Название | Geschichte von Florenz (Mit Illustrationen) |
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Автор произведения | Niccolò Machiavelli |
Жанр | Документальная литература |
Серия | |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9788027209361 |
Indem nun dem Volke der Sieg geblieben, beschloß es, nach dem Rat derer, welchen das Wohl des Staates am Herzen lag, die Parteien zu einigen und alle im Auslande befindlichen Bürger, so Gibellinen wie Guelfen, zurückzurufen (1267). Die Guelfen kehrten also nach sechsjähriger Verbannung heim, und den Gibellinen wurde die noch frische Unbilde verziehn. Nichtsdestoweniger waren sie beim Volke und den Guelfen verhaßt, denn diese konnten die Erinnerung an das Exil nicht tilgen, und jenes erinnerte sich nur zu gut der Tyrannei, die sie als Herrschende geübt. So waren denn die Gemüter keineswegs beruhigt. Während in Florenz solches vorging, kam die Nachricht, daß Conradin, Manfreds Neffe, mit Heeresmacht aus Deutschland herbeiziehe, dem Anjou Neapel zu nehmen. Da blühte den Gibellinen neue Hoffnung, ihre frühere Stellung wieder einzunehmen; die Guelfen aber sannen, wie sie gegen ihre Feinde sich schützen könnten, und ersuchten den König Carl um Hilfe, bei Conradins Durchzug sich zu verteidigen. Als nun neapolitanisches Kriegsvolk heranzog, wurden die Guelfen übermütig, und die Gibellinen verloren so sehr den Mut, daß sie zwei Tage vor der Ankunft der Truppen ohne Schwertschlag die Stadt räumten.
Nachdem die Gibellinen ausgezogen waren, führten die Florentiner eine neue Ordnung ein und wählten zwölf Vorsteher, die zwei Monate lang regieren sollten, und nicht mehr Anziani, sondern Buonuomini (»gute Männer«) hießen. Ihnen beigegeben ward ein Rat von achtzig Bürgern, den sie die Credenza nannten; nach diesen kamen hundertundachtzig Bürger, nämlich dreißig für jedes Viertel, die mit den Buonuomini und dem Rat der Credenza den allgemeinen Rat bildeten. Noch ordneten sie einen dritten Rat von hunderundzwanzig an, Popolanen (Männer aus dem Volke) wie Adelige, welcher das in den vorgenannten Ratsversammlungen Vorgekommene zur Entscheidung brachte und die Ämter in der Republik vergab. Nachdem diese Verwaltung eingesetzt war, verstärkten sie noch die guelfische Partei durch einen besondern Magistrat und eigne Verfassung, um sich mit größerer Macht gegen die Gibellinen zu verteidigen, deren Güter in drei Teile geteilt wurden, von denen sie einen dem gesamten Volke anwiesen, den zweiten dem Magistrat der Partei, den man die Capitani nannte, den dritten der guelfischen Partei selbst als Entschädigung für erlittene Verluste. Der Papst, um Toscana guelfisch zu erhalten, bestellte den König Carl zum kaiserlichen Statthalter der Provinz. Während nun die Florentiner, kraft dieser neuen Verfassung, im Innern durch Gesetze, durch Waffen im Äußern, ihren Ruf aufrecht hielten, starb der Papst, und nach zwei Jahre langem Unfrieden wurde (1271) statt seiner Gregor X. gewählt, welcher, da er lange in Syrien gewesen und zur Zeit seiner Wahl sich noch dort befand und den Parteiungen fremd war, diese von einem andern Standpunkte ansah als seine Vorgänger. Da er nun durch Florenz kam, um nach Frankreich zu gehen, hielt er es für Pflicht eines guten Hirten, die Bürger wieder zu einigen, und brachte es dahin, daß die Florentiner sich dazu verstanden, Abgeordnete der gibellinischen Partei anzunehmen, um in betreff ihrer Wiederaufnahme mit ihnen sich zu besprechen. Obgleich aber der Vertrag abgeschlossen ward, waren die Gibellinen so geschreckt, daß sie nicht zurückkehren wollten. Die Schuld davon maß der Papst der Stadt bei, und zürnend sprach er den Bann über sie aus. In diesem Banne blieb sie, solange Gregor lebte, und erst nach dessen Tod nahm sie Innocenz V. wieder in die kirchliche Gemeinschaft auf (1276). Das Pontifikat war an Nicolaus III. aus dem Hause Orsini gekommen (1277). Da die Päpste immer den fürchteten, dessen Macht groß geworden war in Italien, selbst dann, wenn die Gunst der Kirche das Wachstum befördert hatte und weil sie diese Macht dann wieder zu schmälern suchten: so entstanden daraus die vielen Unordnungen und Umwälzungen, die das Land in Bewegung setzten. Denn die Besorgnis vor einem Mächtigen half einem Schwachen groß werden, – war er groß, flößte sie Furcht vor ihm ein, – war er gefürchtet, bewog sie zum Versuche, ihn zu verkleinern. Diese Furcht war schuld, daß Manfred des Reiches beraubt und dies an Carl von Anjou vergeben ward: sie machte dann, daß man auf dessen Untergang sann. Von solchen Gründen bewogen, brachte Nicolaus III. es dahin, daß dem Könige Carl das Statthalteramt in Toscana genommen ward, welches er mit kaiserlicher Bewilligung seinem Legaten dem Kardinal Latino übertrug.
