entschieden werden sollen. Da sie sich mit der EU aber über gewisse Modalitäten der Personenfreizügigkeit nicht einigen konnte, entschied der Bundesrat am 7. Dezember 2018, das Rahmenabkommen nicht zu paraphieren. Was das «Schiedsgericht» angeht, so kann niemand bestreiten, dass es praktisch keine eigene Entscheidungsbefugnis hätte. Die Bestrebungen, das Volk hinters Licht zu führen, nehmen hier beträchtliche Ausmasse an. Das 10. und letzte Kapitel enthält ein Plädoyer für einen Neustart in der helvetischen Europapolitik. In den Folgerungen wird vor allem ausgeführt, dass die in Bern seit 25 Jahren unterdrückte Option EWR – allenfalls in angepasster Form – in den Blick zu nehmen ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Schweiz, zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen sowie dem Vereinigten Königreich eine zweite Struktur in Europa bilden könnte, eine Struktur, die nicht auf politische, sondern auf wirtschaftliche Integration gerichtet wäre.
Für wichtige Anregungen und kritische Anmerkungen bin ich (in alphabetisher Reihenfolge) meiner Frau, der Luxemburger Verlegerin Dr. Doris Baudenbacher-Tandler, unserer Tochter, der Brüsseler Rechtsanwältin Dr. Laura Melusine Baudenbacher, Professor Dr. Matthias Oesch, Ordinarius an der Universität Zürich, und Professor Dr. Philipp Zurkinden, Rechtsanwalt in Bern und Professor an der Universität Basel, verpflichtet. Es versteht sich von selbst, dass ich die alleinige Verantwortung für allfällige Fehler trage, die dieses Buch enthält.
London/St. Gallen, Januar 2019
Carl Baudenbacher
Abkürzungen
AA
Association Agreement
AB (Jahr) N
Amtliches Bulletin (Jahr) Nationalrat
AB (Jahr) S
Amtliches Bulletin (Jahr) Ständerat
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union