einbau eines Kunststoffrohrs in den Biberdamm, auf der Höhe des unschädlichen Wasserstands, sog. Biberdammdrainage. Dabei muss die Rohrdimension an den benötigten Abfluss des Gewässers angepasst werden. Ist ein höherer Abfluss nötig, scheidet die Drainage als Alternative schon fast aus, da durch den begrenzten Querschnitt häufig nicht ausreichend Wasser abgeführt werden kann. Nach dem Öffnen des Biberdamms auf die gewünschte Tiefe kann das Rohr eingelegt werden. Auf eine gute Verankerung des Rohrs in der Sohle ist zu achten. Der Einlauf sollte möglichst weit weg vom Biberdamm liegen und mit einem Korb aus Draht vor Verstopfen durch den Biber geschützt werden. Der Auslauf sollte unter Wasser liegen, sodass kein Rauschen entsteht. Aber auch die Drainage erfordert eine regelmäßige Erfolgskontrolle bzw. eine Kontrolle bzgl. Neubaumaßnahmen des Bibers.
Regelmäßiges Abtragen des Biberdamms per Hand oder Maschine, um Biber aus hochkonfliktreichen Gebieten zu vergrämen.
Vergittern von Durchlässen und Stauanlagen zur leichteren Reinigung, sodass die Baumaßnahmen der Biber am Gitter erfolgen und nicht im Bauwerk.
Beplanken von Brettern mit Metall an Stauanlagen, Mönchen und Wehren bzw. Austausch der Staubohlen aus Holz durch Kunstoffbohlen zum Schutz vor Durchnagen des Bibers.
Sehr effektiv, um Biber von einem bestimmten Bereich, wie z. B. Stauanlagen o. ä., fernzuhalten, ist auch der Aufbau eines Elektrozauns. Dazu werden stromführende Litzen knapp über der Wasseroberfläche vor dem Bauwerk gespannt. Auf eine ausreichende Kennzeichnung zum Schutz der Bevölkerung ist zu achten.
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      Bild 5: Biberdammdrainage Quelle: Antje Reetz

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      Bild 6: Durchlassschutz Quelle: Antje Reetz

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      Bild 7: Elektrozaun am Teichablauf Quelle: Antje Reetz

      Als Ultima Ratio, in Fällen, in den keine Kompromisse mit dem Biber gefunden werden können, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fangen und Entnehmen von Bibern bzw. der gesamten Familie aus dem Gewässerabschnitt nötig.

      Die zuständige Naturschutzbehörde ist hier der wichtigste Ansprechpartner. Für weiterführende Informationen gibt es in vielen Bundesländern (z. B. Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) Artenschutzprogramme oder Vollzugshinweise zum Umgang mit Bibern, um ein dauerhaftes Miteinander von Mensch und Biber zu konsolidieren.

images/hinweis.png Hinweis
Das Vorkommen von Bibern im öffentlichen Bereich, also im Bereich von Straßen, Wegen, Spielplätzen und Parks, kann zu ungeplanten Sicherheitsrisiken führen. Biber sind große Individualisten, jeder Biber reagiert in speziellen Situationen anders. Es gibt kein Allheilmittel für den Umgang mit Konflikten. Besonders wichtig ist es jedoch, die Biberreviere in kommunalen Bereichen gut zu kennen, um frühzeitig Konflikt- und Gefahrenpunkte zu erkennen und zu vermeiden. Daher ist es essenziell, sich mit den vorhandenen Biberrevieren im Zuständigkeitsbereich auseinanderzusetzen, d. h. zu prüfen, wie und wo die Tiere leben, welche Konflikte auftreten können und welche rechtlichen Handlungsgrundlagen (artenschutzrechtliche Einzelfallgenehmigung, Biberverordnung, AAV etc.) in den betroffenen Bereichen vorliegen. Regelmäßige, protokollierte Kontrollen sind zwingend erforderlich. Ferner ist es dann von hoher Bedeutung, zwischen den ökologischen Anforderungen und den möglichen Gefahren abzuwägen. Sollten die alternativen Maßnahmen, wie z. B. Vergrämung, Biberdammdrainage o. ä., keinen Erfolg zeigen, können Biber u. U. auch entnommen werden, die Entscheidung hierzu bedarf immer einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auch dann muss klar sein, dass sich aufgrund der Wanderdynamik nach einiger Zeit neue Tiere an dem Gewässer niederlassen können. Zweckmäßig ist also, neben spontanen Maßnahmen, wie z. B. dem Fällen oder Beräumen von angenagten Gehölzen oder auch dem Fangen von Tieren, v. a. auch präventive Maßnahmen umzusetzen, die das Konfliktpotenzial langfristiger mindern. In vielen Bundesländern kann man für Präventionsmaßnahmen, wie Gehölzschutz oder den Einbau von Biberschutzmatten zur Böschungssicherung, Fördermittel beantragen. Erster Ansprechpartner bei Problemen sollte immer die Untere Naturschutzbehörde oder der zuständige Biberberater sein. Kontaktdaten erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen.

      linkDatenschutz im Arbeitsverhältnis

      Das Datenschutzrecht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses will den Arbeitnehmer vor missbräuchlicher Verwendung seiner Daten durch den Arbeitgeber und Dritte schützen. Zweck des gesamten Datenschutzrechts, das auch den Schutz der Daten im Arbeitsverhältnis umfasst, ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

      Verschärfung des Datenschutzes seit dem 25.05.2018

      Seit dem 25.05.2018 gelten mit der neuen, auf europäischer Ebene erlassenen Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) und dem zu diesem Datum reformierten deutschen Datenschutzgesetz (nachfolgend BDSG (neu)) verschärfte Datenschutzregelungen. Mit den neuen Datenschutzregeln sollte sich jeder für den Datenschutz Verantwortliche allein aufgrund der hohen Strafandrohungen unbedingt