Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Название Zürcher Bibel
Автор произведения Ulrich Zwingli
Жанр Биографии и Мемуары
Серия
Издательство Биографии и Мемуары
Год выпуска 0
isbn 9783958932685



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was er zu tragen hatte. So wurden sie angewiesen, wie es der Herr dem Mose geboten hatte.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Gebiete den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager wegweisen, die aussätzig sind oder an einem Fluss leiden oder sich an einem Toten verunreinigt haben.

      3. Männer wie Frauen sollt ihr wegweisen, vor das Lager sollt ihr sie hinausweisen, damit sie euer Lager, wo ich mitten unter euch wohne, nicht verunreinigen.

      4. Und die Israeliten taten so und wiesen sie vor das Lager hinaus; wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.

      5. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      6. Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, indem sie eine Untreue wider den Herrn verüben, und ein solcher Mensch lädt damit Schuld auf sich,

      7. so sollen sie die Sünde bekennen, die sie begangen haben, und sollen den vollen Wert des Veruntreuten zurückerstatten und noch den fünften Teil hinzufügen und es dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.

      8. Ist aber kein nächster Verwandter da, dem die Busse erstattet werden könnte, so fällt die Busse, die zu erstatten ist, an den Herrn zugunsten des Priesters, gerade wie der Sühnewidder, mit dem der Priester Sühne erwirkt.

      9. Ebenso soll jede Hebe, von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten zum Priester bringen, diesem zufallen.

      10. Auch was ein jeder an Gaben weiht, fällt ihm zu; was ein jeder dem Priester gibt, gehört diesem.

      11. Und der Herr redete mit Mose und sprach:

      12. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Eheweib auf Abwege gerät und ihrem Manne untreu wird

      13. und ein andrer mit ihr Umgang hat, ohne dass ihr Mann es merkt, und sie bleibt unentdeckt, obschon sie sich verunreinigt hat, es ist auch kein Zeuge wider sie vorhanden, weil sie nicht ertappt worden ist,

      14. es kommt dann aber ein Geist der Eifersucht über ihn, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, weil sie sich verunreinigt hat - oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,

      15. so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und das erforderliche Opfer für sie mitbringen: ein zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf giessen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Verschuldung (bei Gott) in Erinnerung bringt.

      16. Der Priester aber soll sie herzukommen und vor den Herrn treten lassen.

      17. Dann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäss; auch von der Erde am Boden der (heiligen) Wohnung soll er nehmen und sie in das Wasser tun.

      18. Hierauf lasse der Priester das Weib vor den Herrn treten, löse ihr die Haupthaare und lege ihr das Erinnerungsopfer, das Eifersuchtsopfer, auf die Hände, während der Priester selbst das fluchwirkende Wasser des bittern Wehs in der Hand hält.

      19. Dann soll der Priester das Weib schwören lassen und zu ihr sagen: Wenn kein Mann mit dir Umgang gehabt hat und du als deinem Manne untergebenes Weib dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du von diesem fluchwirkenden Wasser des bittern Wehs unbeschädigt bleiben;

      20. wenn du aber als deinem Manne untergebenes Weib dich vergangen und verunreinigt hast und ein andrer ausser deinem Manne mit dir Umgang gehabt hat . . . -

      21. der Priester also soll das Weib den Fluch schwören lassen, indem er zu ihr sagt: Der Herr mache deinen Namen zum Fluch# und Schwurwort unter deinem Volke, indem er deine Hüfte schwinden und deinen Leib anschwellen lässt,

      22. und dieses fluchwirkende Wasser dringe in deine Eingeweide, dass der Leib anschwelle und die Hüfte schwinde! Und das Weib soll sprechen: So geschehe es! So geschehe es!

      23. Dann soll der Priester diese Flüche aufschreiben und die Schrift in das Wasser des bittern Wehs hinein abwaschen.

      24. Hernach gebe er dem Weibe das fluchwirkende Wasser des bittern Wehs zu trinken, damit das fluchwirkende Wasser in sie eindringe zu bitterm Weh.

      25. Dann nehme der Priester das Eifersuchtsopfer aus der Hand des Weibes, schwinge das Speisopfer vor dem Herrn und bringe es auf den Altar.

      26. Er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, den als Duftopfer bestimmten Teil, und dies auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

      27. Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Manne untreu gewesen ist, das fluchwirkende Wasser zu bitterm Weh in sie eindringen, sodass ihr der Leib anschwillt und die Hüfte schwindet, und der Name des Weibes wird unter ihrem Volk ein Fluchwort werden.

      28. Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so bleibt sie unbeschädigt und kann schwanger werden.

      29. Das ist das Eifersuchtsgesetz: wenn ein Eheweib auf Abwege gerät und sich verunreinigt,

      30. oder wenn ein Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, so soll er das Weib vor den Herrn treten lassen, und der Priester verfahre mit ihr genau nach diesem Gesetze.

      31. Der Mann bleibt frei von Schuld, ein solches Weib aber lädt Schuld auf sich.

      1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:

      2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Gottgeweihten auf sich nimmt, um dem Herrn zu Ehren Enthaltung zu üben,

      3. soll er sich des Weins und andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig von Wein oder anderm berauschendem Getränk darf er nicht trinken, überhaupt nichts, was aus Traubensaft gemacht ist; auch darf er weder frische noch getrocknete Trauben essen.

      4. Solange seine Enthaltung währt, soll er auch nichts essen, was, vom Weinstock herrührend, bereitet wird, weder unreife Trauben noch Rankenspitzen.

      5. Solange das Gelübde seiner Enthaltung währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, während der er dem Herrn zu Ehren Enthaltung übt, soll er ein Geweihter sein; er soll das Haar auf seinem Haupte frei wachsen lassen.

      6. Die ganze Zeit, während der er dem Herrn zu Ehren Enthaltung übt, soll er zu keinem Toten hineingehen.

      7. Auch an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.

      8. Während der ganzen Zeit seiner Enthaltung ist er dem Herrn geweiht.

      9. Und wenn jemand neben ihm plötzlich und unversehens stirbt und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so soll er sein Haupt scheren an dem Tage, da er wieder rein wird; am siebenten Tage soll er es scheren.

      10. Und am achten Tage bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes,

      11. und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andre als Brandopfer darbringen und ihm so Sühne erwirken dafür, dass er sich an dem Toten (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt wieder für geweiht erklären

      12. und dem Herrn für dieselbe Zeit wie vorher Enthaltung geloben; auch soll er ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer darbringen. Die frühere Zeit aber soll ungültig sein, weil er sein geweihtes Haupt verunreinigt hat.

      13. Und dies ist das Gesetz über den Gottgeweihten: