Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht. Marco Gehrig

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Название Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht
Автор произведения Marco Gehrig
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783170405608



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kommt das Verdienst, dem Konzept eines einheitlichen Kontensystems zum Durchbruch verholfen zu haben, Karl Käfer, zu. Er hat auf Initiative des Schweizerischen Gewerbeverbandes 1947 einen vom Schmalenbachschen Grundkonzept abweichenden »schweizerischen« Kontenrahmen ausgearbeitet.68 Das Nachfolgewerk ist der Kontenrahmen KMU.69 Im Gegensatz zu ausländischen Beispielen ist die Anwendung des Kontenrahmens freiwillig.70

      Die nach dem dekadischen System aufgebaute Kontengliederung kann nach zwei unterschiedlichen Konzepten erfolgen:

      • dem Prozessgliederungs- oder Abrechnungsfolge-Prinzip,

      • dem Abschluss- oder Bilanzgliederungsprinzip.

      Tab. 1: Abschluss- und Prozessgliederung

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      Abschlussgliederung Kontenrahmen KMU KontenklassenProzessgliederung Kontenrahmen DATEV SKR 03 (2014) Kontenklassen

      Die Konten sind im Kontenrahmen KMU nach fünf Ebenen gegliedert (image Tab. 2).

      Der Detaillierungsgrad innerhalb der Gruppen ist hoch. Die Hauptgruppe Personalaufwand sieht beispielsweise 23 Gruppen und rund 50 Einzelkonten vor. Die nicht nummerierten Untergruppen dienen der Strukturbildung innerhalb einer Gruppe.

      Die Führung eines Kontorahmens ermöglicht auch die Vergleichbarkeit von Unternehmen für die Finanzanalyse.

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      KategorieNummerlogikBeispiel

      2.7.3 Belegnachweis und Nachprüfbarkeit

      2.7.4 Klarheit und Zweckmässigkeit

      Eine dem Zweck der Rechnungslegung und ein den nach Umfang, Grösse und Wirtschaftszweige des Unternehmens differenzierten Informationsbedürfnissen entsprechender Ausbau der Buchführung war auch im bisherigen Buchführungsrecht eine unbestrittene Forderung. Der Grundsatz der Zweckmässigkeit verlangt angemessene organisatorische Voraussetzungen wie technische Hilfsmittel, Zuständigkeiten, Arbeitsanweisungen und nach GebüV einen zweckentsprechenden Detaillierungsgrad des Kontenplans sowie das Hauptbuch ergänzenden Hilfsbücher (Lohnbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zur fortlaufenden Führung der Warenbestände bzw. der nicht fakturierten Dienstleistungen).

      2.8 Inventarpflicht

      2.8.1 Begriffe und Bedeutung des Inventars

      Das Rechnungslegungsrecht 2011 präzisiert daher im Gegensatz zum bisherigen Recht ausdrücklich, dass die Inventarpflicht den Bestand »der einzelnen Positionen der Bilanz und des Anhangs« umfasst.

      Als Inventur wird die Tätigkeit des Aufnehmens der Bestände bezeichnet. Die Art und Weise, wie sich der Nachweis erbringen lässt, richtet sich nach dem Inhalt der betreffenden Bilanzpositionen.

      2.8.2 Inventur und Inventursysteme