Florenz befand sich damals in sehr traurigen Verhältnissen. Der guelfische Adel war übermächtig geworden und hatte keine Scheu vor den Magistraten, so daß jeden Tag eine Menge Mordtaten und andere Gewalttätigkeiten vorfielen, ohne daß die Schuldigen bestraft wurden, indem dieser oder jener Adelige ihnen Schutz gewährte. Die Häupter des Volkes glaubten, um diese Willkür zu zügeln, sei es gut, die Ausgewanderten zurückzurufen, was dem Legaten Veranlassung gab, die Parteien miteinander zu versöhnen. So kehrten denn die Gibellinen zurück (1280), und statt zwölf Mitglieder des obersten Magistrats wurden vierzehn bestellt, sieben für jede Partei, die ein Jahr regierten und deren Wahl dem Papste zustehen sollte. Diese Verfassung währte zwei Jahre lang, bis Papst Martin, ein Franzose, zur Regierung kam, welcher Carl von Valois alles wiedergab, was ihm durch Papst Nicolaus genommen worden war. Dadurch entstanden in Toscana sogleich neue Faktionen, denn die Florentiner ergriffen die Waffen gegen den kaiserlichen Statthalter, und führten eine neue Regierung ein, um die Gibellinen des Anteils an den Staatsgeschäften zu berauben und die Großen im Zaume zu halten. Es war im Jahre 1282 und die Innungen der Gewerbe, mit ihren Beamteten und Bannern, waren sehr geachtet, so daß, auf diese sich stützend, die Neuerer verordneten, daß statt vierzehn Bürger nur drei gewählt werden sollten, unter dem Namen von Prioren zwei Monate lang die Republik zu regieren. Es kam nicht darauf an, ob sie zu Popolan-oder Adelsfamilien gehörten, sofern sie Handel trieben oder in eine Zunft eingeschrieben waren. Später wurde die Zahl des ersten Magistrats auf sechs, nämlich einen für jedes Sechstel, erhöht, welche Zahl bis zum Jahr 1342 sich hielt, wo man die Stadt in Viertel einteilte und acht Prioren ernannte, wenn auch bei besonderen Veranlassungen bisweilen zwölf bestellt wurden. Dieser Magistrat ward, wie wir später sehen werden, schuld am Sturze des Adels: denn letzterer wurde verschiedener Vorfälle wegen davon ausgeschlossen und sodann rückhaltlos vom Volke unterdrückt. Anfangs fügte der Adel sich darein, weil er in sich uneins war: indem eine Partei der andern die Macht entreißen wollte, verloren die einen wie die andern. Für die Prioren wurde ein Palast eingerichtet, ihre beständige Wohnung zu sein, während nach früherer Sitte die Magistrate in den Kirchen zusammenkamen, in denen auch die Ratsversammlungen gehalten wurden. Auch mittels unterer Beamten und Diener wurde ihnen äußerlich Ehre gegeben. Und obgleich sie anfangs bloß Prioren hießen, fügte man nachmals zu größerer Auszeichnung das Wort: Signoren hinzu.
Eine Zeitlang war nun Ruhe im Innern; währenddessen entstand ein Krieg mit den Aretinern, welche die Guelfen ausgewiesen hatten und in Campaldino eine blutige Niederlage erlitten (1289). Da unterdes die Stadt an Bewohnern und Reichtümern zunahm, schien es auch geraten, sie zu vergrößern. So wurde der neue Mauerkreis angelegt (1293), der noch heutigen Tages vorhanden ist. Ehemals ging die Stadt auf der Nordseite von der alten Brücke an nicht über S. Lorenzo hinaus.
Die auswärtigen Kriege und die innere Ruhe hatten Gibellinen und Guelfen in Florenz ein Ende gemacht. Nur jener Unfriede blieb, der in allen Städten zwischen Mächtigen und Volk zu bestehen pflegt. Denn da das Volk nach den Gesetzen zu leben wünscht, die Mächtigen aber den Gesetzen befehlen zu dürfen glauben, so können sie unmöglich miteinander auskommen. Solange die Gibellinen zu Besorgnis Anlaß gaben, kam dieser Unfriede nicht zum Vorschein: als aber diese unterlegen waren, gab er sich in aller Stärke kund. Jeden Tag wurde irgendein Popolan beleidigt oder geschädigt, und Gesetze und Magistrate reichten nicht hin, ihm Genugtuung zu verschaffen, denn jeder Adelige verteidigte sich mit Verwandten und Freunden gegen die Macht der Prioren und des Capitano del popolo. Die Vorsteher der Zünfte, von dem Wunsche beseelt, solchen Mißverhältnissen abzuhelfen, verordneten daher zugleich mit jeder neuen Signorie bei der Übernahme des Amtes die Ernennung eines Bannerherrn der Gerechtigkeit (Gonfaloniere di giustizia), eines Popolanen, welchem tausend Mann unter zwanzig Bannern untergeordnet sein und welcher mit seiner Fahne und seinen Bewaffneten bereit sein sollte, die Rechte der Bürger zu schützen, so oft er von den Zünften oder vom Capitano (Hauptmann) dazu aufgefordert werden würde. Der zuerst Gewählte war Ubaldo Ruffoli (1293). Dieser zog mit seinem Banner aus und zerstörte die Häuser der Galletti, weil einer aus dieser Familie einen vom Volke in Frankreich getötet hatte. Es wurde den Zünften leicht, eine solche Einrichtung zu treffen, weil schwerer Unfriede unter den Adeligen herrschte, die nicht eher auf die gegen sie angeordnete Maßregel achteten, bis sie sahen, mit welcher Entschiedenheit man gegen sie verfuhr. Anfangs jagte ihnen dies große Furcht ein, nachmals aber kehrte ihr alter Übermut